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Vorlage - 219-1/2024  

 
 
Betreff: Linie 932 Schwäbisch Gmünd - Göppingen: Vereinbarung zur Kofinanzierung mit dem Landkreis Göppingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
17.12.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Fahrplan932

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag entscheidet über die dargestellten Varianten zur Mitfinanzierung der Linie 932 (Göppingen - Wäschenbeuren - Straßdorf - Schwäbisch Gmünd), die in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Göppingen liegt. Die Landkreisverwaltung empfiehlt eine anteilige Mitfinanzierung nach Variante 3.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Über die Hintergründe und Umstände der Linie 932 wurde der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 10. September 2024 und am 28. November 2024 informiert. Dort hieß es wie folgt:

 

„Die Linie 932 verbindet seit nunmehr 40 Jahren die beiden Kreisstädte Göppingen und Schwäbisch Gmünd direkt miteinander, unter der Woche im Stundentakt, am Wochenende im Zweistunden-Takt. 

 

Nachdem die Reaktivierung der Hohenstaufenbahn auf dieser Strecke nicht mehr weiterverfolgt wird, ist die Linie 932 eine relevante ÖPNV-Verbindung zwischen Göppingen und Schwäbisch Gmünd, die im Kreisgrenzen überschreitenden Verkehr von im Schnitt 270 Fahrgästen täglich genutzt wird und bedient im Ostalbkreis die Gmünder Teilorte Straßdorf, Reitprechts und Metlangen. Darüber hinaus entfaltet die Linie 932 vor allem dahingehend ihre Relevanz für den Ostalbkreis, dass sie dem attraktiven Schulstandort Schwäbisch Gmünd Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Göppingen zuführt.

 

Bislang wird diese Linie eigenwirtschaftlich von der Omnibusverkehr Göppingen (OVG) ohne direkte Bezuschussung durch den Ostalbkreis betrieben. Nach Auslaufen der Genehmigung wird die Linie 932 als Bestandteil des „Linienbündels 3“ des Landkreises Göppingen ab dem 1. Dezember 2025 im Ausschreibeverfahren neu vergeben. Der Ostalbkreis soll neu ab Dezember 2025 die Kilometer im Ostalbkreis mitfinanzieren.

 

Die Linie umfasst derzeit einen jährlichen Leistungsumfang von ca. 250.000 Fahrplankilometer. Davon werden ca. 83.000 Kilometer im Ostalbkreis gefahren. Ab Dezember 2025 ist durch den Landkreis Göppingen eine Ausdehnung des Angebotes in den Abendstunden und an Samstagen auf einen 60-Minuten-Takt auf insgesamt 300.000 Fahrplankilometer geplant. Auf den Ostalbkreis würden dann rund 100.000 Fahrplankilometer entfallen. Der Landkreis Göppingen kalkuliert bei Ausschreibungen derzeit mit einem Kilometerkostensatz von 4,00 €/Fahrplankilometer.

 

In Abhängigkeit der Höhe der Mitfinanzierung durch den Ostalbkreis ab Dezember 2025 wird die entsprechende Ausschreibung entwickelt. Finanziert der Ostalbkreis nicht mit, steht es dem Landkreis Göppingen frei, das Angebot nach seinen Interessen zu gestalten.“

 

Folgende Varianten des künftigen Umganges stehen zur Auswahl:

 

Variante 1:

Der Ostalbkreis finanziert die Linie 932 nicht mit. In der Konsequenz hat der Ostalbkreis kein Mitspracherecht bei der Angebots- und Linienweggestaltung, profitiert nicht von den Fahrgelderlösen und Landeszuteilungen nach §15 ÖPNVG. Betroffen hiervon wären die heute von Montag bis Freitag im Stundentakt und am Wochenende im Zweistundentakt bedienten Haltestellen:

  • Reitprechts am Urspring
  • Metlangen Abzweig
  • Straßdorf Adler/Apotheke
  • Straßdorf Th.-Storm-Str./Siedlung
  • Schwäbsich Gmünd Schillerstraße
  • Schwäbisch Gmünd ZOB

 

Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis Göppingen in der Folge ein ausschließlich auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Fahrplanangebot erstellt, was im „worst-case“ auch eine Einstellung der Verkehrsleistung auf der Linien 932 zwischen den großen Kreisstädten Schwäbisch Gmünd und Göppingen zur Folge haben könnte.

 

Variante 2:

Der Ostalbkreis finanziert den vollen Kreisanteil von ca. 100.000 Fahrplankilometern inkl. der in den obigen Ausführungen geschilderten Ausweitungen des Leistungsangebotes mit. Unter der Annahme von einem Kilometerkostensatz von 4,00 €/Fahrplankilometer würden für den Ostalbkreis jährlich 400.000 Euro zusätzliche Kosten zukommen. Für das Haushaltsjahr 2025 würde dies entsprechend ca. 33.000 Euro bedeuten.

 

Entsprechende Entlastungen (Fahrgelderlöse, §15 ÖPNVG) sind hierbei noch unberücksichtigt. Bei dem Kilometersatz handelt es sich um ein derzeit marktüblich unterstellten Wert der nach erfolgter Ausschreibung auch höher oder niedriger ausfallen kann.

 

Variante 3:

Der Ostalbkreis übernimmt eine Teilmitfinanzierung auf der Basis des derzeitigen Angebotsniveaus, also von ca. 83.000 Angebotskilometern im Jahr. Somit müsse mit jährlichen Kosten von 332.000 Euro, im Haushaltjahr 2025 für den Rumpfmonat Dezember mit ca. 28.000 Euro gerechnet werden.

 

Empfehlung:

Eine Ausweitung der Verkehrsleistung über den heutigen Standard heraus, wie in Variante 2 skizziert, ist aus Sichtweise der Verwaltung unter den derzeitigen schweren Rahmenbedingungen nicht umsetzbar und wird daher nicht weiter angestrebt bzw. nicht durch den Ostalbkreis mitfinanziert. Ergänzung (11. Dezember 2024): Aufgrund der Haushaltssituation des Landkreises Göppingen wird die Variante 2 auch von Seiten des Nachbarlandkreises nicht weiterverfolgt.  Aufgrund der Relevanz der Linie 932 wird im krassen Gegensatz dazu aber auch die Variante 1 als nachteilig für die ÖPNV-Bedürfnisse des Ostalbkreis eingeschätzt. Mit ca. 270 täglich kreisgrenzenübergreifend verkehrenden Fahrgästen handelt es sich um eine durchaus nachgefragte Verbindung.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Weiterverfolgung der Variante 3.

 

Weiteres Verfahren:

Nach erfolgter Beschlussfassung würde mit dem Landkreis Göppingen das vertragliches Verfahren zur Mitfinanzierung erfolgen. Darüber hinaus werden im Anschluss Gespräche mit der Firma Stadtbus Gmünd hinsichtlich der Linien 4a und 5b geführt, welche ebenfalls im betreffenden Verkehrsraum operieren und u.U. Einsparpotentiale freisetzen könnten. Eine endgültige Beschlussfassung, auch der vertraglichen Regelung, würden dann durch den Kreistag im Frühjahr 2025 erfolgen. Hierbei wird darauf hingewirkt, dass der Ostalbkreis nur dasjenige Angebot mitfinanziert, welches für die Erfüllung der verkehrlichen Interessen (ÖPNV und Schülerverkehr) als notwendig erscheint und sich im Rahmen der ab 2026 erfolgenden Fahrgastnachfrageüberprüfung durch AFZS (Automatische Fahrgastzählsysteme) vorbehält,

gegebenenfalls schwach nachgefragte Verbindungen hinsichtlich der Mitfinanzierung zu überprüfen bzw. diese einzustellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Mitfinanzierung bedarf vor allem einer Berücksichtigung in den Haushaltsplanungen des Jahre 2026. In den ca. vier Betriebswochen ab Beginn des Verkehrsvertrages ab Dezember 2025 fiele ein Sockelbetrag von ca. 28.000 Euro an.


Anlagen

 

Fahrplan 932

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fahrplan932 (163 KB)