Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege wird zugestimmt. Anmerkung Dem Antrag der Verwaltung wurde in der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 25. September 2012 einstimmig zugestimmt. Nach Anmerkung von Herrn Mischko in dieser gemeinsamen Sitzung wurde in § 3 Abs. 1 Satz 2 der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Ostalbkreis das Wort monatlich eingefügt, um eindeutig klarzustellen, dass sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach dem monatlichen Bruttoeinkommen der Beitragspflichtigen, ausgenommen Kindergeld, bemisst. |