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Vorlage - 231/2024  

 
 
Betreff: Feststellung der Schlussabrechnung - Bauabschnitt 4
(Neubau Innere Medizin und weiterer Funktionsbereiche) sowie der
Baumaßnahme Umbau der Cafeteria/Brandschutzmaßnahmen
in der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Klinikimmobilien Vorberatung
03.12.2024 
Sitzung des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
17.12.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Betriebsausschuss Klinik Immobilien empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Schlussabrechnung für die Baumaßnahme „Bauabschnitt 4“ ohne Kosten der ATZ-Ebene am Standort St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mit Gesamtkosten in Höhe von 13.435.292,54 €.

 

  1. Die Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Umbau Cafeteria/Brandschutz in der St. Anna-Virngrund Klinik Ellwangen mit Gesamtkosten in Höhe von netto 140.909,65 €.

 

  1. Es sind noch Trägermittel in Höhe von 6.509,65 € abzurufen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Baumaßnahmen BA 4

 

Die Baumaßnahme „Erweiterung und Sanierung der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen untergliederte sich in 4 Bauabschnitte. Im Jahr 2002 wurde die ursprüngliche, unbefriedigende Planung, die lediglich eine Sanierung des aus dem Jahr 1960 stammenden Altbaus mit neuen Nasszellen vorsah, verworfen und durch eine Neuplanung ersetzt.

 

Am 26.07.2005 erfolgte die Planungsfreigabe und am 16.06.2009 die Baufreigabe für einen Neubau. Grundlage war der mit der Förderbehörde abgestimmte Architektenentwurf des Architektenbüros AEP mit projektierten Kosten in Höhe von 13.060.175,00 €. Am 27.04.2010 beschloss der Kreistag zusätzlich die Umsetzung der Arzt- und Therapieebene „ATZ“ in Form eines veredelten Rohbaus für 1.124.721 €, der separat über Kredite und Mieteinnahmen finanziert wird.

 

Nach Fertigstellung des BA 3 wurde das Gebäude der Erwachsenenpsychiatrie BA 2a, das bis dahin als Interimsgebäude für den BA 3 genutzt wurde, für die Interimsnutzung des BA 4 frei. Im August 2010 konnte mit dem Abriss des Altbaus BA 4 begonnen werden.

 

Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse, der Zeitverschiebung und dem Wechsel von Planungsbüros wurde eine Kostensteigerung von über 2 Mio.€ prognostiziert. Der erweiterte Kostenrahmen i.H.v. 16.216.877,00 € wurde vom Kreistag am 12.04.2011 genehmigt. Aufgrund der prognostizierten Kostensteigerung wurden während der weiteren Bauphase nach Einsparmöglichkeiten gesucht und umgesetzt. Dazu wurde das Architekturbüro Plan-i beauftragt.

 

In der Ausschusssitzung am 28.01.2014 wurden Gesamtkosten in Höhe von 14,3 Mio. € prognostiziert, inkl. dem Kostenanteil „ATZ“ von 774.890,37 €.

 

Laut Bauausgabebuch vom 11.09.2019 wurden für die Baumaßnahme Gesamtkosten in Höhe von 13.402.072,88 € gebucht (ohne die Kosten für die ATZ-Ebene und inkl. der Planungskosten aus der verworfenen Planung). Durch die Prüfung anerkannt wurden 13.435.292,54 €.

 

 

Anerkannte Gesamtkosten:

 

Gesamtkosten BA 4 mit ATZ-Ebene geprüft

abzgl. Anteilige Kosten ATZ-Ebene____________________

Baukosten BA 4 gesamt ohne ATZ-Ebene

zzgl. Kosten aus verworfener Planung_____

Zu finanzierende Gesamtkosten BA 4

14.095.048,26 €

_- 774.890,37 €

13.320.157,89 €

_+ 115.134,65 €

13.435.292,54 €

 

 

 

Der im Jahr 2011 auf 16,2 Mio.€ erweiterte Kostenrahmen inkl. ATZ und verworfener Planung wurde unter Berücksichtigung der Baukosten in Höhe von 14.210.182,91 € (13.435.292,54 € + 774.890,37 €) um ca. 2 Mio.€ unterschritten. Der ursprüngliche Kostenrahmen aus dem Jahr 2008 in Höhe von 14.184.896,00 € (inkl. ATZ-Ebene) wurde um 25.286,91 € überschritten. Ohne Berücksichtigung der Kosten für die verworfene Planung liegen die Gesamtkosten um 89.847,74 € unter den projektierten Kosten aus dem Jahr 2008.

 

Baumaßnahme Cafeteria/Brandschutz

 

Im Zuge der verschiedenen Baumaßnahmen (BA 2-4) war beim Einbau der Cafeteria nur eine interimsmäßige Abtrennung ohne Feuerwidertand baurechtlich genehmigt worden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2012 musste eine feuerhemmende Bauweise (F30/T30) zwingend nachgerüstet werden.

 

Anfang 2020 wurde das Architekturbüro Plan-i mit der Planung beauftragt und am 11.12.2020 von der Stadt genehmigt.

 

Durchgeführt wurde die Maßnahme im Zeitraum 2020-2021 mit von der Prüfung anerkannten Baukosten in Höhe von brutto 167.656,38 € (netto 140.909,65 €). Die anerkannten Kosten netto 140.909,65 € übersteigen die projektierten Kosten in Höhe von 135.000 € um 5.909,65 € (die Baumaßnahme ist vorsteuerabzugsberechtigt).

 

Mit der Kämmerei wurde am 22.10.2020 festgelegt, dass die Kosten für die Brandschutzmaßnahmen der Cafeteria i.H.v. netto 140.909,65 € über den BA 4 abzurechnen sind, da keine separate Haushaltsstelle vorlag. Somit erhöhen sich die zu finanzierenden Gesamtkosten auf 13.576.202,19 €.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die zu finanzierenden Gesamtkosten in Höhe von 13.435.292,54 € werden mit Fördermittel in Höhe von 7.700.000,00 € durch das Land Baden-Württemberg i.R.d. Einzelförderung mitfinanziert, so dass für den Ostalbkreis ein Finanzierungsanteil von 5.876.202,19 € verbleibt.

 

Fördermittel/Trägermittel:

 

Anerkannte Gesamtkosten ohne ATZ

Brandschutzmaßnahmen Cafeteria__________

Gesamtbaukosten BA 4 inkl. Brandschutzmaßn.

13.435.292,54

__+ 140.909,65 €

13.576.202,19 €

 

Bislang ausbezahlte Fördermittel

Zinszahlung Klinikverwaltung__________

Fördermittel und Zinsen gesamt

-          7.694.322,51 €

_      -  5.677,49 € 

-          7.700.000,00 €

-           

durch den Ostalbkreis zu finanzieren

bereits finanziert durch den Ostalbkreis

5.876.202,19 €

5.869.692,54 €

Noch zu finanzieren durch den Ostalbkreis

6.509,65

Die verbleibenden noch zu finanzierenden Trägermittel i.H.v. 6.509,65 € werden vom Ostalbkreis noch abgerufen.

Die ATZ-Ebene wurde zzgl. des späteren mit Mietern abgestimmten Ausbaus über einen Kredit von 2,1 Mio. € finanziert, der durch Mieteinnahmen refinanziert wird.

 

Zinszahlungen in Höhe von 5.677,49 € für zu früh abgerufene Trägermittel sind von den Kliniken zu tragen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. T. Schneider, Betriebsleiter

gez. Busan, Stabsstelle Rechnungsprüfung

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat