Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Ostalbkreis unterstützt die Gründung der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald / Ostalb e.G. (HVG) in der Rechtsform einer Genossenschaft (e.G.) und empfiehlt privaten, körperschaftlichen und kirchlichen Waldbesitzenden die Teilnahme.
2. Der Ostalbkreis als waldbesitzende Körperschaft soll unmittelbares Mitglied der HVG werden. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Sachverhalt/Begründung
In Nordwürttemberg konzentriert sich die holzverarbeitende Industrie. Die bisherigen Holzverkaufseinrichtungen auf Ebene der Landkreise verfügen jeweils über einen zu geringen Mengenumsatz, um am Holzmarkt auf Augenhöhe mit der Sägeindustrie agieren zu können. Ziel der zu gründenden Holzvermarktungsgemeinschaft ist es, das Holz zu bündeln und in einer schlanken und effizienten Organisation in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft gemeinsam zu vermarkten. Die Genossenschaft steht allen privaten, körperschaftlichen und kirchlichen Forstbetrieben und ihren Zusammenschlüssen offen, soweit Kartellrecht nicht dagegensteht.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2015 hat der Holzverkauf im Körperschafts- und Privatwald aufgrund einer Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes getrennt vom Staatswald zu erfolgen. Im Rems-Murr-Kreis und im Kreis Schwäbisch Hall wird dies als freiwillige kommunale Aufgabe von sogenannten Holzverkaufsstellen bei den Landratsämtern angeboten. Im Ostalbkreis wurde der Holzverkauf sukzessive auf die im Jahre 2008 gegründete Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwäbischer Limes w.V. (FSL) übertragen.
Ab dem Jahr 2016 fanden Gespräche auf Ebene der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall und Ostalbkreis mit dem Ziel der Kooperation am Holzmarkt statt. Ein Arbeitskreis bestehend aus Vertretern aller forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, des Körperschafts- und Kirchenwaldes sowie der Holzverkaufsstellen und der unteren Forstbehörden entwarf die Aufbau- und Ablauforganisation einer gemeinsamen Holzvermarktungsgemeinschaft. Die forstliche Unternehmensberatung UNIQUE forestry and land use GmbH arbeitete einen Geschäftsplan aus, der geeignet ist, die Wirtschaftlichkeit des Zusammenschlusses zu belegen.
Rechtliche Bewertung
Der Gesetzgeber hat zeitgleich mit der Umsetzung der baden-württembergischen Forstreform zum Jahresbeginn 2020 das Instrument der „Holzverkaufsgemeinschaft“ neu geschaffen (vgl.§ 61a LWaldG 2020). Diese ist kartellrechtskonform und für alle Besitzgrößen zugänglich. Deren ausschließliche Aufgabe ist die gemeinschaftliche Vermarktung von Holz. Im Unterschied zu kommunalen Holzverkaufsstellen sind Holzverkaufsgemeinschaften förderfähig. Da auch eine Holzvermarktungsgemeinschaft in erster Linie für Mitglieder tätig wird, sollen alle Waldbesitzenden, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, veranlasst werden, beizutreten. Für den angestrebten Verbund ist die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (e.G.) gewählt worden. Die Mitgliedschaft ist direkt oder indirekt (via FBG-Mitgliedschaft) möglich. Die Teilnahme des Staatswaldes ist ausgeschlossen.
Ziele / Perspektiven
Hauptziel einer landkreisübergreifenden, waldbesitzergetragenen gemeinsamen Organisation zur Holzvermarktung ist die Optimierung der Erträge beim Waldbesitz (Privat-, Körperschafts- und Kirchenwald). Dies soll durch eine Reihe von Teilzielen erreicht werden:
Die Leistungserbringung für die Waldbesitzenden soll im Grundsatz an eine Mitgliedschaft gebunden sein. In Ausnahmefällen und für Kleinmengen kann auch Holz von Nichtmitgliedsbetrieben vermarktet werden.
Das Holz wird im Namen und auf Rechnung des Waldbesitzenden verkauft. Eigengeschäfte (Ankauf und Verkauf auf eigene Rechnung) in geringem Umfang sollen ebenfalls möglich sein.
Kernaufgaben der HVG sind:
Die Holzvermarktung startet mit einer Personalausstattung von 8 Vollzeitäquivalenten. Das Personal wird über eine Personalleihe von den bisherigen Holzverkaufsstellen und der FSL übernommen. Zunächst bleiben die bisherigen Standorte Aalen, Backnang und Schwäbisch Hall erhalten, um weiterhin die gewohnte Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Administrativer Mittelpunkt ist Aalen!
Wirtschaftlichkeit
Die langfristige Wirtschaftlichkeit der Holzvermarktungsorganisation wurde durch einen Geschäftsplan nachgewiesen. Die Kalkulation geht von folgenden Eingangsgrößen für die ersten fünf Jahre aus:
Der jährliche Geamtaufwand (Personal- und Sachkosten) beträgt in den ersten fünf Jahren 656.000 €.
Die Erträge der HVG setzen sich aus den Entgelten für die Holzvermarktung und einer Förderung der Professionalisierung zusammen. Die Erträge aus Holzverkaufsentgelten werden für die ersten fünf Jahre auf rund 600.000 € jährlich kalkuliert. Entsprechend dem erwarteten Geschäftsumfang wird ein Entgelt von im Mittel 2,80 €/Festmeter zu Grunde gelegt. Aus der Förderung der Professionalisierung ergibt sich unter Berücksichtigung der De-minimis-Regel in den ersten fünf Jahren ein Ertrag von rund 67.000 € jährlich. In diesem Zeitraum lässt die HVG einen jährlichen Überschuss in Höhe von 11.000 €/Jahr erwarten.
Das Start-/Mindestkapital für den Geschäftsbetrieb wird als Pflichteinlage von den Mitgliedern erbracht. Die Haftung beschränkt sich auf den jeweiligen Genossenschaftsanteil. Die Satzung der Genossenschaft sieht keine Nachschusspflicht vor.
Sofern der Geschäftsbetrieb es ermöglicht, hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, über die Ausschüttung einer Dividende zu entscheiden.
Gründungsprozess
Die Konsultationen ergaben, dass die kreisübergreifende Bildung einer Holzverkaufsgemeinschaft konsensfähig ist. Die drei Landkreise Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis sprechen sich ausdrücklich für die Gründung der HVG aus und befürworten den Beitritt. Die Herren Landräte Bauer, Dr. Sigel und Dr. Bläse haben dies in einem gemeinsamen Schreiben an die Waldbesitzenden zum Ausdruck gebracht. Die Holzverkaufsstellen der Landkreise werden mit der Gründung der HVG obsolet und die Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwäbischer Limes tritt dem Verbund bei.
Eine Ausdehnung der HVG-Mitgliedschaft auf benachbarte Landkreise (Einzelforstbetriebe und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse) ist ausdrücklich möglich und erwünscht.
Zeitplan
In Anbetracht der schwierigen Marktlage und dem krisenbedingt rasanten Strukturwandel im Holzhandel (Käufermarkt) wird eine schnelle Umsetzung empfohlen. Es wird eine Gründung der HVG im 2. Quartal 2021 sowie die Aufnahme des Geschäftsbetriebes zum 3. Quartal 2021 angestrebt.
Alternativenprüfung
Angesichts der kartellrechtlichen Turbulenzen ist eine waldbesitzerseitig getragene Holzverkaufsorganisation ein wichtiges Vermarktungsinstrument und eine regionale Solidargemeinschaft des Nichtstaatswaldes für die Zukunft.
Unabhängig davon, für welche Form der Mitgliedschaft sich Waldbesitzende entscheiden, besteht keine Andienungspflicht für Holz an die HVG.
Finanzierung und Folgekosten
Für Einzelmitglieder sind Pflichtanteile nach der folgenden Maßgabe zu zeichnen:
1.500 € Geschäftsanteil je angefangene 1.000 Hektar Waldbesitz.
Die forstliche Betriebsfläche im Besitz des Ostalbkreises beträgt 31,4 ha. Bei dem o.g. Betrag handelt es sich um ein Einlagevermögen in die Genossenschaft, das bei einem evtl. Austritt wieder zurückerstattet wird.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Reck, Dezernat III gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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