Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Frau Ute Girrulat wird ab 01.04.2021 zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) befördert. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat Frau Girrulat am 17.09.2019 zur Leiterin des Geschäftsbereichs Sicherheit und Ordnung gewählt. Sie nimmt diese Funktion seit 01.04.2020 wahr. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet.
Frau Girrulat nimmt die ihr übertragene Funktion mit hoher fachlicher Kompetenz und großem persönlichen Engagement in hervorragender Weise stets erfolgreich wahr. Die Beförderung zur Kreisoberverwaltungsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG liegen vor.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Frau Girrulat zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2021 abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Frau Ute Girrulat
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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