Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Holzverkaufs für nichtstaatliche Waldbesitzer.
23.06.2015 - Kreistag
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.