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Vorlage - 087/2015  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Reha-Südwest gGmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
23.06.2015 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Neufassung Gesellschaftsvertrag Reha-Südwest_KT 23 06 2015

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Antrag der Verwaltung

 

1)     Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Rehabilitationszentrum Südwest für Behinderte gemeinnützige Gesellschaft mbH (Reha-Südwest) zu.

 

2)     Der Kreistag beauftragt den Vertreter des Ostalbkreises der Änderung des Gesellschaftsvertrags in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

 

3)      Der Kreistag stimmt der Entsendung von Finanzdezernent Karl Kurz als Aufsichtsratsmitglied der Reha-Südwest zu.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Rehabilitationszentrum-Südwest für Behinderte gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Karlsruhe, wurde am 18.01.1990 gegründet und ist ein aus Elternselbsthilfevereinen hervorgegangener frei-gemeinnütziger Träger der Behinderten- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Gegenstand der Gesellschaft ist die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insbesondere:

 

      Direkte Hilfe durch Betreuung, Unterrichtung, Beratung der Bedürftigen selbst, deren Eltern und sonstigen Pflegepersonen sowie Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation Behinderter oder anderer Hilfebedürftiger, die auf eine gleiche oder ähnliche Unterstützung wie Behinderte angewiesen sind.

      Einflussnahme auf die Errichtung von Spezialbehandlungszentren durch Gebietskörperschaften, sonstige Behörden oder andere Träger.

      Planung, Errichtung und Betrieb von Fördereinrichtungen, Heimen, Rehabilitationszentren und -kliniken für Menschen mit Behinderung und andere Hilfebedürftige wie oben genannt.

      Aufklärung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden über die Situation spastisch Gelähmter und anderer Behinderter und Hilfebedürftiger.

 

Seit Mitte der 1980-er Jahre sind neben fünf Selbsthilfevereinen auch fünf Kommunen Gesellschafter der Reha-Südwest, so auch der Ostalbkreis. Am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.129,19 € ist der Ostalbkreis mit 2.556,46 € beteiligt. Das entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 5,0 %.

 

 

Zu 1.)  Änderung des Gesellschaftsvertrags der Rehabilitationszentrum Südwest für               Behinderte gemeinnützige Gesellschaft mbH

 

In den zurückliegenden vier Jahrzehnten wurden in 15 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg Angebote für Menschen mit Körper- und/oder Mehrfachbehinderung in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Frühförderung, ambulantes und stationäres Wohnen sowie zahlreiche weitere ambulante Leistungen entwickelt. Mit rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden jährlich über 3.000 Klienten betreut und gefördert.

 

Im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Auftrages der Inklusion, ist es auch in Zukunft Ziel und Aufgabe der Reha-Südwest, sozialraumorientierte und bedarfsgerechte Angebote für Menschen mit Behinderungen zu erbringen.

 

Zu diesem Zweck wurden im Zuge einer Unternehmensstrukturentwicklung in den letzten Jahren drei regionale Betriebsträgergesellschaften als 100-prozentige Tochtergesellschaften gegründet. Dies sind die Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH, die Reha-Südwest Südbaden gGmbH sowie die Reha-Südwest Regenbogen gGmbH. Im weiteren Verlauf der Unternehmensstrukturentwicklung wurde deutlich, dass der Gesellschaftsvertrag der Reha-Südwest gGmbH ebenfalls einer Neugestaltung bedarf. Insbesondere die bisherigen Regelungen zwischen Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat, welche durch zahlreiche Zustimmungsvorbehalte gekennzeichnet sind, eine zeitnahe und effektive Handlungsfähigkeit des Unternehmens jedoch erschweren, wurden als veränderungsnotwendig erkannt.

 

In großer Übereinstimmung haben sich nun die Vereinsgesellschafter sowie die kommunalen Gesellschafter auf den vorliegenden Gesellschaftsvertrag verständigt. Wesentlich neues Merkmal ist die eindeutige und ausschließliche Übertragung der Kontroll- und Steuerungsfunktion auf den Aufsichtsrat. Dieser übt die Kontrolle über die operative Geschäftsführung aus, entscheidet über die zustimmungspflichtigen Geschäfte und beschließt den Wirtschafts- und Investitionsplan.

 

Insbesondere sieht der neue Gesellschaftsvertrag folgende Änderungen vor:

 

  • Die Rehabilitationszentrum Südwest für Behinderte gemeinnützige Gesellschaft mbH öffnet sich zunehmend inklusiven Angeboten. Die einschränkende Bezeichnung „für Behinderte“ soll daher entfallen. Die Firmierung der Gesellschaft soll künftig „Reha-Südwest gGmbH“ lauten (Ziff.1.1).
  • Auf Wunsch der Finanzämter werden einschlägige Zwecke der Gesellschaft gemäß §§ 52 und 53 AO näher erläutert (Ziff. 2.1.0).
  • Die Gesellschafterversammlung beschränkt sich auf die ihr gesetzlich zugeschriebenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Ziff. 5).
  • Abstimmungen der Gesellschafter sollen künftig auch mittels Email bzw. Fax möglich sein, sofern kein Gesellschafter widerspricht (Ziff. 6.4). Entsprechendes soll für den Aufsichtsrat der Gesellschaft gelten (Ziff. 7.9).
  • Zur Sicherstellung einer zeitnahen Unterrichtung aller Gesellschafter soll das Versammlungsprotokoll i.d.R. innerhalb von zwei Wochen übermittelt werden (Ziff. 6.5). Entsprechendes soll für den Aufsichtsrat gelten (Ziff. 7.11).
  • Für eine genaue Zuständigkeitsabgrenzung soll der Aufsichtsrat künftig eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen (Ziff. 7.4).
  • Dem Aufsichtsrat wird die Möglichkeit eingeräumt, für besonders bedeutsame Beschlüsse auch eine qualifizierte Mehrheit über die Geschäftsordnung zu regeln (Ziff. 7.7).
  • Um in der Reha-Südwest alle Gesellschafter und sie auch entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile im Aufsichtsrat vertreten zu haben, soll dieser von derzeit 11 Mitgliedern auf 17 Mitglieder erweitert werden.

Im künftigen Aufsichtsrat werden damit 8 Sitze durch die Selbsthilfevereine und 8 Sitze durch die Kommunen besetzt sein. Den Vorsitz des Aufsichtsrates übernimmt ein neutraler Vorsitzender, auf welchen sich die Vereine und Kommunen verständigen (Ziff. 8).

  • Die Vertretungsverhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder werden neu geregelt (Ziff. 8.10).
  • Die Mitwirkung ehemaliger Mitarbeiter und Geschäftsführer im Aufsichtsrat der Gesellschaft wird ausgeschlossen (Ziff. 8.11).
  • Besonders wichtige Geschäfte, die die Geschäftsführung nicht ohne den Aufsichtsrat durchführen darf, wurden im Gesellschaftsvertrag aufgenommen (Ziff. 9.3).
  • Der Abschlussprüfer der Gesellschaft soll künftig nicht mehr durch die Gesellschafterversammlung, sondern durch den Aufsichtsrat gewählt werden (Ziff. 10.2). Ebenso soll der Aufsichtsrat künftig den Jahresabschluss feststellen und über die Gewinnverwendung entscheiden (Ziff. 10.5).
  • Die Mitgliedschaft der Reha-Südwest bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg wird neu aufgenommen (Ziff. 15.0).

 

Der beigefügte Gesellschaftsvertrag stellt einen geeigneten gesellschaftsrechtlichen Rahmen für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Reha-Südwest und ihrer Tochtergesellschaften dar und bietet damit die Grundlage für eine weiterhin qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Leistungserbringung in der Behinderten- und Jugendhilfe.

 

Der Kreistag wird gebeten, den Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Reha-Südwest zuzustimmen.

 

 

Zu 2.) Beauftragung des Vertreters des Ostalbkreises zur Zustimmung der

          Änderung des Gesellschaftsvertrags

 

Gemäß Ziff. 5.2.1 des derzeitigen Gesellschaftsvertrages der Reha Südwest gGmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Änderung des Gesellschaftsvertrags. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Änderung des beiliegenden Gesellschaftsvertrags zu befürworten.

 

 

Zu 3.) Entsendung von Finanzdezernent Karl Kurz als Aufsichtsratsmitglied in die

        Reha-Südwest

 

Durch die vorgenannte Änderung des Gesellschaftsvertrags der Reha-Südwest sollen alle Gesellschafter auch entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile im Aufsichtsrat vertreten sein und von derzeit 11 auf 17 Mitglieder erweitert werden. Der Ostalbkreis als Gesellschafter der Reha-Südwest nimmt damit künftig ebenfalls ein Aufsichtsratsmandat wahr.

 

Gemäß der Neufassung des Gesellschaftsvertrags entscheidet die Gesellschafterversammlung der Reha-Südwest über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, soweit die Berechtigten - darunter der Ostalbkreis als kommunaler Gesellschafter - vom zustehenden Entsendungsrecht nicht oder zeitweise nicht Gebrauch machen.

 

Laut Ziff. 8.3 des beiliegenden Gesellschaftsvertrags besteht durch den Landrat des Ostalbkreises ein Entsendungsrecht für ein Aufsichtsratsmitglied. Von diesem Entsendungsrecht macht der Ostalbkreis Gebrauch. Das Aufsichtsratsmandat soll durch Herrn Karl Kurz, Finanzdezernent des Ostalbkreises, wahrgenommen werden, da dieser bereits Vertreter in der Gesellschafterversammlung war.

 

Der Kreistag wird gebeten, der Entsendung von Herrn Karl Kurz als Aufsichtsratsmitglied der Reha-Südwest für den Ostalbkreis zuzustimmen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Neufassung des Gesellschaftsvertrags Reha-Südwest gGmbH

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereichs Kämmerei

__________________________________________

 

Michler

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Neufassung Gesellschaftsvertrag Reha-Südwest_KT 23 06 2015 (4123 KB)