Beschlussantrag Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag folgende Änderung der steuerlichen Ergänzungssatzungen zur Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR zu beschließen: • § 1 wird wie folgt ergänzt: Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenarbeiten mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des Klinikverbandes Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR zum Wohle der Patienten und Bewohner.
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