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Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Herr Kreisverwaltungsdirektor Josef Strobel wird gemäß § 40 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.05.2027 in den Ruhestand versetzt.
Die Ausschussmitglieder empfehlen dem Kreistag einstimmig, dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen.
Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung im Rahmen der Pauschalabstimmung einstimmig zu (siehe TOP 1).