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Vorlage - 227/2024  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur
Gesellschafterversammlung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
17.12.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm, Stellenübersicht, 5-jährige Finanzplanung) für das Geschäftsjahr 2025

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH dem Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm, Stellenübersicht, 5-jährige Finanzplanung) für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO) wurde am 21.04.2022 gegründet.

 

Gegenstand des Unternehmens ist

 

- die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Nachhaltigkeit im

  Ostalbkreis, insbesondere durch die Beratung zu Fragen eines ressourcensparenden Energiemanagements und die Förderung einer nachhaltigen klimafreundlichen Energieerzeugung,

- die Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur im Ostalbkreis, insbesondere durch Realisierung oder Förderung von Technologie- und Gründerzentren,

- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Ostalbkreis, insbesondere durch Realisierung einer Gesundheitsakademie zum Betrieb durch die Kliniken Ostalb gkAöR,

- die Schaffung und der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für die allgemeine Daseinsvorsorge im Ostalbkreis.

 

Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 200.000 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 100 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der IGO mit 100 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der IGO ist die Geschäftsführung verpflichtetet für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan sowie eine fünfjährige Finanzplanung als Grundlage der Wirtschaftsführung zu erstellen (Anlage 1).

 

In der Sitzung des Aufsichtsrats der IGO am 09.12.2024 hat der Aufsichtsrat die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung gefasst, dem Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm, Stellenübersicht, 5-jährige Finanzplanung) für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen.

 

Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung über die Aufstellung und Änderung von Wirtschafts- und Finanzplänen ist gemäß § 18 Abs. 2 n des Gesellschaftsvertrags der IGO erforderlich.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 


 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm, Stellenübersicht, 5-jährige Finanzplanung) für das Geschäftsjahr 2025

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm, Stellenübersicht, 5-jährige Finanzplanung) für das Geschäftsjahr 2025 (182 KB)