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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Frau Simone Götz wird ab 01.04.2021 zur Kreisverwaltungsdirektorin (Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) befördert. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat Frau Simone Götz am 25.06.2019 zur Leiterin des Geschäftsbereichs Soziales gewählt. Frau Götz nimmt diese Funktion seit 01.09.2019 wahr. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG bewertet.
Frau Götz nimmt die Funktion der Leiterin des Geschäftsbereichs Soziales mit hoher fachlicher Kompetenz und großem persönlichen Engagement in hervorragender Weise stets erfolgreich wahr. Die Beförderung zur Kreisverwaltungsdirektorin ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG liegen vor.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Frau Götz zur Kreisverwaltungsdirektorin (Besoldungsgruppe A 15 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2021 abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Frau Simone Götz
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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