Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt die Satzungsänderung und die neuen Tarife von OstalbMobil der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 und die Anpassung der „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ in ihrer Anlage 1, Teil 2 und Teil 3.
Sachverhalt/Begründung
Der Preis des D-Ticket Job wird wie folgt hergeleitet: 58 Euro Abgabepreis D-Ticket abzüglich 5 Prozent Rabatt ergibt 55,10 Euro. Weitere Voraussetzung beim D-Tickets Job ist, dass der Arbeitgeber mindesten 25 Prozent Arbeitgeberrabatt zum Abgabepreis (ab 1. Januar 2025 mind. 14,50 Euro) gewährt. Dieser Zuschuss wird über die Lohnabrechnung ausbezahlt.
Auf Basis der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2024 wird der Preis des D-Ticket JugendBW analog zum regulären Deutschlandticket um 9 Euro erhöht. Der Monatspreis beträgt dann 39,42 Euro. Die Anpassung des Preises erfolgte in Abstimmung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreistag und Städtetag. Diese war notwendig, damit sich die Differenz und demzufolge die Subventionierung des D-Ticket JugendBW zum Deutschland-Ticket nicht erhöht.
Die Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) des Ostalbkreises enthält einen Eigenanteil für Fahrschülerinnen und Fahrschüler ab der Mittelstufe bei Nutzung des ÖPNV in Höhe von 100 % vom Preis des D-Tickets JugendBW. Dieser Eigenanteil erhöht sich damit automatisch auf den neuen Preis 39,42 Euro.
Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler der Grundstufe wurde in der SBKS bei Nutzung des ÖPNV oder im Sonderfahrdienst der halbe Preis des D-Tickets JugendBW als Eigenanteil festgesetzt. Diese Abgabe wird beibehalten. Damit ändert sich der Preis des D-Ticket JugendBW für Grundschülerinnen und Grundschüler auf 19,71 Euro.
Aufgrund der Beibehaltung dieser Regelung hat der Ostalbkreis für derzeit rd. 3000 Grundschülerinnen und Grundschüler die Differenz von 4,50 Euro sowie für die befreiten 3. Kinder in Höhe von 9 Euro zusätzlich über kreiseigene Mittel zu tragen. Dies ergibt eine Mehrbelastung von ca. 200.000 Euro/a. Von Grundschülern einen Aufpreis von 9 Euro weiterzugeben, wird aufgrund deren eingeschränkten Nutzungsverhaltens des deutschlandweit gültigen Fahrscheines nicht empfohlen.
Die Erhöhung des D-Ticket JugendBW Preises wird voraussichtlich zu einem leichten Rückgang der Stückzahlen des D-Tickets JugendBW führen. Dieser Rückgang wird als Gegenfinanzierung der Mehrbelastung angenommen und ist derzeit nicht bezifferbar.
Der Preis der übertragbaren Umweltkarte Aalen mit einem Abgabepreis von 39 Euro muss ebenfalls zum 1. Januar 2025 angehoben werden. Ansonsten bestünde die Gefahr des Eintritts eines Kannibalisierungseffekts weg vom Produkt D-Ticket JugendBW oder D-Ticket hin zur übertragbaren Umweltkarte Aalen.
Die Stadt Aalen bezuschusst derzeit die Fahrgäste im Stadtgebiet Aalen mit einem Zuschuss von 17 Euro zur Umweltkarte Aalen und reduziert damit den OstalbMobil-Abgabepreis von derzeit 56 Euro auf 39 Euro. Der Stadt Aalen wurde eine Reduzierung ihres Zuschusses um 1 Euro vorgeschlagen, bei gleichzeitiger Erhöhung des OstalbMobil-Abgabepreises um 3 Euro. Der neue OstalbMobil-Höchsttarif der Umweltkarte Aalen beträgt dann in der Anlage 1 Teil 3 59 Euro und der Abgabepreis an den Kunden dann 43 Euro.
Weiter ändern sich die Tages- und Kombitickets des Baden-Württemberg-Tarifs zum 15. Dezember 2024. Die Änderung der OstalbMobil-Pauschalpreisangebote für die Baden-Württemberg-Tickets und das MetropolTagesTicket Stuttgart sind nachrichtlich in der Satzungsänderung aufgeführt. Finanzierung und Folgekosten
Die Mehrbelastung aus dem halben Fahrpreis des D-Tickets JugendBW für die Grundschüler wird nicht im Haushalt 2025 abgebildet. Eine Gegenfinanzierung im Kreishaushalt wird durch einen leichten Rückgang der Stückzahlen beim D-Ticket JugendBW angenommen.
Die Mehreinnahmen aus den Deutschland-Tickets kommen nicht dem Ostalbkreis oder den Verkehrsunternehmen zugute, da diese von der Finanzierungssystematik nur den Finanzierungsanteil von Bund und Land reduzieren. Anlagen
Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung Anlage 1 Teil 2 und 3
Sichtvermerke
gez. Kurz, GB Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||