Antrag der Verwaltung 1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2025 mit den dargestellten und im „Grünen Deckblatt“ detailliert aufgeführten Veränderungen wird zugestimmt. 2. Der Kreisumlagehebesatz wird auf 37,90 v. H. festgelegt. 3. Der „Mittelfristigen Finanzplanung“ (vgl. Anlagen 1 und 2 des Haushaltsplans) wird zugestimmt. 4. Dem Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb wird mit den im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durchgeführten Änderungen zugestimmt.
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