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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt.
1. Dem Antrag zum Eintritt in den Ruhestand von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Hans- Michael Betz gemäß Ziffer 36 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) i.V.m. Artikel 62 § 3 Absatz 2 Dienstrechtsreformgesetz (DRG) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle der Leitung des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung auszuschreiben.
Sachverhalt/Begründung
Herr Kreisoberverwaltungsrat Hans-Michael Betz wurde am 11.10.1988 zum Leiter des damaligen Ausgleichamts, heute Geschäftsbereich Integration und Versorgung, gewählt und nimmt diese Funktion seit 01.11.1988 in hervorragender Weise wahr. Herr Betz tritt mit Ablauf des 31.08.2021 gemäß § 36 Absatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) in Ver-bindung mit Artikel 62 § 3 Absatz 2 Dienstrechtsreformgesetz (DRG) in den Ruhestand. Er hat zu diesem Zeitpunkt die maßgebliche Altersgrenze von 65 Jahren und 9 Monaten erreicht.
Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Aufgrund der Verantwortung, die mit der Funktion der Leitung des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung verbunden ist, ist eine zeitnahe Nachbesetzung der Stelle erforderlich. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Stelle auszuschreiben. Die Stelle der Leitung des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung ist nach Besoldungs-gruppe A14 Landesbesoldungsgesetz bewertet und im Stellenplan ausgewiesen.
Finanzierung und Folgekosten
Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt.
Anlagen
- Text der Stellenausschreibung
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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