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Vorlage - 218/2024  

 
 
Betreff: Änderung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
28.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
17.12.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
SBKS Änderung 01.01.2025

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt und der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (SBKS) zum 01.01.2025.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Die Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) enthält bereits einen Passus zum Preis der Schüler-Fahrkarte (D-Ticket JugendBW). Dieser beträgt 100 % vom Preis des D-Tickets JugendBW für Schüler der Mittelstufe (ab Klasse 5) mit aktuell 30,42 €/Monat x 12 Monate und 50 % vom Preis des D-Tickets JugendBW für Schüler der Grundstufe (Klassen 1 bis 4) mit aktuell 15,21 €/Monat x 12 Monate.

Aufgrund der Erhöhung des D-Ticket-Preises werden die künftigen Beträge, gültig ab dem 01.01.2025, in der Satzung verändert.

 

  1. Für den Privat-Pkw-Einsatz für einzelne Schüler der Sonderschulen oder auch kleinerer Weiler im Ostalbkreis gelten derzeit folgende Vergütungssätze:
  • Bei 1 Schüler 20 Cent je Kilometer
  • Bei 2 Schülern 30 Cent je Kilometer
  • Bei 3 und mehr Schülern 35 Cent je Kilometer.
     

Um den Organisations- und Kostenaufwand für einzelne Fahrten zu den Sonderschulen möglichst gering zu halten, ist die Verwaltung bestrebt, diese auch privat durchführen zu lassen, bevor ein teurer Fremdfahrdienst eingesetzt wird. Teilweise lässt sich dies zwar nicht vermeiden, jedoch würde ein attraktiverer Privat-Pkw-Zuschuss manche Eltern zum Umdenken bewegen und damit dem Landkreis Geld sparen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei der Privat-Pkw Beförderung eines Schülers 30 Cent je Kilometer zu gewähren sowie 50 Cent je Kilometer bei der Fahrt mit 2 oder mehr Schülern.


Finanzierung und Folgekosten

 

Wir gehen davon aus, dass sich die Mehrbelastung durch das D-Ticket JugendBW bei der Familienermäßigung durch einige Fahrkarten-Kündigungen ausgleichen lässt. Die höheren Privat-Pkw-Sätze sollen zu gewissen Einsparungen einzelner Sonderfahrten führen.


Anlagen

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten, gültig ab dem 01.01.2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SBKS Änderung 01.01.2025 (431 KB)