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Vorlage - 139/2018  

 
 
Betreff: Wahlkreiseinteilung für die Kreistagswahl 2019
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen
19.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag
26.06.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Wahlkreiseinteilung 2019

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

  • Die Beibehaltung der bisherigen Wahlkreiseinteilung.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

Grundsätzliches zur Bildung von Wahlkreisen

 

Die Wahlgrundsätze sowie das Wahlverfahren für die Kreistagswahl sind in § 22 der Landkreisordnung (LKrO) geregelt. Der Landkreis wird für die Wahl zum Kreistag als Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Jede Stadt/Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, bildet einen Wahlkreis (die maßgebende Einwohnerzahl im Ostalbkreis beträgt hierfür rund 16.500 Einwohner). Kleinere benachbarte Gemeinden können mit ihr zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen werden. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass dann auf diesen Wahlkreis nicht mehr als 40 Prozent der Gesamtsitzzahl entfallen darf (im Ostalbkreis sind dies 25 Sitze). Die sonstigen Gemeinden werden zu Wahlkreisen zusammengeschlossen, auf welche mindestens vier und höchstens acht Sitze entfallen. Gerade diese Mindestzahl von vier Sitzen (= rund 16.500 Einwohner) ist entscheidend dafür, dass nicht alle auf den ersten Blick denkbaren Zusammenschlüsse von Gemeinden zu einem Wahlkreis rechtlich auch möglich sind. Bei der Bildung von Wahlkreisen sollen grundsätzlich neben der geographischen Lage und der Struktur der Gemeinden auch die örtlichen Verwaltungsräume berücksichtigt werden. In manchen Fällen ist es jedoch unumgänglich, auch verstreut im Landkreis liegende Gemeinden zu gemeinsamen Wahlkreisen zusammenzuschließen.

 

Die auf die einzelnen Wahlkreise entfallenden Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren nach Saint-Laguë ermittelt. Zur Ermittlung der Sitze für die Kreistagswahl 2019 ist gemäß § 57 Kommunalwahlgesetz (KomWG) die Einwohnerzahl zum 30.09. des Vorvorjahres (also 30.09.2017) maßgeblich.

 

Die Wahlkreiseinteilung ist gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises Aufgabe des Kreistags. Ein Beschluss ist vor jeder Wahl neu zu fassen, unabhängig davon, ob die Wahlkreiseinteilung beibehalten oder geändert wird.

 

Im Falle einer Änderung der Wahlkreise sind die betroffenen Städte und Gemeinden im Vorfeld anzuhören.

 

 

Historie und Status quo

 

Die Regelsitzzahl des Kreistags des Ostalbkreises beträgt gemäß § 20 Abs. 2 LKrO 64 Sitze. Durch erlangte Mehr- und Ausgleichssitze umfasst der Kreistag des Ostalbkreises derzeit 71 Sitze, maximal kann der Kreistag hierdurch 76 Sitze umfassen.

 

Auf die drei Großen Kreisstädte entfallen nach der Einwohnerzahl jeweils mindestens vier Sitze, weshalb diese bislang einen eigenen Wahlkreis bilden. Von der Möglichkeit, diesen weitere benachbarte Gemeinden zuzuschlagen, wurde bisher abgesehen.

 


Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Aufgrund der maßgeblichen Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.09.2017 ergibt sich für die Kreistagswahl 2019 bei der Sitzzuteilung keine Verschiebung gegenüber der Kreistagswahl 2014. Die Einteilung für die Kreistagswahl 2014 hat sich nach Ansicht der Verwaltung bewährt. Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlkreiseinteilung unverändert zu belassen.

 

Sitze im Wahlkreis

 

Wahlkreis I - Aalen 14

 

Wahlkreis II - Schwäbisch Gmünd 12

 

Wahlkreis III - Ellwangen 5

 

Wahlkreis IV - Virngrund 6

Adelmannsfelden

Ellenberg

Jagstzell

Lauchheim

Neuler

Rainau

Rosenberg

Stödtlen

Tannhausen

Westhausen

Wört

 

Wahlkreis V - Härtsfeld-Ries 6

Bopfingen

Kirchheim am Ries

Neresheim

Riesbürg

Unterschneidheim

 

Wahlkreis VI -

Abtsgmünd-Leintal-Frickenhofer Höhe5

Abtsgmünd

Eschach

Göggingen

Hüttlingen

Iggingen

Leinzell

Obergröningen

Schechingen

 


Wahlkreis VII - Albuch-Rosenstein8

Bartholomä

Böbingen an der Rems

Essingen

Heubach

Heuchlingen

Mögglingen

Oberkochen

 

Wahlkreis VIII -

Schwäbischer Wald-Lorch-Waldstetten8

Durlangen

Gschwend

Lorch

Mutlangen

Ruppertshofen

Spraitbach

Täferrot

Waldstetten

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Wahlkreiseinteilung

 

 

Sichtvermerke

 

Kommunalaufsicht

__________________________________________

 

Strobel

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wahlkreiseinteilung 2019 (3278 KB)