Der Kreistag stimmt der Übernahme des Holzverkaufs für den Nichtstaatswald durch den Landkreis als freiwillige, kommunale Aufgabe zu.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Aufgabenerledigung zu schaffen („Holzverkaufsstelle“).
Die Kreisverwaltung wird ermächtigt, die Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwäbischer Limes w.V. (FSL) mit der Besorgung der Holzverkaufsgeschäfte zu beauftragen.
12.05.2015 - Kreistag
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.