Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2012 - 2016 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.
Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Beratung verwiesen.
Sachverhalt/Begründung
Allgemein
Der Ostalbkreis ist als untere Verwaltungsbehörde für den Betrieb der ca. 1.109 km klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Ostalbkreis verantwortlich. Rund 480 km davon, dies entspricht einem Anteil von rund 43 %, sind Kreisstraßen, für die der Ostalbkreis als Straßenbaulastträger auch noch für die Planung und den Bau zuständig ist.
Der Ausbau der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt unsere regionale Wirtschaft konkurrenzfähig. Einen besonderen Stellenwert nimmt hierbei die B 29 als einer der wichtigsten Straßenzüge in Ostwürttemberg. Über die im Sommer durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vorgelegte Priorisierung der Bundesfernstraßenvorhaben wurde bereits berichtet.
Der Zustand der Landesstraßen ist besorgniserregend. Dies ist nicht nur eine subjektive Einschätzung, sondern lässt sich auch mit Hilfe der Zustandserfassung der Landesstraßen aufzeigen. In der demnächst fertig gestellten Zustandserfassung 2012 wird dies deutlich werden.
Für den Ostalbkreis bedeutet dies, dass ein sehr großer Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen vorliegt. Deshalb ist es erforderlich, dass mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden. Mit dem im Juni diesen Jahres vom MVI vorgelegten Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan wird die Verschiebung der Haushaltsmittel weg vom Neu- und Ausbau hin zur Sanierung deutlich. Hierzu wird gesondert berichtet.
Kreisstraßen
Das vorliegende mittelfristige Ausbauprogramm 2012 - 2016 zeigt den Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erfolge der erhöhten Mittelbereitstellung für Beläge und Erhaltungsmaßnahmen lassen sich aus dem Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen 2006 und 2010 ablesen.
Das im Jahr 2006 festgestellte und innerhalb von fünf bis maximal acht Jahren zu behebende Defizit beim Substanzerhalt bzw. beim Ausbauzustand auf rund 248 km Kreisstraßen (51,7 % der Kreisstraßen) konnte ganz wesentlich reduziert werden. Dennoch verblieben im Jahr 2010 rund 148 km (30,8 %) in den Kategorien kurzfristig, vordringlich oder überfällig zu sanieren.
Mit dem Belagsprogramm 2011 (rund 1,0 Mio. €) und 2012 und 1,7 Mio. € konnten hier weitere Verbesserungen erzielt werden.
In 2012 wurden rund 8,1 km Kreisstraßen mit einer Fläche von 38.500 m² saniert und Frostschäden beseitigt. Im Einzelnen waren dies die Streckenabschnitte:
K 3207 Unterwilflingen - Geislingen K 3216 OD Rattstadt K 3237 Onatsfeld - Reststück K 3249 Wildenhöfle - Mittelbronn K 3251 Kreisgrenze - Horlachen K 3255 Durlangen - Tanau K 3255 Hertighofen - Spraitbach K 3290 Waldhausen - Simmisweiler K 3291 Unterkochen - Vierwegzeiger K 3293 Kapfenburg - B 29 K 3314 OD Schweindorf
Radwege
Derzeit wird eine weitere Anhörungsrunde zum Radwegenetzkonzept durchgeführt. Sobald diese ausgewertet und in das Konzept eingearbeitet ist, wird mit der Wegweisungsplanung für ein flächendeckendes kreisweites Alltagsradwegenetz begonnen. Es ist beabsichtigt, für die Realisierung einen Landeszuschuss entsprechend den neuen Richtlinien für die Förderung von Radverkehrsinfrastruktur zu beantragen. Sie sehen nämlich die Radwegwegweisung als förderfähig an. Zur Realisierung sind in der MIFRIFI 50.000 € finanziert. Für notwendige Verbesserung und Lückenschlüsse als Folge des Radwegenetzkonzeptes sind für die Jahre 2014 - 2016 jeweils 100.000 € bereitgestellt. Darüber hinaus sind konkrete Radwegvorhaben als Maßnahmen finanziert.
Finanzierung und Folgekosten
Das vorgelegte Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2013 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung.
Folgende Finanzierung ist vorgesehen:
Anlagen
Mittelfristiges Ausbauprogramm 2012 bis 2016
Sichtvermerke
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