Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt: - Der Neugestaltung der Regelungen von OstalbMobil wird zugestimmt. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu unternehmen.
- Dem finalen Entwurf des Kooperationsvertrages des Ostalbkreises mit der OstalbMobil GmbH wird mit der Änderung, dass die Mittel des Landkreises nach § 2 (2) und § 3 (2) für die ersten drei Jahre des Bestehens des Verbundes auf 50 % und maximal 160.000 € bzw. 50.000 € begrenzt werden, zugestimmt.
Der Landrat des Ostalbkreises wird ermächtigt, nach Gründung der OstalbMobil GmbH den Kooperationsvertrag zu unterzeichnen. - Dem finalen Entwurf der ÖPNV-Höchsttarifsatzung wird zugestimmt.
Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, ggf. noch erforderliche geringfügige Anpassungen in Anlage 1, Teile 2 und 3 (OstalbMobil-Tarife) vorzunehmen. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung vom 14. April 2015 den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie Ziffer 2 dargestellt geändert und diesem einstimmig zugestimmt.
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