Bürgerinformationssystem
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- 1 - Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG am 18. Mai 2015
Sachverhalt/Begründung
Die Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG wurde am 14.07.1997 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen oder stillen Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der Industrie, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes insbesondere kleinerer und mittlerer Größe im Bereich der Region Ostwürttemberg. Auf diese Weise sollen die Gründung neuer Unternehmen und die Sicherung bestehender Unternehmen durch Verbreiterung der Eigenkapitalbasis gefördert werden. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung solcher Unternehmen oder deren Unterstützung auf andere Weise.
An den Kommanditeinlagen in Höhe von 1.452.068,94 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 102.258,38 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 7,04 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S GmbH & Co. KG mit 7,04 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Feststellung des Jahresergebnisses 2014 und Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten
Der gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags erstellte Jahresabschluss für das Jahr 2014 wurde von der Kanzlei Helmer & Partner aus Heidenheim geprüft.
Der Jahresabschluss der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S GmbH & Co. KG zum 31.12.2014 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 993.511,99 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 82.038,92 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 82.038,92 € wird mit den Verlustvortragskonten verrechnet.
Nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats für das Geschäftsjahr 2014
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Beirat zu befürworten.
Zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Gemäß § 10 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 soll wiederum die Kanzlei Helmer & Partner aus Heidenheim beauftragt werden.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2015 zu befürworten.
Zu 4.) Erweiterung des Geschäftszwecks des P.E.G.A.S.U.S.-Fonds und Erweiterung des Beirats
Der bisherige Gesellschaftszweck soll um den Zusatz "Unterstützung von Initiativen und Projekten, die eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes zum Ziel haben, insbesondere Projekte zur Stärkung der Gründungsdynamik" erweitert werden. Neben der Vergabe von stillen Beteiligungen ist damit auch die Unterstützung verschiedener Projekte möglich. Über diese Projekte entscheidet der Beirat des Pegasus-Fonds.
Durch die geplante Erweiterung des Geschäftszwecks und der Erweiterung des Beirats wird eine Änderung des Gesellschaftsvertrags notwendig. Gemäß § 10 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrags der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG ist hierfür eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung sowie die Zustimmung der Komplementäre erforderlich.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, der Erweiterung des Geschäftszwecks und der Erweiterung des Beirats zuzustimmen.
Finanzierung und Folgekosten
- Anlagen
Anlage 1: Bilanz Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Sichtvermerke
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