Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag:
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 17.12.2013 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.01.2014, Az. 14-2241.-209 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Abschluss des Haushalts 2014 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einer Verbesserung von 1,3 Mio. € ab.
Im Rahmen des Abschlusses des Haushalts 2014 sind Rückstellungen und Ermächtigungen zu bilden. Diese sind in Anlage 2 und 3 ersichtlich. Der Kreistag hat über die Haushaltsermächtigung und Rückstellung zu beraten.
Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2014 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlage
1. Vorläufiger Abschluss des Kreishaushalts 2014 2. Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2014 3. Zusammenstellung der Rückstellungen 2014 Sichtvermerke
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