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Vorlage - 162/2012  

 
 
Betreff: Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan
Priorisierung von Landesstraßen
- Stellungnahme des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
09.10.2012 
Sitzung des Kreistags (offen)   
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
16.10.2012 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Maßnahmenplan zum GVP und Anlage 2: fehlende Maßnahmen
Anlage 3: notwendige Belagsmaßnahmen auf Landesstraßen
Anlage 4: Straßennetzkarte Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag stimmt den in den Anlagen 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen und den Einschätzungen des Ostalbkreises zu.

 

  1. Der Kreistag fordert die rasche Realisierung der im Maßnahmenplan zum General-verkehrsplan Baden-Württemberg priorisierten Maßnahmen im Ostalbkreis.

 

  1. Der Kreistag fordert, dass das im Maßnahmenplan nicht enthaltene Vorhaben L 1158 Mögglingen - Heuchlingen, wie zugesagt, in 2013 realisiert wird.

 

  1. Der Kreistag fordert, dass die Vorhaben der Anlage 2, die weder als Ausbau-maßnahmen noch als Sanierungsmaßnahmen im Maßnahmenplan enthalten sind, entsprechend den Einschätzungen des Ostalbkreises in die Maßnahmenpläne aufgenommen werden.

 

  1. Der Kreistag fordert das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) auf, die vor Ort vorhandenen fachlichen Erkenntnisse über die Ausbau- bzw. Sanierungs-notwendigkeiten bei der Realisierung der Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

  1. Der Kreistag fordert eine ausreichende Finanzierung der Erhaltung der Landesstraßen im Ostalbkreis, damit die notwendigen Belagserneuerungen entsprechend der Dringlichkeitseinschätzung in Anlage 3 zur Vermeidung noch größerer Fahrbahnschäden zeitgerecht umgesetzt werden können.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Ursprünglich waren für den Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 (GVP 2010) landesweit insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen angemeldet worden. Sie setzen sich zusammen aus den noch nicht realisierten Maßnahmen des Generalverkehrsplanes 1995 und aus den für den GVP 2010 neu angemeldeten Maßnahmen. Das Kostenvolumen all dieser Projekte beträgt nach heutigem Stand rund 2,5 Milliarden €. Der Generalverkehrsplan 2010 wurde ohne Maßnahmenliste, d.h. ohne Priorisierung der Projekte verabschiedet.

 

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat am 29.06.2012 einen Maßnahmenplan für Neu- und Ausbauvorhaben vorgelegt, den es in den nächsten 10  Jahren mit jährlich 38 Mio. €, d.h. mit insgesamt 380 Mio. € abarbeiten will. Zu diesem Konzept wurde am 02.07.2012 eine Anhörung gestartet, in deren Rahmen der Ostalbkreis seine Stellungnahme abzugeben hat.

 

Gleichzeitig wurde mit Drucksache 15/1999 der Landtag unterrichtet. Darin wurde zur Verbindlichkeit des vorgelegten Maßnahmenplans vermerkt:

 

Der Maßnahmenplan zeigt auf, welche Vorhaben mit den zu erwartenden Haushaltsansätzen in einem 10-Jahres-Zeitraum realisierbar sein können. Die Aufnahme in den Maßnahmenplan stellt jedoch keine Zusage auf Realisierung dar. Insbesondere bei den planerisch noch nicht weit fortgeschrittenen Neubaumaßnahmen können sich im Rechtsverfahren Erkenntnisse ergeben, die zu einer veränderten Bewertung führen. Auch im Hinblick auf die Laufzeit des Maßnahmenplans können sich bei Einzelfallbetrachtungen veränderte Prioritätensetzungen ergeben.

 

 

Zur Anhörung der Landkreise waren durch das MVI Listen über

 

  •    Neubaumaßnahmen entsprechend Priorisierung
  •    Neubaumaßnahmen mit weit fortgeschrittener Planung
  •    Ausbaumaßnahmen
  •    Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
  •    Großprojekte (nachrichtliche Nennung)

 

versandt worden. Nicht in die Anhörung einbezogen waren Listen mit den Maß-nahmen, bei denen

 

  •    ein Ausbau zunächst zurückgestellt wird und die daher saniert werden sollen
  •    ein Ausbau dauerhaft nicht erfolgen soll und die nur saniert werden sollen.

 

Damit wäre eine sinnvolle Stellungnahme nicht möglich gewesen. Mitte August sind auf der Internetseite des MVI ohne weitere Hinweise geänderte und weitere Listen veröffentlicht worden. Letztmalig wurden die Listen Mitte September nochmals überarbeitet und veröffentlicht. Die Stellungsnahme des Ostalbkreises wird auf dieser verbreiterten Datenbasis erfolgen.

 

Es werden für den Maßnahmenplan 3 Gruppen unterschieden, die in Anlage 1 bezogen auf den Ostalbkreis dargestellt sind:

 

 

Gruppe 1: Maßnahmenplan Neubaumaßnahmen

 

Neubaumaßnahmen sind Vorhaben, bei denen eine neue Trasse entsteht. Dabei werden 5 Untergruppen gebildet:

 

1.1  Neubaumaßnahmen im Maßnahmenplan entsprechend Priorisierung

 

Aufgelistet sind 20 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 102,95 Mio. €. Maßnahmen im Ostalbkreis sind nicht enthalten. Jeder Maßnahme ist ein Gesamt-punktwert zugeordnet. Je niedriger dieser Wert liegt, desto höher ist die Priorität der Maßnahme.

 

 

1.2  Neubaumaßnahmen im Maßnahmenplan mit weit fortgeschrittener Planung

 

Diese Liste enthält 9 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 58,88 Mio. €. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollten ursprünglich, weil planerisch schon sehr weit fortgeschritten (z.B. rechtkräftig planfestgestellt), nicht mehr der Priorisierung unterworfen werden. Den Maßnahmen ist jetzt in den neuen Listen allerdings ein Priorisierungspunktwert zugeordnet. Als einzige Maßnahme im Ostalbkreis ist die

 

  •    L 1161 Ortsumfahrung Bargau mit Kosten von 5,50 Mio. €

 

aufgeführt.

 

Mit nur 43 Punkten weist sie den niedrigsten Wert in dieser Gruppe auf (d.h. hat höchste Priorität). Das gibt Anlass zur Hoffnung. Allerdings ist diese Liste im Zusammenhang mit der Liste 1.1 (Neubaumaßnahmen im Maßnahmenplan entsprechend Priorisierung) zu sehen. Hier stehen eine ganze Reihe von Maßnahmen mit günstigerer Punktezahl, wobei einige Projekte noch kein Baurecht haben.

 

Die seit Sommer 2008 rechtskräftig planfestgestellte Maßnahme hat eine sehr hohe Entlastungswirkung für die unzumutbar hoch verkehrsbelastete Ortsdurchfahrt Bargau. Das Vorhaben muss deshalb unverzüglich realisiert werden. Für die Umgehung Bargau wird daher eine belastbare Zusage für einen kurzfristigen Baubeginn gefordert. Der Grunderwerb ist bereits weitestgehend abgeschlossen.

 

Den insgesamt 29 Neubaumaßnahmen der Listen 1.1 und 1.2 mit einem Investitionsvolumen von 161,83 Mio. € (alte Kostenstände) stehen für die nächsten 10 Jahre Finanzierungsmittel in Höhe von 160 Mio. € gegenüber. Angesichts der zu erwartenden Preissteigerungen und mit fortschreitender Planungstiefe steigender Kostenansätze müssen die Kosten realistisch mit mindestens 250 Mio. € eingeschätzt werden. Die genannten Maßnahmen dürften also nicht ausreichend finanziert sein. Die eingestellte Planungsreserve von 40 Mio. € hilft da nur bedingt weiter.

1.3  Großprojekte (nachrichtlich im Maßnahmenplan enthalten)

 

Im Juni enthielt die Liste vier Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von zusammen 140,40 Mio. €. Die darin enthaltenen Projekte weisen Kosten von jeweils mehr als 15 Mio. € auf. Im Ostalbkreis gibt es ein solch großes Vorhaben nicht. Die neue Liste vom August verzichtet auf 2 Projekte und hat ein Finanzierungsvolumen von nur noch 68,10 Mio. €. Interessant ist, dass die auch für den Ostalbkreis als Autobahnzubringer wichtige Strecke L 1115 Ausbau zwischen Mundelsheim und Backnang fehlt. Sie ist eine der beiden Großvorhaben, die nun als Ausbaumaßnahmen geführt werden und mit einem Kostenvolumen von 72,3 Mio. € das Budget der Ausbaumaßnahmen belasten. Denn zur Finanzierung der Großprojekte heißt es:

 

Dringliche Großprojekte mit Kosten über 15 Mio. € sind aus der Prioritätenliste herausgenommen und nachrichtlich mit ihren Kostensätzen im Maßnahmenplan genannt. Ihre Realisierung ist entweder mit zusätzlichen Mitteln oder in Konkurrenz zu im Maßnahmenplan genannten Projekten möglich.

 

Das bedeutet eine Finanzierung ist in keiner Weise absehbar bzw. geht zu Lasten des regulären Haushaltsvolumens.

 

 

1.4  Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen

 

Die Liste enthält 17 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 68,75 Mio. €. Als Maßnahmen im Ostalbkreis sind genannt:

 

  •    L 1070 Beseitigung BÜ Bopfingen, Kosten 8,50 Mio. €, 31 Punkte
  •    L 1075 Neuler - Schrezheim, 2. BA Bes. BÜ Schrezheim, Kosten 3,5 Mio. €, 65 Punkte

 

Die L 1070 Beseitigung BÜ Bopfingen liegt ihrer Punktzahl bei den ersten drei dringlichsten Maßnahmen. Allerdings stehen für diese Bahnübergangsbeseitigungen nur 20 Mio. € zur Verfügung. Damit ist das Landesdrittel nur knapp finanziert. Realistischerweise dürften sich die benötigten Haushaltsmittel auch hier mindestens verdoppeln. Der Punktwert für die Beseitigung des Bahnübergangs Schrezheim ist sehr ungünstig.

 

 

1.5  Nicht im Maßnahmenplan enthalten

 

Diese im August erstmals veröffentlichte Liste enthält 143 Maßnahmen, meist Ortsumgehungen, die mindestens in den nächsten 10 Jahren keine Aussicht auf Realisierung haben. Für den Ostalbkreis sind aufgezählt:

 

  •    L 1060              Ortsumfahrung Eggenrot                            1,50 Mio. €                            keine Punkte
  •    L 1060              Ortsumfahrung Röhlingen                            3,40 Mio. €                            keine Punkte
  •    L 1060              Ortsumfahrung Benzenzimmern              1,40 Mio. €                            keine Punkte
  •    L 1060              Ortsumfahrung Zöbingen                            3,90 Mio. €                            keine Punkte
  •    L 1084              Ortsumfahrung Elchingen                            3,50 Mio. €                            keine Punkte
  •    L 1161              Nordumfahrung Heubach                            1,80 Mio. €                            43 Punkte

 

Problematisch ist die Nennung der L 1161 Nordumfahrung Heubach, die damit als Landesstraßenvorhaben vorerst keine Chancen mehr hat. Bei den anderen Maßnahmen liegen noch keine ausreichenden planerischen Grundlagen vor, weshalb eine Bewertung nicht möglich ist. Der notwendige planerische Vorlauf lässt eine Realisierung dieser Maßnahmen innerhalb der nächsten 10 Jahre auch wenig wahrscheinlich erscheinen.

 

Die Nordumfahrung Heubach ist zur Entlastung der Ortsdurchfahrt in Zuge der L 1161 dringend erforderlich. Sie ist deshalb in den Maßnahmenplan als Neubaumaßnahme aufzunehmen und wegen ihrer geringen Kosten und großen Entlastungswirkung, d.h. des hohen Nutzens höher zu priorisieren. Große Teile der Maßnahme wurden bereits mit erheblichem finanziellen Aufwand durch die Stadt Heubach unter der Gewährung von GVFG-Zuschüssen realisiert. Gebaut werden muss nur noch der kurze Abschnitte der Umfahrung des Teilortes Buch, um die volle Verkehrswirksamkeit zu erzielen. Die Bürger von Heubach müssen im Sinne des Vertrauensschutzes für ihre eigenen Anstrengungen auf eine rasche Realisierung bauen dürfen.

 

 

Gruppe 2: Maßnahmenplan Ausbaumaßnahmen

 

Ausbaumaßnahmen sind Vorhaben, die einen Ausbau auf bestehender Trasse vorsehen. Es werden 3 Untergruppen unterschieden:

 

2.1  Ausbaumaßnahmen im Maßnahmenplan

 

In der Auflistung werden 75 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 161,27 Mio. € geführt. Als einzige Maßnahme im Ostalbkreises ist die L 1080 Aalen - Brastelburg mit von Kosten 3,83 Mio. € und 47 Punkte enthalten.

 

Den 75 Maßnahmen, deren Kostenvolumen realistischer Weise auf mindestens 200 - 220 Mio. € anwachsen dürfte, stehen ebenfalls 160 Mio. € eingeplante Haushalts-mittel gegenüber. Die Finanzierung wird also nicht ausreichend sein.

 

Die Liste enthält jedoch auch Karteileichen und Maßnahmen, für die mit einer Planung noch nicht begonnen worden ist bzw. noch ganz erheblicher Planungsvorlauf benötigt wird. Es sind auch Maßnahmen dabei, bei denen eine Sanierung im Rahmen der Erhaltung ausreichend wäre.

 

Der Streckenabschnitt zwischen Himmlingen und Brastelburg wurde durch Sanierungsmaßnahmen in Teilstücken bereits ertüchtigt. Für das Reststück zwischen dem Vierwegzeiger und Brastelburg werden die veranschlagten Mittel nicht in der genannten Höhe benötigt. Zu prüfen wäre, ob die Verbesserung nicht durch eine Sanierung mit Fahrbahnverbreiterung schneller zu erzielen wäre. Der niedrigste Punktwert in dieser Gruppe beträgt 24, der höchste 67. Die L 1080 Aalen - Brastelburg hätte mit 47 Punkten also eine mittlere Priorität.

 

Die L 1158 Mögglingen - Heuchlingen ist wie viele andere dringende Projekte im Ostalbkreis in der Liste nicht enthalten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die L 1158 als zugesagte Maßnahme nicht mehr disponibel ist. Die Zusage für 2013 sollte dennoch nochmals vehement eingefordert werden.

 

 

2.2  Großprojekte (nachrichtlich im Maßnahmenplan enthalten)

 

Die aus dem Neubauprogramm in das Ausbauprogramm umgeschichteten beiden Maßnahmen dieser neuen Liste betreffen nicht den Ostalbkreis (s. o). Der Ostalbkreis ist hiervon nur dann berührt, wenn diese bislang nicht finanzierten Ausbauvorhaben aus dem regulären Haushalt finanziert werden müssen und damit andere Maßnahmen verzögern.

 

 

2.3 Nicht im Maßnahmenplan enthalten

 

Diese neue Auflistung vom August enthält 3 Maßnahmen im Ostalbkreis:

 

  • L 1075 Ausbau zw. Neuler und Schrezheim, 1. BA              1,80 Mio. €                71 Punkte
  • L 1080 Ausbau zw. Dewangen und Forst              2,30 Mio. €                79 Punkte
  • L 1160 Ausbau von Weiler bis Unterbettringen,
    3. BA              0,55 Mio. €                68 Punkte

 

Was mit diesen Maßnahmen, die einen schlechten Dringlichkeitswert haben, passieren soll, ist nicht klar. Sie sind in keinen weiteren Auflistungen enthalten. Sie sind vermutlich nicht in die Liste der Sanierungsmaßnahmen gelangt, weil ihre Defizite als für eine Sanierung zu groß erachtet werden. Insbesondere wegen ihrer geringen Fahrbahnbreite oder wegen gravierender Trassierungsmängel wird ein Ausbau für notwendig gehalten. Dieser kann allerdings in den nächsten 10 Jahren nicht erfolgen.

 

Für die L 075 Ausbau zw. Neuler und Schrezheim, 1. BA, d.h. den Abschnitt Neuler -Schwenningen war wegen der Flurbereinigung Neuler vom Straßenbauamt Ellwangen eine Planung aufgelegt worden. Da ein Ausbau aber nie zu einer Finanzierung gebracht werden konnte, erfolgte eine Fahrbahnsanierung, die den Verkehrsmengen einigermaßen gerecht wird, aber gewisse Sicherheitsdefizite in der Trassierung aufweist.

 

Die Strecke L 1080 Dewangen - Forst wurde vor etwa 10 Jahren mangels Ausbau-perspektiven mit einfachen Mitteln saniert, bedarf aber einer erneuten Sanierung. Sie sollte mindestens im Erhaltungsprogramm enthalten sein. Zu fordern ist deshalb die Aufnahme in die Sanierungsliste. Gleichzeitig ist darzustellen, dass eine Verbesserung des Ausbaustandards nicht vordringlich ist.

 

Die L 1160 Ausbau von Weiler bis Unterbettringen, 3. BA, das ist die Strecke vom Haus Lindenhof bis zur Einmündung GEK, bedarf dringend eines Ausbaus. Eine großzügige Sanierung mit Verbreiterung der Fahrbahn könnte den Verkehrsbedürfnissen allerdings ebenfalls gerecht werden. Eine Neutrassierung, wie sie in alten Planungen aus den 80er und 90er Jahren in einem Planfeststellungsverfahren vorgesehen war, ist sicher nicht erforderlich. Die Maßnahme sollte daher in die Liste „Ausbaumaßnahmen für späteren Ausbau zurückgestellt und zunächst nur Sanierung“ aufgenommen werden. Die Sanierung sollte aber als dringlich eingefordert und zeitnah realisiert werden.

 

 

Gruppe 3: Sanierungsmaßnahmen

 

Maßnahmen, die keine allzu großen Defizite in der Trassierung oder bezüglich der Fahrbahnbreite haben und in Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht besonders auffällig sind, sollen vorerst nicht ausgebaut werden. Hier reicht eine Sanierung zur Verbesserung des Fahrbahnzustandes. Darüber hinaus gibt es Straßen mit geringer Bedeutung, die gar nicht mehr ausgebaut werden sollen.

 

3.1  Ausbaumaßnahmen für späteren Ausbau zurückgestellt und zunächst nur
       Sanierung

 

Für die hier aufgelisteten Maßnahmen wird der Ausbaubedarf nicht für alle Zeiten verneint. Ein Ausbau kann zu einem fernen Zeitpunkt eventuell einmal erfolgen. Die Strecken sollen deshalb vorher einer Sanierung im Bestand zugeführt werden. Für diese Sanierungen soll ein Erhaltungsprogramm aufgelegt werden, zu dessen finanzieller Ausgestaltung jedoch noch keine Aussagen vorliegen. Die Chancen der Realisierung seien - so das MVI - aber besser als im Ausbauprogramm, da das MVI seinen Schwerpunkt auf die Erhaltung legen wolle. Für den Ostalbkreis enthält die Liste 21 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 45,11 Mio. € (vgl. Anlage 1 Gruppe 3.1).

 

Selbst wenn das Land seine Erhaltungsmittel um ein Vielfaches erhöhen würde, wären bei einer derzeit kaum vorstellbaren Zuweisung von 3 Mio. € pro Jahr für den Ostalbkreis nur für diese Sanierungen - weitere Mittel für Brückeninstandsetzungen und Fahrbahnbeläge müssten noch hinzukommen - mindestens 15 Jahre für die Sanierung dieser bislang nicht ausgebauten Strecken erforderlich. So viel Zeit darf angesichts der Fahrbahnzustände nicht verstreichen. Auch auf bereits ausgebauten Strecken sind Belagserneuerungen (vgl. Anlage 3) und zunehmend mehr Bauwerksinstandsetzungen notwendig, die aus den Mitteln für den Straßenerhalt finanziert werden müssen.

 

In der Anlage 1 sind die Maßnahmen des Ostalbkreises mit den Einschätzungen und Forderungen der Verwaltung aufgeführt.

 

 

 

 

Gruppe 3.2: Ausbaumaßnahmen mit dauerhaftem Verzicht auf Ausbau (Sanierung)

 

Bei den hier gelisteten Projekten soll dauerhaft auf einen Ausbau verzichtet werden. Sie können nur im Rahmen einer Sanierung den Verkehrsbedürfnissen angepasst werden. Die 11 genannten Maßnahmen des Ostalbkreises sind mit Kosten von 20,0 Mio. € veranschlagt.

 

Auch für diese Maßnahmen zeigt Anlage 1 Gruppe 3.2 die Einschätzungen und Forderungen der Verwaltung.

 

 

Fehlende Maßnahmen des Ostalbkreises in den Auflistungen

 

Nachfolgende Strecken im Ostalbkreis mit Ausbau bzw. Sanierungsbedarf fehlen in den Auflistungen. Sie sind in Anlage 2 mit den Einschätzungen und Forderungen der Verwaltung dargestellt. Diese Maßnahmen müssen innerhalb des Maßnahmenplans bzw. der Priorisierung noch Berücksichtigung finden.

 

  • L 1158              Mögglingen - Heuchlingen                                                        für 2013 zugesagt!
  • L 1078              Kirchheim - L 1060                                                                      1,20 Mio. €
  • L 1080              Frickenhofen - Mittelbronn                                                        1,10 Mio. €
  • L 1080              Forst - Essinger Bahnhof                                                        1,40 Mio. €
  • L 1080              Unterriffingen - Krzg. L 1070 / K 3316                            1,30 Mio. €
  • L 2033              Neresheim - Kreisgrenze                                                        7,70 Mio. €
  • L 2221              Tannhausen - Oberschneidheim                                          2,60 Mio. €
  • L 2221              Sechtenhausen - L 1060 Reststück                                          0,90 Mio. €

 

Die genannten Kosten sind überschlägig ermittelte Ausbaukosten; eine reine Sanierung würde etwa 30 - 40 % dieser Kosten verursachen, wäre aber nicht in allen Fällen ausreichend.

 

 

Fazit

 

Die Priorisierung der Landesstraßenprojekte im Rahmen eines Maßnahmenplans ist grundsätzlich ein taugliches Instrument für eine Strategie, die Defizite im Landes-straßenausbau und -erhalt nach objektiven Kriterien abzubauen.

 

Handwerkliche Fehler, die bei der großen Datenmenge wohl kaum zu vermeiden sind, müssen durch die Berücksichtigung der Anregungen, Einschätzungen und Forderungen der vor Ort Verantwortlichen im Rahmen der Anhörung beseitigt werden.

 

Problematisch bleibt die völlig unzureichende finanzielle Ausstattung des Maßnahmenplans und die noch nicht bekannte Ausgestaltung des Erhaltungs- bzw. Sanierungsprogramms.

 

Nach der Zustandserfassung 2008 befanden sich rund 50 % der Landesstraßen im Ostalbkreis in einem schlechten oder sehr schlechtem Zustand. Bei 21,2 % wurde die Überfälligkeit einer Sanierung festgestellt. Die Zustanderfassung 2012, die erst im Herbst abgeschlossen sein dürfte, wird angesichts des beinahe völligen Ausfalls von Sanierungsmaßnahmen in den letzten 3 Jahren ein noch deutlich schlechteres Bild ergeben. Der Umfang der dringend notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung bzw. zur Wiederherstellung sicher zu befahrender Fahrbahnoberflächen wird sich noch vergrößert haben. Insofern ist eine deutliche Stärkung des Haushaltes für den Landesstraßenbau zur Sicherstellung einer funktionsfähigen Infrastruktur dringend überfällig. Nur so können gerade im ländlichen Raum angemessene und ausreichende Rahmenbedingungen für Wohnen, Arbeiten, Tourismus, Handel und Wirtschaft geschaffen werden.

 

Mit der Anlage 3 ist eine Zusammenstellung der notwendigen Belagserneuerungsmaßnahmen auf den Landesstraßen im Ostalbkreis mit ihren Dringlichkeiten beigefügt. Es wurden 2 Prioritätsstufen festgelegt:

 

  • Priorität 1: sofort bzw. kurzfristig
  • Priorität 2: nach Abarbeitung von Priorität 1, mittelfristig

 

Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme des Sommers 2012, die sich nach dem nächsten Winter wieder anders darstellen kann. Unter der vereinfachenden Annahme von einer mittleren Fahrbahnbreite von 6,00 m und Kosten von 30 €/m² für die Erneuerung des Belags ergeben sich Kosten von 5,7 Mio. € in Priorität 1 und von 9,6 Mio. € in Priorität 2.

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1:              Maßnahmenplan zum GVP

Anlage 2:              fehlende Maßnahmen

Anlage 3:              notwendige Belagsmaßnahmen auf Landesstraßen

Anlage 4:               Straßennetzkarte Ostalbkreis

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

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Weiß

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Maßnahmenplan zum GVP und Anlage 2: fehlende Maßnahmen (34 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 3: notwendige Belagsmaßnahmen auf Landesstraßen (18 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 4: Straßennetzkarte Ostalbkreis (6180 KB)