Antrag der Verwaltung Der Bildungs- und Finanzausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt a) der Übernahme von Bürgschaften des Landkreises für die notwendigen Investitionsdarlehen in Höhe von höchstens 80 % der betreffenden Darlehenssumme und insgesamt bis zu einer zu verbürgenden Höchstsumme von 1,5 Mio. € und einer Laufzeit von 5 Jahren bzw. von 750.000,00 € und einer Laufzeit von 10 Jahren zuzustimmen. b) auf die Erhebung einer Bürgschaftsgebühr für o.g. Bürgschaften zu verzichten.
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