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Vorlage - 030/2021  

 
 
Betreff: Beförderung von Frau Ute Girrulat, Leiterin des Geschäftsbereichs Sicherheit und Ordnung, zur Kreisoberverwaltungsrätin
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
23.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
09.03.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Frau Ute Girrulat wird ab 01.04.2021 zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) befördert. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hat Frau Girrulat am 17.09.2019 zur Leiterin des Geschäftsbereichs Sicherheit und Ordnung gewählt. Sie nimmt diese Funktion seit 01.04.2020 wahr. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet.

 

Frau Girrulat nimmt die ihr übertragene Funktion mit hoher fachlicher Kompetenz und großem persönlichen Engagement in hervorragender Weise stets erfolgreich wahr. Die Beförderung zur Kreisoberverwaltungsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG liegen vor.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Frau Girrulat zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2021 abgewickelt.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- Persönliche Daten von Frau Ute Girrulat

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat