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Vorlage - 090/2015  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
23.06.2015 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG am 2. Juli 2015

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einem Jahresüberschuss von 40.994,28 festzustellen und der Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Kapitalverlustkonten zuzustimmen,
     
  2. den Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2015 zu bestellen,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten und

 

  1. der Neubesetzung des Aufsichtsrates/ Wahl durch die Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG wurde am 01.10.1982 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Thermal-Mineralbades in Aalen mit medizinischer Abteilung und anderen das Bad ergänzenden Einrichtungen, die sonstige Verwertung von Mineralwasser und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen betreiben.

 

Am Stammkapital in Höhe von 7.158.086,92 € ist der Ostalbkreis in Form einer Kommanditeinlage mit 255.645,90 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 3,57 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG mit 3,57 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Zustimmung zum

              Gewinnvortrag

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2014 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München geprüft, die am 05. März 2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG zum 31.12.2014 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 5.327.485,30 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 40.994,28 € aus.

 

Der Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 06. Mai 2015 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 40.994,28 € gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Kapitalverlustkonten gutzuschreiben. 

 

Nach § 9 Abs. 11 Zif. b) und c) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

Zu 2.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2015

 

Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist der Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zu beauftragen. Da die Entscheidung zur Beauftragung des Wirtschaftsprüfers der Stadtwerke Aalen GmbH erst am 25. Juni 2015 im Gemeinderat der Stadt Aalen getroffen wird, ist derzeit noch nicht bekannt, welche Prüfungsgesellschaft die Abschlussprüfung durchführen wird.

 

Gemäß § 9 Abs. 11 b) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2015 zu befürworten.

 

 

Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Gemäß § 9 Abs. 11 Zif. e) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 

Zu 4.) Neubesetzung des Aufsichtsrats/ Wahl durch die Gesellschafter-versammlung

 

Gemäß § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags der Thermal-Mineralbad Verwaltungs-GmbH sind die Aufsichtsratsmitglieder nach Abs. 2 b) und d) in der Regel für den Zeitraum der jeweiligen Amtszeit des Gemeinderates der Stadt Aalen zu wählen. Bis zur Neuwahl des Aufsichtsrates führen die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder die Geschäfte weiter.

 

Nach der Konstituierung des neu gewählten Gemeinderates der Stadt Aalen sind aus dessen Reihen fünf Mitglieder vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH zu wählen. Durch die Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG am 02. Juli 2015 sind weitere fünf Mitglieder zu wählen. Bei Nachwahlen ist die Amtszeit somit entsprechend kürzer. Die Wiederwahl ist zulässig, ebenso die Abberufung und Ersatzbenennung eines Aufsichtsratsmitglieds, die ohne Angabe von Gründen erfolgen.

 

Aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen wurden bereits folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG gewählt:

Frau Karin Boldyreff-Duncker, Herr Franz Fetzer, Herr Eduard Newerkla, Frau Petra Pachner, Herr Peter Peschel.

 

 

Zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat durch die Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG am 02. Juli 2015 stellen sich:

- Herr Heinrich Bickel (Freier Architekt)

- Herr Josef Bühler (Geschäftsführer AOK Ostwürttemberg)

- Frau Sieglinde Bullinger (Kommunalpolitikerin)

- Herr Andreas Götz (Sparkassendirektor Kreissparkasse)

- Herr Karl Kurz (Finanzdezernent Ostalbkreis).

 

Gemäß § 9 Abs. 11 d) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Bestellung und Abberufung der von der Kommanditgesellschaft zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats zuständig.

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, dem vorgenannten Wahlvorschlag zuzustimmen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

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Michler

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel