Antrag der Verwaltung Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt: - Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2018/2019, frühestens ab 01.09.2018, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im
Ostalbkreis“ (Stand März 2015). - Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, dass heißt bis vorläufig zum Ende des Schuljahres 2020/2021.
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