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Vorlage - 002/2025  

 
 
Betreff: Ehrenamtskarte - landesweite Einführung der Ehrenamtskarte
Baden-Württemberg
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Persönliche Referentin und Leiterin Diversity / Kliniken und Gesundheitsstrategie / Pressereferentin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Entscheidung
25.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung stimmt der Fortführung des Projektes, im Rahmen der landesweiten Einführung der Ehrenamtskarte, zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist Modellregion für die landesweite Einführung der Ehrenamtskarte. So können seit 1. August 2023 ehrenamtlich Engagierte die Ehrenamtskarte bei der Landkreisverwaltung beantragen. Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration wurden im Modellzeitraum Erfahrungen gesammelt. Der Modellzeitraum endet am 31. März 2025. Das Land Baden-Württemberg hat, auf Antrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sowie mit Unterstützung des Landtages, die landesweite Einführung der Ehrenamtskarte mit den Haushaltsberatungen 2025/2026 beschlossen. Die landesweite Einführung startet am 1. April 2025 und die aktuelle Kooperationsvereinbarung endet am 31. Dezember 2026.

 

Wer hat einen Anspruch auf die Ehrenamtskarte?

Es gilt weiterhin: Anspruchsberechtigt ist, wer in den letzten 12 Monaten mindestens 200 Stunden ehrenamtlich und gemeinwohlorientiert im Ostalbkreis engagiert war; bei projektbezogenem Einsatz sind es mindestens 100 Stunden. Bei Engagement in verschiedenen Vereinen oder Organisationen können die Stunden aufsummiert werden. Einen garantierten Anspruch auf Ausstellung der Ehrenamtskarte haben Mitglieder in taktischen Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes wie z.B. Feuerwehren, Rettungsdienste wie DRK, Johanniter, Malteser, THW etc. Wer eine „Juleica“-Card besitzt oder einen Freiwilligendienst absolviert, ist ebenfalls per se anspruchsberechtigt.

 

Ehrenamtskarten im Ostalbkreis

Im Ostalbkreis konnten während der Modellphase bislang insgesamt 5.050 Ehrenamtskarten (Stand 04.02.2025) ausgegeben werden. Mehr als die Hälfte der Ehrenamtskarten wurden an Mitglieder in taktischen Einsatzeinheiten der Feuerwehren und Rettungsdienste ausgegeben. Die Resonanz der ehrenamtlich Engagierten auf die Ehrenamtskarte ist durchweg positiv. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Antragstellung über das Onlinesystem als einfach und unbürokratisch gesehen wird. Die Ausgabe der Ehrenamtskarten konnte so zeitnah erfolgen. Problemlos gestaltet sich auch die Gewährung der Ermäßigungen bei Vorlage der Ehrenamtskarte. Viele ehrenamtlich Tätige würdigen diese Anerkennung und fühlen sich wertgeschätzt. Mit der Einführung einer App soll das Verfahren noch einfacher werden. Parallel dazu soll es aber weiterhin eine haptische Karte geben.

 

Welche Vergünstigungen gibt es?

Die Akquise von Einrichtungen, die Ermäßigungen gewähren (sogenannte Akzeptanzstellen), erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis. So gewähren zahlreiche Freizeiteinrichtungen im Ostalbkreis Vergünstigungen, wie z.B. kommunale Hallenbäder, Freibäder und Museen. Auch Sportvereine, die Volkshochschulen und kulturelle Einrichtungen sind als Vertragspartner mit im Boot. Bei OstalbMobil wird ein Rabatt auf das Deutschlandticket und das D-Jugendticket Baden-Württemberg gewährt.

Insgesamt 44 Akzeptanzstellen (Stand 04.02.2025) konnten im Ostalbkreises gewonnen werden. Mit der Ehrenamtskarte sind auch Vergünstigungen in den Einrichtungen der anderen Modellstandorte möglich. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

 

Da die Resonanz der ehrenamtlich Engagierten auf die Ehrenamtskarte durchweg positiv ist, möchte der Ostalbkreis auch künftig das Projekt durchführen.

Mit dem Pilotprojekt Ehrenamtskarte und nun der landesweiten Einführung, hat das Land Baden-Württemberg den Gedanken der Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements gestärkt. Als Modellregion sollte der Ostalbkreis selbstverständlich auch bei der landesweiten Einführung der Ehrenamtskarte dabei sein, zumal gerade die positiven Erfahrungen und Berichte des Ostalbkreises (u.a. Anfragen aus dem Sozialausschuss durch Herrn Bückner MdL) zur landesweiten Einführung beigetragen haben.

Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbeit erfolgt aber nicht nur durch die Ehrenamtskarte, sondern auch dadurch, dass die Arbeit der Ehrenamtlichen, bzw. ihr Engagement erleichtert oder entbürokratisiert wird.

Der Ostalbkreis möchte daher auch diese Aufgabe bzw. dieses Ziel mit der Stelle konsequent weiterverfolgen.

So hat der Ostalbkreis gemeinsam mit der Stadt Schwäbisch Gmünd ein erstes sechs Punkte-Papier zusammengestellt. Ferner haben die mit dem Landkreis kooperierenden Verbände (Sportkreis Ostalb, Turngau Ostwürttemberg, Blasmusikverband Ostalbkreis) eine erste Sammlung von Vorschlägen entwickelt, die nun konkretisiert und anschließend an die Gesetzgeber als Vorschläge zur Entbürokratisierung der Vereins- und Ehrenamtsarbeit weitergeleitet werden sollen.

 


Finanzierung und Folgekosten

Das Land Baden-Württemberg gewährt den teilnehmenden Landkreisen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 45.600,00 € für die entstehenden Personalkosten sowie zusätzlich 41.500 € Personalkostenzuschuss für die ersten sechs Monate. Somit erhält der Ostalbkreis für die derzeitige Laufzeit des Projektes (1. April 2025 - 31. Dezember 2026) 90.700 €.

Mit diesem Betrag können die anfallenden Personalkosten größtenteils gedeckt werden. Die Kosten für die Ausstattung (Drucker, Ehrenamtskarten) werden vom Land Baden-Württemberg übernommen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Oswald, Stabsstelle

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat