Antrag der Verwaltung 1. Der Ostalbkreis unterstützt die Gründung der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald / Ostalb e.G. (HVG) in der Rechtsform einer Genossenschaft (e.G.) und empfiehlt privaten, körperschaftlichen und kirchlichen Waldbesitzenden die Teilnahme. 2. Der Ostalbkreis als waldbesitzende Körperschaft soll unmittelbares Mitglied der HVG werden. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt eine entsprechende Erklärung abzugeben.
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