Bürgerinformationssystem

Vorlage - 165/2012  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
09.10.2012 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH am 22. Oktober 2012

 

1.    der Feststellung des testierten Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit einem Jahresfehlbetrag von 6.548,01 €,

 

2.    dem Vortrag des Jahresfehlbetrags auf das nächste Geschäftsjahr,
 

3.    der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011,

 

4.    der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und

 

5.    dem Wirtschaftsplan 2013

 

zuzustimmen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1986 an der Technologiezentrum Aalen GmbH beteiligt.

 

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Technologienzentrums in Aalen. Das Technologiezentrum soll jungen technologieorientierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsorientierten Dienstleistungsgewerbes den Aufbau eines am Markt erfolgreichen Unternehmens erleichtern. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, Büro- und Werkstatträumen, von zentralisierten Verwaltungs- und Bürodienstleistungen sowie das Angebot von Beratungsdiensten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art zu erbringen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und wieder aufgeben.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2011 auf 26.010 €. Nach Erhöhung der Stammeinlage im Jahr 2002 beläuft sich der Anteil des Ostalbkreises auf 7.680 €. Der Ostalbkreis ist somit nach der Stadt Aalen (31,10 %) größter Gesellschafter mit einem Beteiligungsverhältnis von 29,53 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Technologienzentrum Aalen GmbH mit 29,53 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1. und 2.): Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Vortrag des Jahresfehlbetrags auf das nächste Geschäftsjahr

 

Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2011 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LIEB GmbH, Aalen geprüft, die am 27. Juni 2012 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Technologiezentrum Aalen GmbH weist zum 31.12.2011 eine Bilanzsumme in Höhe von 123.960,37 (Vorjahr: 130.640,62 ), sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 6.548,01 (Vorjahr: 26.275,54 ) aus. Der Jahresfehlbetrag soll auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden.

 

Nach §§ 17 Abs.  2 Zif. a) und b) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Zif. m) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung der Geschäftsführung zu befürworten.

 

 

Zu 4.) Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012

 

Gemäß § 17 Abs. 2 p) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Wahl des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2012 zu befürworten.

 

 

Zu 5.) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2013

 

 

 

Gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Diesem ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Gemäß § 17 Abs. 2 q) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, den Wirtschaftsplan 2013 festzustellen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

1. Bilanz zum 31.12.2011

2. Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2011

3. Wirtschaftsplan 2013

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Hauber

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (158 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (202 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (855 KB)