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Antrag der Verwaltung
Dem Antrag von Kreisverwaltungsdirektor Thomas Koch auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Absatz 1 Nummer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.12.2024 wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Herr Kreivsverwaltungsdirektor Thomas Koch ist seit 01.01.2012 Geschäftsführer des Jobcenters Ostalbkreis. Herr Koch hat seine Versetzung in den Ruhestand gem. § 40 Absatz 1 Nummer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.12.2024 schriftlich beantragt. Herr Koch erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen.
Gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Entlassung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Die Stelle von Herrn Koch wurde aufgrund der hohen Dringlichkeit einer zügigen Nachbesetzung bereits am 07.05.2024 ausgeschrieben. Die Vorberatung über die Besetzung der Stelle soll im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen und dem Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung am 18.06.2024 erfolgen. Die Wahl des neuen Geschäftsführers des Jobcenters ist in der Sitzung des Kreistags am 25.06.2024 vorgesehen. Finanzierung und Folgekosten
Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt. Anlagen
- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand - Persönliche Daten von Herrn Koch
Sichtvermerke
gez. Müller, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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