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Vorlage - 094/2015  

 
 
Betreff: Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe - Antrag der Gruppierung DIE LINKE
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
23.06.2015 
Sitzung des Kreistags zurückgezogen   
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der Gruppierung DIE LINKE
Anlage 2 Tarifmappe Aktuelle Ergänzungen
Anlage 3 TVöD-Entgelttabellen

Antrag der Verwaltung

 

Die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes leisten in allen Bereichen wichtige und unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Der Kreistag des Ostalbkreises setzt sich für eine bessere gesellschaftliche Anerkennung ihrer Arbeit ein.

 

Die in den Tarifverhandlungen durch die Arbeitgeberseite vorgestellten Verbesserungen in der Eingruppierung der Beschäftigten werden befürwortet. Inhaltliche Änderungen der Tätigkeiten seit der im Jahr 2009 bereits erfolgten finanziellen Aufwertung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sollen honoriert werden. Eine pauschale höhere Eingruppierung und damit Bezahlung aller Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst kann nicht Gegenstand von Eingruppierungstarifverhandlungen sein, in denen es um die inhaltliche Bewertung der Tätigkeiten auch im Vergleich zu den anderen Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst gehen muss.

 

Die Gewerkschaften werden aufgefordert, zielgerichtete Verhandlungen zu führen und von weiteren Streiks abzusehen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Kreistagsvertreter der Gruppierung DIE LINKE haben mit dem in der Anlage 1 beigefügten Antrag gebeten, dass sich der Kreistag des Ostalbkreises mit der Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe beschäftigt und dem in der Anlage 1 enthaltenen Beschluss fasst.

 

 

Derzeit laufende Tarifverhandlungen

 

Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben die zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ihnen vereinbarten Regelungen zur Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst jeweils zum 31. Dezember 2014 fristgerecht gekündigt. Von der Kündigung mit erfasst sind auch bestimmte Regelungen zur Entgeltfestsetzung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, nicht hingegen aber die für diese Beschäftigtengruppe vereinbarte besondere Entgelttabelle. Diese ist, wie die anderen Entgelttabellen des TVöD auch, frühestens zum 29. Februar 2016 kündbar.

 

Mit E-Mail vom 16. Februar 2015 (ver.di) bzw. mit E-Mail vom 19. Februar 2015 (dbb beamtenbund und tarifunion) haben die Gewerkschaften der VKA weitgehend inhaltsgleiche 15-seitige Forderungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst übermittelt. Die Gewerkschaften, ver.di zugleich auch im Namen der Gewerkschaft GEW, fordern für sämtliche Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst deutlich höhere Eingruppierungen als bisher, zum Teil unter gleichzeitiger Reduzierung der bisherigen Eingruppierungsvoraussetzungen.

 

Die Gewerkschaften beziffern die geforderten Verbesserungen mit einem Volumen von zehn Prozent. Tatsächlich gehen die Forderungen weit darüber hinaus. Allein bei der größten Beschäftigtengruppe im Sozial- und Erziehungsdienst, den Erzieherinnen und Erziehern, würde die geforderte Anhebung der Eingruppierung in der Endstufe zu Einkommenssteigerungen von monatlich rund 685 Euro bzw. über 20 Prozent führen. Im Durchschnitt aller Stufen beläuft sich die Forderung bei den Erzieherinnen und Erziehern deutschlandweit auf 14,3 Prozent.

 

Die Tarifverhandlungen sind am 25. Februar 2015 aufgenommen und in bislang vier dicht aufeinander folgenden Verhandlungsterminen (23. März, 9. April, 16. April, 20./21. April 2015) fortgesetzt worden.

 

Begleitet waren die Verhandlungen nach dem Verhandlungsauftakt von Warnstreiks in ganz Deutschland. Bereits bei Vorstellung der Gewerkschaftsforderungen gegenüber den Medien im November 2014 haben die Gewerkschaften mit Streiks gedroht. In Gewerkschaftsschreiben vom Januar 2015, mithin noch vor den ersten Verhandlungen, wurde über Streikpläne informiert. Nach Mitteilung des VKA stand unabhängig vom Verhandlungsverlauf die Streikplanung der Gewerkschaften fest.

 

Seitens der Arbeitgeber wurde in den Verhandlungen stets betont, dass veränderte Anforderungen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in den Eingruppierungsmerkmalen abgebildet werden sollen, pauschale Entgelterhöhungen aber sowohl in der Sache als auch in der geforderten Höhe nicht in Betracht kommen. Die Gewerkschaften bestehen demgegenüber bislang auf pauschale Einkommenssteigerungen für alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes und haben die seitens der Arbeitgeber in die Verhandlungen eingebrachten Verbesserungen als unzureichend zurückgewiesen.

Die Gewerkschaften haben in dem Verhandlungstermin am 21. April 2015 die Verhandlungen abgebrochen und erklärt, dass sie ihren jeweiligen Gremien empfehlen werden, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. Den bereits vorsorglich für den 11./12. Mai 2015 vereinbarten weiteren Verhandlungstermin haben die Gewerkschaften abgesagt. Die Arbeitgeber haben dazu aufgerufen, diesen weiteren vereinbarten Verhandlungstermin zu nutzen, um in den Verhandlungen weiter voranzukommen.

 

 

Die Mitgliederversammlung der VKA hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2015 beschlossen, die den Gewerkschaften am 21. April 2015 übergebenen Vorschläge zu einem Angebot zu erheben. Gleichzeitig hat die VKA die Gewerkschaften zu Tarifverhandlungen aufgefordert und die Vorsitzenden von ver.di sowie DBB Beamtenbund und Tarifunion zu Verhandlungen am 2. Juni 2015 in Frankfurt eingeladen.

 

 

Um was geht es ? - Inhalt der laufenden Tarifverhandlungen

 

I.

 

Die kommunalen Arbeitgeber schätzen die Arbeit der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Diese Wertschätzung drückt sich dabei auch in der im Jahr 2009 vereinbarten besonderen Entgelttabelle für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mit ihren besonderen Entgeltgruppen (S-Entgeltgruppen) und den dazu gehörigen Eingruppierungsmerkmalen aus. Bereits jetzt nehmen sie infolge des Tarifabschlusses vom 27. Juli 2009 im Vergleich zu anderen Beschäftigtengruppen im kommunalen öffentlichen Dienst eine herausgehobene Stellung ein. Es gibt keinen generellen Nachholbedarf.

So beläuft sich das monatliche Tabellenentgelt einer Erzieherin bzw. eines Erziehers mit Grundtätigkeiten (Entgeltgruppe S 6) aktuell im Einstieg (Stufe 2) auf 2.589,68 Euro und in der Endstufe (Stufe 6) auf 3.289,06 Euro. Das Tabellenentgelt einer/eines vergleichbaren Meisterin bzw. Meisters, mit dem die Gewerkschaften die Erzieherin und den Erzieher vergleichen, liegt in der Endstufe (Stufe 6) der Entgeltgruppe 8 um 191,80 Euro monatlich unterhalb des Entgelts der Erzieherin bzw. des Erziehers.

 

Mit dem Tarifabschluss vom 27. Juli 2009 wurde für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eine neue Eingruppierung in Entgeltgruppe S 14 vereinbart, die den besonderen Anforderungen an ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls (sog. Garantenstellung) sowie bei Entscheidungen zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten Rechnung trägt. In diese Entgeltgruppe ist deutlich mehr als – wie seinerzeit angenommen – ein Drittel der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eingruppiert. Die Einführung dieser neuen Entgeltgruppe hat nach Information des VKA zu spürbaren Einkommensverbesserungen geführt, welche aktuell einen Betrag von durchschnittlich 120,00 Euro pro Monat entsprechen.

 

Veränderungen in den Anforderungen an die Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen hat es seitdem nicht gegeben.

 

 

II.

 

Der Blick auf andere Arbeitgeber zeigt, dass kommunale Arbeitgeber bereits jetzt an der Spitze der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst liegen. Nach Erhebungen des VKA zahlen andere, auch große, Träger nahezu durchweg zum Teil deutlich niedrigere Entgelte. Bei Erzieherinnen und Erzieher beträgt die monatliche Einkommensdifferenz bis zu mehreren hundert Euro zugunsten der kommunalen Arbeitgeber.

Ein Vergleich mit anderen Tarifbereichen wie der privaten Chemieindustrie oder einzelnen privaten Wirtschaftsunternehmen ist unpassend. Maßgeblich muss das Entgeltgefüge des kommunalen öffentlichen Dienstes sein.

 

 

III.

 

Im Rahmen von Eingruppierungstarifverhandlungen kann es daher nicht um eine pauschale Zuordnung bisheriger Eingruppierungsmerkmale zu höheren Entgeltgruppen gehen. Es bedarf der Prüfung jedes einzelnen Eingruppierungsmerkmals, ob es Veränderungsbedarf gibt, wie dieser aussieht und welche Folgen sich daraus für die Zuordnung der damit bewerteten auszuübenden Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen ergeben. Dies beinhaltet die vorhandene Bereitschaft der Arbeitgeber, konkret entstandenen Veränderungsbedarf im Sozial- und Erziehungsdienst anzuerkennen.

 

Die Arbeitgeber haben in den bisherigen Verhandlungen den Gewerkschaften Vorschläge zur Verbesserung der Eingruppierung unterbreitet, die veränderten Anforderungen Rechnung tragen. Diese sind in dem als Anlage beigefügten und den Gewerkschaften übergebenen Vorschlagspapier vom 21. April 2015 zusammengefasst. Die Vorschläge zielen in erster Linie auf die in Kindertagesstätten beschäftigen Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger einschließlich deren Leitungen ab. Die seitens der Arbeitgeber eingebrachten Verbesserungen stellen sich hierbei wie folgt dar:

 

 

Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten

 

Die Arbeitgeber schlagen vor, Veränderungen, die sich bei der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern beispielsweise auch durch die Vorgaben der Erziehungs- und Bildungspläne, insbesondere in den Tätigkeitsfeldern der Inklusion, der Sprachförderung sowie in anderen Bereichen, wie z.B. bei der musischen Früherziehung, ergeben haben, in der Eingruppierung zu berücksichtigen. Für die genannten pädagogischen Spezialgebiete soll die Entgeltgruppe S 7 geöffnet und bei Vorliegen einer entsprechenden Zusatzqualifikation der Anwendungsbereich der Entgeltgruppe S 8 ausgebaut werden. Hiervon erfasste Erzieherinnen und Erzieher profitieren durch eine Steigerung ihrer Tabellenentgelte von bis zu 443,27 Euro monatlich.

 

Darüber hinaus soll der gestiegenen Bedeutung der Inklusion in Kindertagesstätten dadurch Rechnung getragen werden, dass die bisherige Anforderung von mindestens einem Drittel behinderter Menschen in Integrationsgruppen auf mindestens ein Fünftel reduziert wird. Auch dies würde zu einer weiteren Ausweitung des Anwendungsbereichs der Entgeltgruppe S 8 führen.

 

 

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger in Kindertagesstätten

 

Bei Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern soll eine entsprechende Erweiterung des Anwendungsbereichs der Entgeltgruppe S 4 erfolgen. Dazu soll der bisherige Beispielskatalog der erforderlichen schwierigen fachlichen Tätigkeiten um Tätigkeiten in einem pädagogischen Spezialgebiet erweitert werden. Die dadurch erzielte Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 3 in die Entgeltgruppe S 4 würde zu einer Steigerung der Tabellenentgelte von bis zu 200,68 Euro monatlich führen.

Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten sowie ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen und Leitern von Kindertagesstätten

 

Hier schlagen die Arbeitgeber für Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung

 

-          bis 40 Plätze eine Höherstufung von Entgeltgruppe S 7 in Entgeltgruppe S 9 mit einer Steigerung der Tabellenentgelte von bis zu 430,65 Euro monatlich und

-          von mindestens 40 Plätzen eine Höherstufung von Entgeltgruppe S 10 in Entgeltgruppe S 11 mit einer Steigerung der Tabellenentgelte von bis zu 144,94 Euro monatlich

vor.

 

Soweit es in Einzelfällen Kindertagesstätten mit einer deutlich höheren Durchschnittsbelegung als 180 Plätze gibt, soll dem durch die Einführung eines neuen Eingruppierungsmerkmals für Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 240 Plätzen in der Entgeltgruppe S 18 mit einer Steigerung der Tabellenentgelte von bis zu 447,88 Euro monatlich Rechnung getragen werden.

Auch soll es nicht mehr wie bislang allein auf die Durchschnittsbelegung der Kindertagestätte als Maßstab für die Eingruppierung der Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten ankommen. Neu hinzukommen soll die Anzahl der unterstellten Beschäftigten. Dadurch wird u.a. einem erhöhten Betreuungsaufwand z.B. im Rahmen der Inklusion oder bei der Kleinkinderbetreuung, der eine größere Anzahl unterstellter Beschäftigter erfordert, Rechnung getragen.

 

Stellvertretende Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten sollen jeweils so eingruppiert sein wie Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten, die die Anforderungen der nächst niedrigeren Stufe erfüllen. Dabei haben die Arbeitgeber vorgeschlagen, für ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen und Leitern von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von unter 40 Plätzen (neu Entgeltgruppe S 9) ein neues Eingruppierungsmerkmal in der Entgeltgruppe S 7 zu vereinbaren.

 

 

IV.

 

Diese arbeitgeberseitigen Vorschläge, die für eine erhebliche Zahl der in Kindertagesstätten tätigen Beschäftigten Verbesserungen darstellen würden, stellen eine gute Grundlage für eine Verständigung dar.

Weitere Streiks belasten die Kinder und ihre Eltern. Sie sind angesichts des bisherigen Verhandlungsstandes unnötig.

Die Gewerkschaften sind aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Tarifliche Verbesserungen würden aufgrund der Tarifbindung und Tarifautomatik (Tarifrecht bricht Haushaltsrecht) zu entsprechenden Mehraufwendungen im Personalhaushalt der Landkreisverwaltung führen. Bei einer durchschnittlichen Erhöhung der Gehälter im Sozial- und Erziehungsdienst um die im Raum stehenden 10 Prozent würde dies im Sozialbereich bei der Landkreisverwaltung allein einem Betrag in Höhe von knapp 500.000 Euro entsprechen.


Anlagen

 

Anlage 1               Antrag der Gruppierung DIE LINKE

Anlage 2               Aktuelle Informationen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber-                            verbände (VKA)  zu den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst

Anlage 3               Aktuelle TVöD-Entgelttabellen VKA

 

 

Sichtvermerke

 

Personal und Organisation

__________________________________________

 

Erhardt

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Antrag der Gruppierung DIE LINKE (148 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Tarifmappe Aktuelle Ergänzungen (697 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 TVöD-Entgelttabellen (56 KB)