Bürgerinformationssystem

Vorlage - 013/2025  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht E-Government-Koordinator
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Digitalisierung und Organisation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Kenntnisnahme
25.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1_Ergebnis Workshop Digitales Rathaus HAL-Sprengel 2023

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Landesförderung und Ziele

 

Seit 2022 fördert die Landesregierung 38 E-Government-Koordinatorinnen und
-Koordinatoren, die in den Landkreisen und bei den Kommunalen Landesverbänden in Baden-Württemberg tätig sind.

Ziel dieser Maßnahme ist es einerseits, die Digitalisierung der Verwaltung auf kommunaler Ebene zu beschleunigen und den Bürgerinnen und Bürgern ein erweitertes Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen bereitzustellen und andererseits auf eine moderne und zukunftsfähige Verwaltung hinzuarbeiten.

Die Hauptaufgabe der Koordinatorinnen und Koordinatoren besteht darin, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen zu fördern. Laut Innenministerium haben sie sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren zu einem zentralen Bestandteil der Verwaltungsdigitalisierung entwickelt.

 

 

Aufgaben

 

Die E-Government-Koordinatoren der Landkreise in Baden-Württemberg übernehmen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsprozesse, der Einführung elektronischer Aktenführung und bei der Schulung von Mitarbeitenden in den Kommunalverwaltungen. Dies umfasst unter anderem die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die Nutzung der Online-Service-Plattform „service-bw“ sowie die Unterstützung bei der Einführung und Betreuung der elektronischen Akte. Darüber hinaus fördern sie den Austausch und die Vernetzung der Kommunen, um gemeinsame Herausforderungen effizient und bedarfsorientiert zu bewältigen.

 

Die vier zentralen Aufgabenschwerpunkte sind:


Sie agieren als Multiplikatoren, indem sie das Wissen über E-Government-Themen innerhalb der Verwaltungen verbreiten, die Bedeutung der Digitalisierung vermitteln und die Mitarbeitenden für innovative Ansätze sensibilisieren. Dabei fördern sie die Akzeptanz und das Verständnis für digitale Verwaltungsverfahren auf allen Ebenen.

Ein weiteres wesentliches Tätigkeitsfeld ist die Netzwerkarbeit. Hierbei knüpfen und pflegen sie Kontakte zu anderen Kommunen, Landes- und Bundesbehörden sowie externen Dienstleistern und Partnern, um Synergien zu schaffen und von Best Practices zu profitieren. Hierzu zählen unter anderem die kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg aber auch Dienstleister wie die Komm.One oder Anbieter von Dokumenten-Management-Systemen (DMS). Diese Netzwerke ermöglichen den Austausch von Erfahrungen und Informationen, wodurch die Kommunen ihre Strategien und Maßnahmen besser aufeinander abstimmen können.

Sie leisten strategische Hilfestellung, indem sie die digitale Ausrichtung der Verwaltung mitgestalten und strategische Leitlinien für die Digitalisierung entwickeln. Sie unterstützen die Führungsebene bei der Entscheidungsfindung, priorisieren Maßnahmen und sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie etwa der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). So tragen sie maßgeblich dazu bei, dass die kommunalen Verwaltungen zukunftsfähig aufgestellt sind und effizient auf die Anforderungen der Digitalisierung reagieren können.

Schließlich bringen die E-Government-Koordinatoren als fachkundige Mitwirkende ihre Expertise in Projekte ein, indem sie die beispielsweise die Einführung technischer Systeme wie z.B. einem DMS begleiten oder bei der Aktivierung von Prozessen auf service-bw beratend unterstützen. Sie sind Ansprechpersonen für technische, rechtliche und organisatorische Fragestellungen und sorgen dafür, dass die Lösungen praxistauglich und rechtssicher gestaltet werden.

Um für diese Aufgaben gut vorbereitet zu sein, fand in den ersten Wochen nach Tätigkeitsaufnahme eine durch die kommunalen Spitzenverbände organisierte, umfassende Schulungsreihe statt. Diese Umfasste unter anderem die Arbeit in service-bw, Einblicke in die verschiedenen DMS-Systeme, die Funktionen des e-Payments und Themen wie Cybersicherheit.


Ausgangslage und Herausforderungen

 

Die Einführung der E-Government-Koordinatorenstelle erforderte zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme des Status Quo der Verwaltungsdigitalisierung in den Gemeinden im Ostalbkreis.

 

Zu diesem Zweck wurden nahezu alle 42 Rathäuser im Kreisgebiet besucht und der aktuelle Stand der Digitalisierung durch Interviews ermittelt.

 

Ergebnisse der Bestandsaufnahme:

  • Wenig aktivierte digitale Prozesse
  • Mitarbeitende haben kaum / keine Zeit für Projekte auf Grund zahlreicher Aufgaben
  • In der Regel kein Personal für Digitalisierungsthemen
  • Kaum oder wenig Wissen / Erfahrungen im Umgang mit der Plattform service-bw
  • Wenig Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Digitalisierung
  • In Einzelfällen externe Dienstleister im Einsatz
  • Gremien kaum eingebunden
  • Technische Ausstattung meist ausreichend

 

Zusätzlich zur Bestandsaufnahme erfolgte im September 2022 eine Vorstellung der Aufgabenfelder in der Bürgermeisterdienstbesprechung sowie die Mitwirkung bei zwei Sprengeln der Hauptamtsleiterinnen und Hauptamtsleiter. Ein dritter Sprengel fand im Landratsamt statt und befasste sich nachmittags mit Digitalisierungsthemen.

 

Auch hierbei wurde deutlich, dass sich die Gemeinden mit dem umfangreichen Aufgabenfeld der Digitalisierung alleine gelassen fühlen und Unverständnis herrscht, warum zahlreiche Aufgaben von jeder Gemeinde einzeln zu leisten sind, die stattdessen gebündelt für alle erledigt werden könnten.

 

 

Vorgehensweise

 

Die Bestandsaufnahme zeigte, dass die Digitalisierungsthemen meist auf Grund der hohen Arbeitsbelastung und der teils komplexen Aktivierung der Prozesse von den Verantwortlichen nicht konsequent vorangetrieben werden. Prozesse, die für eine erhebliche Arbeitserleichterung in den Gemeinden sorgen könnten, sind nur in geringer Zahl verfügbar.

Es wurde zudem festgestellt, dass die kommunalen Gremien bislang nur wenig in das Thema Digitalisierung eingebunden sind. Die technische Ausstattung der Rathäuser ist hingegen in nahezu allen Fällen gut auf die Anforderungen der Digitalisierung vorbereitet.

 

Zusätzlich wurde ein erheblicher Schulungs- und Weiterbildungsbedarf der Mitarbeitenden festgestellt. In Zusammenarbeit mit anderen E-Government-Koordinatoren wurde daher für die Mitarbeitenden erforderliches Schulungsmaterial entwickelt. Hierbei erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis Heidenheim.

Um diesem Defizit weiter entgegenzuwirken, entwickelte der E-Government-Koordinator des Ostalbkreises gezielte Workshops. Diese vermittelten den Mitarbeitenden der Kommunalverwaltungen zunächst die grundlegende Bedeutung der Digitalisierung. Weitere Workshops bauten darauf auf, um praxisnahes Wissen zur Administration von service-bw und zur Prozessaktivierung zu vermitteln.

Bislang wurden diese Workshops in mehr als 20 Gemeinden des Ostalbkreises durchgeführt. Weitere Termine sind bereits festgelegt oder befinden sich in der Planungsphase.

 

Ab der zweiten Jahreshälfte 2023 nahmen die Anfragen der Gemeinden stetig zu, insbesondere zu Themen wie der Aktivierung von Prozessen und den Funktionen von service-bw. Prozesse, die gemeinsam aktiviert wurden, waren unter anderem die An- und Abmeldung von Hunden, die Meldebescheinigung, die Geburtsurkunde und die Gaststättengenehmigung. 

 

In Einzelfällen beauftragten die Gemeinden externe Dienstleister mit der Aktivierung der Prozesse, was zusätzliche Kosten verursachte. Durch die Unterstützung des E-Government-Koordinators konnten diese Kosten nahezu vermieden werden, da die Unterstützung direkt und kostenlos durch den Koordinator erfolgte.

 

Um auch diejenigen Mitarbeitenden der Rathäuser anzusprechen, die bisher wenig mit der Digitalisierung in Berührung gekommen waren, wurde eine „Digitalisierungssprechstunde“ ins Leben gerufen. Dieses Online-Veranstaltungsformat bot eine niedrigschwellige Einführung in das Thema Digitalisierung. Zu den behandelten Themen gehörten unter anderem die Nutzung und Prozessaktivierung in service-bw sowie die Funktionen des Online-Personalausweises. Rund die Hälfte der Gemeinden nahmen regelmäßig an diesen Schulungen teil. Die Schulungen wurden zudem aufgezeichnet und den Gemeinden im Anschluss zur Verfügung gestellt. Hierzu wurde extra eine Austauschplattform bereitgestellt, auf der die Gemeinden und der E-Government-Koordinator Daten und Informationen untereinander teilen können.

 

 

Digitalisierungsfahrpläne für Gemeinden

 

Im Verlauf der durchgeführten Workshops wurde deutlich, dass eine reine Schulung der Gemeinden für die Digitalisierung nicht ausreicht. Daher entstand im Frühjahr 2024 die Idee der Digitalisierungsfahrpläne. Diese dienen als individuelle Digitalstrategie für die Gemeinden, wobei in klar definierten Meilensteinen die notwendigen Schritte zur digitalen Verwaltung mit Unterstützung des E-Government-Koordinators umgesetzt werden.

 

Zu Beginn ist der Digitalisierungstand in der jeweiligen Verwaltung zu ermitteln. Dabei werden sowohl der allgemeine Digitalisierungsgrad als auch die Kenntnisse der Mitarbeitenden abgefragt. Der Fokus liegt auf Schulungsbedarfen sowie dem Sachstand zur Einführung der E-Akte. Basierend auf diesen Ergebnissen wird ein maßgeschneiderter Fahrplan entwickelt, der Schritt für Schritt umgesetzt wird. Dieses Vorgehen ermöglicht eine regelmäßige Evaluation und flexible Anpassung der Maßnahmen.

Derzeit wird in sechs Gemeinden ein solcher Digitalisierungsfahrplan erstellt und umgesetzt. Weitere Gemeinden befinden sich in der Planungsphase.


Abbildung 1: Umsetzungsschritte für ein Digitales Rathaus - Vorstellung im Gemeinderat in Stödtlen

 

 

Einer-Für-Alle Dienstleistungen

 

Das EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) bildet die Grundlage für die Nachnutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen. Es besagt, dass jedes Bundesland seine digitalen Dienstleistungen so gestalten sollte, dass andere Länder diese ebenfalls nutzen können, ohne die Dienste erneut entwickeln zu müssen. Dieses Vorgehen kann zu einer erheblichen Einsparung von Zeit, Ressourcen und Kosten führen.

Der zentrale Gedanke hinter dem EfA-Prinzip ist, die Arbeitsteilung von Digitalisierungsprojekten. So sollen beispielsweise die von Bundesland A bereits entwickelten digitalen Anträge für Wohngeld von Bundesland B übernommen werden können, ohne hier selbst nochmals einen Antrag zu digitalisieren.

Angesichts der Verpflichtung durch das Onlinezugangsgesetz (OZG), Verwaltungsleistungen digital anzubieten, ist die Anwendung des EfA-Prinzips von besonderer Bedeutung.

Bei der bisherigen Einführung von EfA-Leistungen übernahm der E-Government-Koordinator die zentrale Steuerung. Diese umfasste die zentrale Sammlung aller Informationen und die Bereitstellung einer Zusammenfassung an die Gemeinden, um die Umsetzung von Verwaltungsprozessen möglichst einfach und effizient gestalten zu können. Aktuell erfolgt dies unter anderem bei der Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung und erfolgte zuletzt beim Virtuellen Bauamt.

 

 

Einführung des Virtuellen Bauamts

 

Am 8. November 2023 verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg den Gesetzesentwurf zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren und ebnete damit den Weg für das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW). Bereits seit 2022 wurden Tests mit Pilotbehörden durchgeführt. Im März 2023 wurden die weiteren unteren Baurechtsbehörden über die Planungen informiert. Ab April 2023 befand sich der Ostalbkreis in der Planungsphase, um die Voraussetzungen für die Einführung des ViBa zu schaffen. Dazu gehörte die Auswahl von Pilotgemeinden und -Architekten, die das System testen sollten. Im November 2023 startete der sogenannte Silent Go Live. Dabei wurde die Plattform in vollem Funktionsumfang aktiviert, war jedoch nur den beteiligten Testparteien zugänglich.

In Zusammenarbeit mit der unteren Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis wurde die Umsetzung und Inbetriebnahme abgestimmt, die am 1. August 2024 erfolgte. Zum gleichen Zeitpunkt wurden alle Kommunen, für die das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde fungiert, an das ViBa angebunden. Seitdem ist die Bauantragsstellung für einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger im Ostalbkreis digital möglich und seit dem 1. Januar 2025 sogar verpflichtend.

 

Abbildung 2: Roadmap ViBa BW im Ostalbkreis

 

 

Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung

 

Der neue Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung ermöglicht erstmals die vollständige Digitalisierung des Ummeldeprozesses. Dieser umfasst die Änderung der Adressdaten im Melderegister sowie die Aktualisierung des Personalausweises und Reisepasses.

Darüber hinaus können Nutzer ihre Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises über den Online-Dienst und die AusweisApp selbstständig aktualisieren. Schließlich wird automatisch ein Anschreiben an die Bundesdruckerei gesendet, die einen Adressaufkleber für den Personalausweis sowie einen Wohnortaufkleber für den Reisepass bereitstellt. Diese Aufkleber können dann gemäß Anleitung selbstständig angebracht werden, wodurch der Gang zum Rathaus oder Bürgerbüro vollständig entfällt.

Ein aktuelles Optimierungspotenzial besteht hier noch im Bereich der Müllveranlagung. Derzeit müssen die Gemeinden an- oder umgemeldete Bürgerinnen und Bürger manuell abfragen, wodurch keine wirkliche Zeitersparnis für die Kommunen entsteht. Um diesen Prozess effizienter zu gestalten, arbeitet der E-Government-Koordinator gemeinsam mit der GOA an einer Lösung. Ziel ist es, die erforderlichen Daten direkt im digitalen Anmeldeprozess über ein Formular zu erfassen. Dadurch wird der gesamte Ablauf vollständig digitalisiert und bietet einen echten Mehrwert für die Gemeinden sowie für die Bürgerinnen und Bürger im Ostalbkreis.


Veranstaltungen

 

Hauptamtsleitersprengel im Landratsamt

Am 20. April 2023 fand der Hauptamtsleitersprengel im Landratsamt in Aalen statt. Der Nachmittag Stand hierbei ganz im Zeichen der Digitalisierung und befasste sich unter anderem mit den nachfolgenden Themen:

 

  • Sachstandsbericht des E-Government-Koordinators
  • Vortrag von Herrn Götz vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zum  Virtuellen Bauamt.
  • Vortrag von Herrn Oppold von der Gemeinde Wört über die Einführung von E-Payment in Kommunalverwaltungen.
  • Workshops zu den Themen „OZG “, „E-Akte“ und „Die digitale Zukunft des Rathauses“. (Das Ergebnis des Workshops zur digitalen Zukunft ist als Anlage 1 beigefügt.)

 

 

Webinar zum Thema Cybersicherheit

Um die Gemeinden für die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe zu sensibilisieren, organisierte der Ostalbkreis mit dem Bereich Cybersicherheit des Landratsamtes Ostalbkreis unter Mithilfe der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Heidenheim im November 2023 ein gemeinsames Webinar zum Thema Cybersicherheit. Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) und Komm.One und stieß auf großes Interesse seitens der Teilnehmenden.

Cyberangriffe können erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben, von der Beeinträchtigung der täglichen Arbeit bis hin zu schwerwiegenden Folgen wie dem Diebstahl sensibler Bürgerdaten oder der vollständigen Lahmlegung der Verwaltungssysteme. Ursachen für solche Angriffe können veraltete IT-Systeme, unzureichende technische Sicherheitsvorkehrungen sowie die fehlende Sensibilisierung der Mitarbeitenden sein.

 

 

Veranstaltung zu E-Payment

In einer Zeit, in der digitale Zahlungslösungen immer wichtiger werden und die Zahl der digitalen Prozesse kontinuierlich wächst, ist es für Kommunalverwaltungen von zentraler Bedeutung, moderne und effiziente Bezahlsysteme zu integrieren.

Für diesen wichtigen Aspekt der Verwaltungsdigitalisierung wurde in Kooperation mit dem Landkreis Heidenheim eine Veranstaltung organisiert.

Die Veranstaltung hatte das Ziel, den Teilnehmenden Einblicke in die Einführung von E-Payment-Systemen in Kommunalverwaltungen zu geben und ihnen praktische Ansätze zu vermitteln, wie sie E-Payment einsetzen können. Die Veranstaltung erfolgte in Kooperation mit der Komm.One und dem Dienstleister S-Public Services der Sparkasse. Hier wurden die Teilnehmenden über die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung von E-Payment sowie die notwendigen Schritte zur Umsetzung informiert.


Netzwerktreffen

Am 23.09.2024 fand das erste gemeinsame Netzwerktreffen der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis statt. Die Veranstaltung brachte die für das Thema Digitalisierung zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden der Gemeinden mit Experten anderer Städte und Institutionen aus beiden Landkreisen zusammen, um sich über den aktuellen Stand und Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung auszutauschen. Während der Vormittag ganz im Zeichen von Vorträgen zu Best-Practise-Beispielen und aktuellen Entwicklungen stand, war der Nachmittag Workshops rund um das Thema Digitalisierung gewidmet.

 

Abbildung 3: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Netzwerktreffen Digitalisierung Ostwürttemberg.

Das Netzwerktreffen fand insgesamt großen Anklang und unterstrich die Notwendigkeit die Digitalisierung gemeinsam voranzutreiben und voneinander zu lernen. Eine Erkenntnis hierbei war, dass die Digitalisierung in den Gemeinden als Schwerpunktthema gesetzt werden muss um schneller Erfolge zu erzielen. Auch die landkreisübergreifende Zusammenarbeit erweist sich als Treiber bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und soll in Form eines weiteren Treffens im kommenden Jahr fortgesetzt und ausgebaut werden.

Aktuell ist ein weiteres Treffen für den 02.06.2025 im Landratsamt Heidenheim vorgesehen. Als Redner konnten bisher die KI-Allianz Baden-Württemberg und die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) gewonnen werden.

 

 

Fazit:

 

Seit der Einführung der Koordinatorenstelle vor 2,5 Jahren im Ostalbkreis hat sich gezeigt, dass eine koordinierte Herangehensweise an die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung essenziell ist. Die Herausforderungen, mit denen die Gemeinden konfrontiert sind – von begrenzten personellen Ressourcen bis hin zu unzureichenden Kenntnissen im Umgang mit digitalen Verwaltungsprozessen – unterstreichen die Notwendigkeit einer Unterstützung und strategischen Begleitung.

 


Aufgabeninhalte des E-Government-Koordinators

 

  1. Fehlende Ressourcen in den Kommunen: Viele Gemeinden verfügen nicht über das notwendige Personal oder die Zeit, um sich intensiv mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen. Die Unterstützung des E-Government-Koordinators ermöglicht den Kommunen, zentrale Digitalisierungsmaßnahmen effizient und schneller umzusetzen.
  2. Schulungs- und Weiterbildungsbedarf: Die Analyse der Verwaltungsdigitalisierung im Ostalbkreis zeigte, dass viele Mitarbeitende kaum Erfahrung mit digitalen Verwaltungsplattformen wie service-bw hatten. Durch gezielte Workshops und Schulungen konnte ein erheblicher Wissensaufbau erfolgen, was die Akzeptanz und Nutzung digitaler Prozesse in den Kommunen nachhaltig verbesserte.
  3. Bündelung von Digitalisierungsvorhaben: Gemeinden empfanden es als ineffizient, dass jede Kommune für sich ähnliche Digitalisierungsaufgaben bewältigen muss. Durch die zentrale Koordination konnten Synergien geschaffen werden, beispielsweise bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen oder der Unterstützung bei der Einführung digitaler Prozesse wie der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder des Virtuellen Bauamts.
  4. Effizienzsteigerung durch Vernetzung: Der Aufbau eines interkommunalen Netzwerks ermöglicht den regelmäßigen Austausch zu Best Practices und erleichtert die Einführung digitaler Dienstleistungen durch den Wissenstransfer zwischen den Kommunen. Veranstaltungen wie das Netzwerktreffen zur Digitalisierung bieten eine wertvolle Plattform für Kooperationen und Weiterentwicklung.
  5. Zentralisierung und strategische Steuerung: Die Einführung von E-Government-Dienstleistungen wurde durch eine zentrale Steuerung wesentlich effizienter. Insbesondere die Umsetzung des "Einer-für-Alle"-Prinzips (EfA) trägt dazu bei, dass digitale Lösungen nicht mehrfach entwickelt, sondern überregional genutzt werden können. Dies führte zu einer deutlichen Reduzierung von Entwicklungs- und Implementierungskosten. Bei der Einführung solcher EfA-Dienstleistungen hat sich eine zentrale Koordination bewährt.
  6. Praktische Unterstützung der Kommunen: Die direkte Unterstützung der Gemeinden bei der Aktivierung digitaler Prozesse reduzierte den externen Beratungsbedarf und verhinderte zusätzliche Kosten. Die enge Begleitung bei der Implementierung neuer Systeme wie der E-Akte oder e-Payment trägt dazu bei, dass die Kommunen diese effizient nutzen können.

 

 

Die Arbeit der letzten 2,5 Jahre hat gezeigt, dass E-Government-Koordination einen maßgeblichen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung leisten kann. Die Digitalisierung bleibt ein dynamischer Prozess, der kontinuierliche Anpassungen und Weiterentwicklungen erfordert. Vor dem Hintergrund einer rechtssicheren digitalen Verwaltung steigen die Anforderungen an die Prozesse und technischen Systeme. So sind beispielsweise die rechtssichere E-Akte und der behördenübergreifende Aktenaustausch und die Kommunikation mit anderen Behörden zentrale Themen im öffentlichen Sektor.

Vor diesem Hintergrund wird für Kommunen die „Digitale Daseinsvorsorge“ immer wichtiger. Es gilt einerseits die Infrastruktur auszubauen und andererseits selbst digitale Services und smarte Lösungen in allen kommunalen Leistungsbereichen für Bürgerinnen und Bürger anzubieten.

Die Verwaltungsdigitalisierung ist und bleibt eine Daueraufgabe und zugleich Schlüsselthema für die Zukunftsfähigkeit der Kommunen. Gerade auch vor den Themen wie der Demografie oder der Dekarbonisierung ist für das Gelingen der Digitalisierung eine langfristige Planung, Zusammenarbeit von Verwaltungen und Unterstützung auf allen politischen Ebenen wichtig. Auf Grund der Auswirkungen auf alle Lebensbereiche ist es daher wichtig, dass das Bewusstsein für die Digitalisierung auf allen politischen Ebenen verankert ist.

 

 

Insgesamt hat sich gezeigt, dass eine koordinierte E-Government-Strategie die Kommunen entlastet und zusätzlich Qualitäts- und Effizienzsteigerungen der Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger zum Ergebnis hat.

 

Die Förderung der E-Government-Koordinatoren wird vom Land Baden-Württemberg zum 30.06.2025 eingestellt. Ab Juli 2025 ist daher eine andere Verwendung des Stelleninhabers innerhalb der Landkreisverwaltung vorgesehen.


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Ergebnis Workshop Digitales Rathaus HAL-Sprengel 2023

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Däuble, Digitalisierung und Organisation

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Ergebnis Workshop Digitales Rathaus HAL-Sprengel 2023 (235 KB)