Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Frau Sandra Bernhard wird mit Wirkung ab 01.12.2015 zur Kreisoberamtsrätin (Besoldungsgruppe A 13 g. D. LBesGBW) befördert. Sie wird zum 01.12.2015 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen. Sachverhalt/Begründung
Frau Bernhard nimmt seit 01.11.2014 die Funktion der Leiterin des Geschäftsbereichs Controlling und Beteiligungsmanagement wahr. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 13 g. D. LBesGBW bewertet.
Frau Bernhard nimmt die Funktion der Leiterin des Geschäftsbereichs Controlling und Beteiligungsmanagement mit hoher fachlicher Kompetenz und großem persönlichen Engagement wahr.
Die Beförderung zur Kreisoberamtsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 13 g. D. LBesGBW liegen vor. Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Frau Bernhard zur Kreisoberamtsrätin (Besoldungsgruppe A 13 g. D. LBesGBW) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2015 abgewickelt. Anlagen
Persönliche Daten von Frau Sandra Bernhard
Sichtvermerke
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