Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt und der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (SBKS) zum 01.01.2025.
Sachverhalt/Begründung
Aufgrund der Erhöhung des D-Ticket-Preises werden die künftigen Beträge, gültig ab dem 01.01.2025, in der Satzung verändert.
Um den Organisations- und Kostenaufwand für einzelne Fahrten zu den Sonderschulen möglichst gering zu halten, ist die Verwaltung bestrebt, diese auch privat durchführen zu lassen, bevor ein teurer Fremdfahrdienst eingesetzt wird. Teilweise lässt sich dies zwar nicht vermeiden, jedoch würde ein attraktiverer Privat-Pkw-Zuschuss manche Eltern zum Umdenken bewegen und damit dem Landkreis Geld sparen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei der Privat-Pkw Beförderung eines Schülers 30 Cent je Kilometer zu gewähren sowie 50 Cent je Kilometer bei der Fahrt mit 2 oder mehr Schülern. Finanzierung und Folgekosten
Wir gehen davon aus, dass sich die Mehrbelastung durch das D-Ticket JugendBW bei der Familienermäßigung durch einige Fahrkarten-Kündigungen ausgleichen lässt. Die höheren Privat-Pkw-Sätze sollen zu gewissen Einsparungen einzelner Sonderfahrten führen. Anlagen
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten, gültig ab dem 01.01.2025
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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