Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Ursprünglich waren für den Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 (GVP 2010) landesweit insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen angemeldet worden. Sie setzen sich zusammen aus den noch nicht realisierten Maßnahmen des Generalverkehrsplanes 1995 und aus den für den GVP 2010 neu angemeldeten Maßnahmen. Das Kostenvolumen all dieser Projekte beträgt nach heutigem Stand rund 2,5 Milliarden €. Der Generalverkehrsplan 2010 wurde ohne Maßnahmenliste, d.h. ohne Priorisierung der Projekte verabschiedet.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat am 29.06.2012 einen Maßnahmenplan für Neu- und Ausbauvorhaben vorgelegt, den es in den nächsten 10 Jahren mit jährlich 38 Mio. €, d.h. mit insgesamt 380 Mio. € abarbeiten will. Zu diesem Konzept wurde am 02.07.2012 eine Anhörung gestartet, in deren Rahmen der Ostalbkreis seine Stellungnahme abzugeben hat.
Gleichzeitig wurde mit Drucksache 15/1999 der Landtag unterrichtet. Darin wurde zur Verbindlichkeit des vorgelegten Maßnahmenplans vermerkt:
Der Maßnahmenplan zeigt auf, welche Vorhaben mit den zu erwartenden Haushaltsansätzen in einem 10-Jahres-Zeitraum realisierbar sein können. Die Aufnahme in den Maßnahmenplan stellt jedoch keine Zusage auf Realisierung dar. Insbesondere bei den planerisch noch nicht weit fortgeschrittenen Neubaumaßnahmen können sich im Rechtsverfahren Erkenntnisse ergeben, die zu einer veränderten Bewertung führen. Auch im Hinblick auf die Laufzeit des Maßnahmenplans können sich bei Einzelfallbetrachtungen veränderte Prioritätensetzungen ergeben.
Zur Anhörung der Landkreise waren durch das MVI Listen über
versandt worden. Nicht in die Anhörung einbezogen waren Listen mit den Maß-nahmen, bei denen
Damit wäre eine sinnvolle Stellungnahme nicht möglich gewesen. Mitte August sind auf der Internetseite des MVI ohne weitere Hinweise geänderte und weitere Listen veröffentlicht worden. Letztmalig wurden die Listen Mitte September nochmals überarbeitet und veröffentlicht. Die Stellungsnahme des Ostalbkreises wird auf dieser verbreiterten Datenbasis erfolgen.
Es werden für den Maßnahmenplan 3 Gruppen unterschieden, die in Anlage 1 bezogen auf den Ostalbkreis dargestellt sind:
Gruppe 1: Maßnahmenplan Neubaumaßnahmen
Neubaumaßnahmen sind Vorhaben, bei denen eine neue Trasse entsteht. Dabei werden 5 Untergruppen gebildet:
1.1 Neubaumaßnahmen im Maßnahmenplan entsprechend Priorisierung
Aufgelistet sind 20 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 102,95 Mio. €. Maßnahmen im Ostalbkreis sind nicht enthalten. Jeder Maßnahme ist ein Gesamt-punktwert zugeordnet. Je niedriger dieser Wert liegt, desto höher ist die Priorität der Maßnahme.
1.2 Neubaumaßnahmen im Maßnahmenplan mit weit fortgeschrittener Planung
Diese Liste enthält 9 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 58,88 Mio. €. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollten ursprünglich, weil planerisch schon sehr weit fortgeschritten (z.B. rechtkräftig planfestgestellt), nicht mehr der Priorisierung unterworfen werden. Den Maßnahmen ist jetzt in den neuen Listen allerdings ein Priorisierungspunktwert zugeordnet. Als einzige Maßnahme im Ostalbkreis ist die
aufgeführt.
Mit nur 43 Punkten weist sie den niedrigsten Wert in dieser Gruppe auf (d.h. hat höchste Priorität). Das gibt Anlass zur Hoffnung. Allerdings ist diese Liste im Zusammenhang mit der Liste 1.1 (Neubaumaßnahmen im Maßnahmenplan entsprechend Priorisierung) zu sehen. Hier stehen eine ganze Reihe von Maßnahmen mit günstigerer Punktezahl, wobei einige Projekte noch kein Baurecht haben.
Die seit Sommer 2008 rechtskräftig planfestgestellte Maßnahme hat eine sehr hohe Entlastungswirkung für die unzumutbar hoch verkehrsbelastete Ortsdurchfahrt Bargau. Das Vorhaben muss deshalb unverzüglich realisiert werden. Für die Umgehung Bargau wird daher eine belastbare Zusage für einen kurzfristigen Baubeginn gefordert. Der Grunderwerb ist bereits weitestgehend abgeschlossen.
Den insgesamt 29 Neubaumaßnahmen der Listen 1.1 und 1.2 mit einem Investitionsvolumen von 161,83 Mio. € (alte Kostenstände) stehen für die nächsten 10 Jahre Finanzierungsmittel in Höhe von 160 Mio. € gegenüber. Angesichts der zu erwartenden Preissteigerungen und mit fortschreitender Planungstiefe steigender Kostenansätze müssen die Kosten realistisch mit mindestens 250 Mio. € eingeschätzt werden. Die genannten Maßnahmen dürften also nicht ausreichend finanziert sein. Die eingestellte Planungsreserve von 40 Mio. € hilft da nur bedingt weiter. 1.3 Großprojekte (nachrichtlich im Maßnahmenplan enthalten) Im Juni enthielt die Liste vier Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von zusammen 140,40 Mio. €. Die darin enthaltenen Projekte weisen Kosten von jeweils mehr als 15 Mio. € auf. Im Ostalbkreis gibt es ein solch großes Vorhaben nicht. Die neue Liste vom August verzichtet auf 2 Projekte und hat ein Finanzierungsvolumen von nur noch 68,10 Mio. €. Interessant ist, dass die auch für den Ostalbkreis als Autobahnzubringer wichtige Strecke L 1115 Ausbau zwischen Mundelsheim und Backnang fehlt. Sie ist eine der beiden Großvorhaben, die nun als Ausbaumaßnahmen geführt werden und mit einem Kostenvolumen von 72,3 Mio. € das Budget der Ausbaumaßnahmen belasten. Denn zur Finanzierung der Großprojekte heißt es:
Dringliche Großprojekte mit Kosten über 15 Mio. € sind aus der Prioritätenliste herausgenommen und nachrichtlich mit ihren Kostensätzen im Maßnahmenplan genannt. Ihre Realisierung ist entweder mit zusätzlichen Mitteln oder in Konkurrenz zu im Maßnahmenplan genannten Projekten möglich.
Das bedeutet eine Finanzierung ist in keiner Weise absehbar bzw. geht zu Lasten des regulären Haushaltsvolumens.
1.4 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
Die Liste enthält 17 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 68,75 Mio. €. Als Maßnahmen im Ostalbkreis sind genannt:
Die L 1070 Beseitigung BÜ Bopfingen liegt ihrer Punktzahl bei den ersten drei dringlichsten Maßnahmen. Allerdings stehen für diese Bahnübergangsbeseitigungen nur 20 Mio. € zur Verfügung. Damit ist das Landesdrittel nur knapp finanziert. Realistischerweise dürften sich die benötigten Haushaltsmittel auch hier mindestens verdoppeln. Der Punktwert für die Beseitigung des Bahnübergangs Schrezheim ist sehr ungünstig.
1.5 Nicht im Maßnahmenplan enthalten
Diese im August erstmals veröffentlichte Liste enthält 143 Maßnahmen, meist Ortsumgehungen, die mindestens in den nächsten 10 Jahren keine Aussicht auf Realisierung haben. Für den Ostalbkreis sind aufgezählt:
Problematisch ist die Nennung der L 1161 Nordumfahrung Heubach, die damit als Landesstraßenvorhaben vorerst keine Chancen mehr hat. Bei den anderen Maßnahmen liegen noch keine ausreichenden planerischen Grundlagen vor, weshalb eine Bewertung nicht möglich ist. Der notwendige planerische Vorlauf lässt eine Realisierung dieser Maßnahmen innerhalb der nächsten 10 Jahre auch wenig wahrscheinlich erscheinen.
Die Nordumfahrung Heubach ist zur Entlastung der Ortsdurchfahrt in Zuge der L 1161 dringend erforderlich. Sie ist deshalb in den Maßnahmenplan als Neubaumaßnahme aufzunehmen und wegen ihrer geringen Kosten und großen Entlastungswirkung, d.h. des hohen Nutzens höher zu priorisieren. Große Teile der Maßnahme wurden bereits mit erheblichem finanziellen Aufwand durch die Stadt Heubach unter der Gewährung von GVFG-Zuschüssen realisiert. Gebaut werden muss nur noch der kurze Abschnitte der Umfahrung des Teilortes Buch, um die volle Verkehrswirksamkeit zu erzielen. Die Bürger von Heubach müssen im Sinne des Vertrauensschutzes für ihre eigenen Anstrengungen auf eine rasche Realisierung bauen dürfen.
Gruppe 2: Maßnahmenplan Ausbaumaßnahmen
Ausbaumaßnahmen sind Vorhaben, die einen Ausbau auf bestehender Trasse vorsehen. Es werden 3 Untergruppen unterschieden:
2.1 Ausbaumaßnahmen im Maßnahmenplan
In der Auflistung werden 75 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 161,27 Mio. € geführt. Als einzige Maßnahme im Ostalbkreises ist die L 1080 Aalen - Brastelburg mit von Kosten 3,83 Mio. € und 47 Punkte enthalten.
Den 75 Maßnahmen, deren Kostenvolumen realistischer Weise auf mindestens 200 - 220 Mio. € anwachsen dürfte, stehen ebenfalls 160 Mio. € eingeplante Haushalts-mittel gegenüber. Die Finanzierung wird also nicht ausreichend sein.
Die Liste enthält jedoch auch Karteileichen und Maßnahmen, für die mit einer Planung noch nicht begonnen worden ist bzw. noch ganz erheblicher Planungsvorlauf benötigt wird. Es sind auch Maßnahmen dabei, bei denen eine Sanierung im Rahmen der Erhaltung ausreichend wäre.
Der Streckenabschnitt zwischen Himmlingen und Brastelburg wurde durch Sanierungsmaßnahmen in Teilstücken bereits ertüchtigt. Für das Reststück zwischen dem Vierwegzeiger und Brastelburg werden die veranschlagten Mittel nicht in der genannten Höhe benötigt. Zu prüfen wäre, ob die Verbesserung nicht durch eine Sanierung mit Fahrbahnverbreiterung schneller zu erzielen wäre. Der niedrigste Punktwert in dieser Gruppe beträgt 24, der höchste 67. Die L 1080 Aalen - Brastelburg hätte mit 47 Punkten also eine mittlere Priorität.
Die L 1158 Mögglingen - Heuchlingen ist wie viele andere dringende Projekte im Ostalbkreis in der Liste nicht enthalten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die L 1158 als zugesagte Maßnahme nicht mehr disponibel ist. Die Zusage für 2013 sollte dennoch nochmals vehement eingefordert werden.
2.2 Großprojekte (nachrichtlich im Maßnahmenplan enthalten)
Die aus dem Neubauprogramm in das Ausbauprogramm umgeschichteten beiden Maßnahmen dieser neuen Liste betreffen nicht den Ostalbkreis (s. o). Der Ostalbkreis ist hiervon nur dann berührt, wenn diese bislang nicht finanzierten Ausbauvorhaben aus dem regulären Haushalt finanziert werden müssen und damit andere Maßnahmen verzögern.
2.3 Nicht im Maßnahmenplan enthalten
Diese neue Auflistung vom August enthält 3 Maßnahmen im Ostalbkreis:
Was mit diesen Maßnahmen, die einen schlechten Dringlichkeitswert haben, passieren soll, ist nicht klar. Sie sind in keinen weiteren Auflistungen enthalten. Sie sind vermutlich nicht in die Liste der Sanierungsmaßnahmen gelangt, weil ihre Defizite als für eine Sanierung zu groß erachtet werden. Insbesondere wegen ihrer geringen Fahrbahnbreite oder wegen gravierender Trassierungsmängel wird ein Ausbau für notwendig gehalten. Dieser kann allerdings in den nächsten 10 Jahren nicht erfolgen.
Für die L 075 Ausbau zw. Neuler und Schrezheim, 1. BA, d.h. den Abschnitt Neuler -Schwenningen war wegen der Flurbereinigung Neuler vom Straßenbauamt Ellwangen eine Planung aufgelegt worden. Da ein Ausbau aber nie zu einer Finanzierung gebracht werden konnte, erfolgte eine Fahrbahnsanierung, die den Verkehrsmengen einigermaßen gerecht wird, aber gewisse Sicherheitsdefizite in der Trassierung aufweist.
Die Strecke L 1080 Dewangen - Forst wurde vor etwa 10 Jahren mangels Ausbau-perspektiven mit einfachen Mitteln saniert, bedarf aber einer erneuten Sanierung. Sie sollte mindestens im Erhaltungsprogramm enthalten sein. Zu fordern ist deshalb die Aufnahme in die Sanierungsliste. Gleichzeitig ist darzustellen, dass eine Verbesserung des Ausbaustandards nicht vordringlich ist.
Die L 1160 Ausbau von Weiler bis Unterbettringen, 3. BA, das ist die Strecke vom Haus Lindenhof bis zur Einmündung GEK, bedarf dringend eines Ausbaus. Eine großzügige Sanierung mit Verbreiterung der Fahrbahn könnte den Verkehrsbedürfnissen allerdings ebenfalls gerecht werden. Eine Neutrassierung, wie sie in alten Planungen aus den 80er und 90er Jahren in einem Planfeststellungsverfahren vorgesehen war, ist sicher nicht erforderlich. Die Maßnahme sollte daher in die Liste „Ausbaumaßnahmen für späteren Ausbau zurückgestellt und zunächst nur Sanierung“ aufgenommen werden. Die Sanierung sollte aber als dringlich eingefordert und zeitnah realisiert werden.
Gruppe 3: Sanierungsmaßnahmen
Maßnahmen, die keine allzu großen Defizite in der Trassierung oder bezüglich der Fahrbahnbreite haben und in Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht besonders auffällig sind, sollen vorerst nicht ausgebaut werden. Hier reicht eine Sanierung zur Verbesserung des Fahrbahnzustandes. Darüber hinaus gibt es Straßen mit geringer Bedeutung, die gar nicht mehr ausgebaut werden sollen.
3.1 Ausbaumaßnahmen für späteren Ausbau zurückgestellt und zunächst nur |
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Geschäftsbereich Straßenbau | __________________________________________ |
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Dezernat II | __________________________________________ |
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Landrat | __________________________________________ |
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