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Antrag der Verwaltung
Der Betriebsausschuss Immobilien Kliniken Ostalb empfiehlt / der Kreistag beschließt:
a) Der im Bilanzkreis Klinik Immobilien entstandene Bilanzverlust in Höhe von
b) Der im Bilanzkreis Vermögensverwaltung erwirtschaftete Bilanzgewinn in Höhe von 64.128,25 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sachverhalt/Begründung
Das vorläufige Rechnungsergebnis des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2023 wurde im Betriebsausschuss in der Sitzung am 24. Juni 2024 bekannt gegeben.
Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden aufgestellt am:
Der Jahresabschluss ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht wurde am 21. Oktober 2024 erstellt.
Der Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb hat im Geschäftsjahr 2023 eine Vielzahl baulicher Maßnahmen an den Standorten der Kliniken Ostalb begleitet und teilweise abgeschlossen (siehe Lagebericht in der Anlage).
Die Stabsstelle Rechnungsprüfung hat dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb mit E-Mail vom 5. November 2024 den vorläufigen Prüfungsbericht übersandt. Nach einem Abschlussgespräch der Stabsstelle Rechnungsprüfung mit dem Betriebsleiter Herrn Vorstand Thomas Schneider sowie dem Gesamtvorstand der Kliniken Ostalb am 12. November 2024 erhielt der Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb mit Schreiben vom 19. November 2024 den endgültigen Schlussbericht.
Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt:
Die Stabsstelle Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Immobilien Kliniken Ostalb entsprechend § 111 Abs. 1 GemO i.V.m § 13 Abs. 1 GemPrO nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes sachlich geprüft.
Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben beschränkt (§ 3 Abs. 2 GemPrO).
Unter Berücksichtigung der o. g. Ergebnisse kann bestätigt werden, dass die Klinikverwaltung die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Betriebsausschusses Klinikimmobilien und des Kreistages beachtet hat, insbesondere
Soweit sich aus den Prüfungen in Einzelfällen Beanstandungen ergaben, wirken sie sich auf das Ergebnis nicht so wesentlich aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Kreistag entgegenstehen.
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 22. Juni 2004 werden eventuelle Trägerzuschüsse für Instandhaltungen bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses aus der Kapitalrücklage entnommen. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt abgezogen wird gemäß Kreistagsbeschluss vom 17. Oktober 2006 der Trägerzuschuss zu den Prüfungsgebühren.
Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb steht seitens der Stabsstelle Rechnungsprüfung nichts im Wege.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1 - Jahresabschluss Anlage 2 - Lagebericht Anlage 3 - Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
Sichtvermerke
gez. T. Schneider, Betriebsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Staudenmaier, i.V. Busan, Stabsstelle Rechnungsprüfung gez. Dr. Bläse, Landrat
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