Der Bauausschuss für den Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 dem Ausschuss für Bildung und Finanzen bzw. dem Kreistag einstimmig empfohlen:
Das Raumprogramm für den Neubau des Zweiten Verwaltungsstandorts wird mit einer Anzahl von 473 PC-Arbeitsplätzen (davon 30 PC-Arbeitsplätze zunächst zur Vermietung an Dritte und späteren Eigennutzung) genehmigt und beschlossen.
Die Planungsgemeinschaft aus dem Objektplaner Büro Hirner und Riehl und den Fachplanern wird stufenweise zunächst bis Leistungsphase 3 HOAI als Grundlage für einen Baufreigabebeschluss des Kreistags mit einer veränderten Planung des Neubaus des Zweiten Verwaltungsstandorts mit zwei Gebäuden beauftragt. Die Planung beinhaltet neben den Büro- und Nebenflächen eine Teilunterkellerung für die Gebäudetechnikzentralen und die Laborräume des Veterinärwesens.
Für die veränderte Planung mit zwei Gebäuden wird ein Kostenrahmen von 49,8Mio. € für den Hochbau ohne Außenanlagen und ohne Parkhaus definiert. Die derzeitige Grobkostenschätzung nach DIN 276 in Höhe von 58.641.759 € (Vgl. Gesamtprojektkosten S. 8, ohne Parkhaus) ist um die Positionen Unvorhergesehenes und mögliche Preissteigerungen in Höhe von insgesamt rund 5 Mio. € zu ergänzen. Für ein zu erstellendes Parkhaus mit voraussichtlichen Kosten von 26.000 € je Stellplatz ist die konkrete Größe bzw. die Anzahl der Stellplätze noch zu definieren.
Zur Unterbringung der baurechtlich nachzuweisenden Stellplätze wird die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Konzeptstudie zu einem Parkhaus, das südöstlich an das Nachbargrundstück angrenzen soll, beauftragt. In der Konzeptstudie werden verschiedene Parkhaus- und Fassadensysteme dargestellt und die Investitions- und Betriebskosten sowie Finanzierungsmodelle vorgestellt. Die Konzeptstudie soll auch die ursprünglich im Wettbewerbsverfahren angedachte Parkierungslösung für das Gesamtgebiet mit rund 450 Stellplätzen sowie eine betriebswirtschaftliche Komponente berücksichtigen.
Die sinnvollerweise direkt und oberirdisch am neuen Dienstleistungszentrumanzuordnenden Stellplätze (Kunden und Besucher, behindertengerechte Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze und ÖPNV-Anschluss) werden im Zuge der Außenanlagenplanung berücksichtigt.
Die Baukonstruktionsart erfolgt in der im Wettbewerb und im weiteren Planungs- und Diskussionsverlauf vom Objektplaner Büro Hirner und Riehl empfohlenen Holz-Hybridbauweise.
Zur Gestaltung der Fassade (Materialität, Optik, Einbeziehung in Lüftungs- und Energiekonzeption) werden im weiteren Planungsverlauf dem Bauausschuss Varianten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Angestrebt wird ein möglichst CO2-neutrales Gesamtkonzept für den laufenden Betrieb.
Für das gesamte soziale Dienstleistungszentrum wird aus Gründen der Barrierefreiheit eine einheitliche Erdgeschossfußbodenhöhe festgelegt.
Die Vergabe der Fachplanung für die Außenanlagen des Zweiten Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal erfolgt an das Büro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft (Neusäß). Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1-3 HOAI als Grundlage für einen Baufreigabebeschluss des Kreistags.
Bei der Planung der Außenanlagen werden die städtebaulich angestrebte Durchlässigkeit des Union-Areals und die Barrierefreiheit berücksichtigt.
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, dass die Bauherrenfunktion organisatorisch analog der Generalsanierung des Berufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd mit kreiseigenem Personal erfolgt.
23.02.2021 - Ausschuss für Bildung und Finanzen
Ö 2 - (offen)
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Finanzen stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.
09.03.2021 - Kreistag
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimmeund einer Enthaltung, angenommen.