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Vorlage - 053/2024  

 
 
Betreff: Anpassung der steuerlichen Rechtsgrundlagen im Rahmen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Persönliche Referentin und Leiterin Diversity / Kliniken und Gesundheitsstrategie / Pressereferentin   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien Vorberatung
Kreistag Entscheidung
14.05.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Anlage 2: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb Ostalb-Klinikum Aalen
Anlage 3: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
Anlage 4: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Anlage 5: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb Ostalb-Klinikum Aalen
Anlage 6: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag folgende Änderung der steuerlichen Ergänzungssatzungen zur Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR zu beschließen:

 

        § 1 wird wie folgt ergänzt:

Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenarbeiten mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des Klinikverbandes Kliniken Ostalb  gemeinnützige kAöR zum Wohle der Patienten und Bewohner.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannten Kommunalanstalt Kliniken Ostalb gkAöR ist. Beide Einrichtungen haben ihren Sitz in Aalen und werden beim Finanzamt geführt.

 

Die Servicegesellschaft wird bisher als steuerpflichtige Tochterkapitalgesellschaft geführt. Zu den Gesellschaftszwecken gehört die Erbringung von sog. Tertiärleistungen (Reinigung, Küche, Wäscherei, Logistikdienste) – aber beispielsweise auch der Verkauf von energiebasierten Produkten und den damit verbundenen Serviceleistungen. Die Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH erbringt, Stand heute, überwiegend Leistungen für die Kliniken Ostalb gkAöR und deren Tochtergesellschaften.

 

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde § 57 Abs. 3 AO n. F. eingeführt, der die Möglichkeit der Steuerbegünstigung von Servicegesellschaften vorsieht. Mittlerweile wurde durch zwei BMF-Schreiben auch der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 57 Abs. 3 AO n. F. ergänzt. Die Inanspruchnahme des § 57 Abs. 3 AO n. F. erfordert auch die Voraussetzungen der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit.

 

Gemäß § 57 Abs. 3 AO verfolgt eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke i. S. d. § 57 Abs. 1 AO auch dann unmittelbar, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht.

 

In den angeschlossenen Synopsen der Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung sind die notwendigen Änderungen der bisherigen Ergänzungssatzungen zur Anstaltssatzung zur Umsetzung der Gemeinnützigkeit kenntlich gemacht.

 

AEAO Nr. 8 Satz 2 zu § 57 Abs. 3 AO bestimmt, dass Körperschaften mit denen kooperiert wird und die Art und Weise der Kooperation in den Satzungen der Beteiligten bezeichnet werden müssen. Aus diesem Grund müssen abschließend

 

        die steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb gkAöR BgA Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd

        die steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb gkAöR BgA Ostalb-Klinikum Aalen 

        die steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb gkAöR BgA St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

 

entsprechend ergänzt werden.


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb

                  Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd

Anlage 2: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb

                  Ostalb-Klinikum Aalen

Anlage 3: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb

                  St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

Anlage 4: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die

                  Kliniken Ostalb  Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd

Anlage 5: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die

                  Kliniken Ostalb  Ostalb-Klinikum Aalen

Anlage 6: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die

                  Kliniken Ostalb  St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Kümmel, Kliniken und Gesundheitsstrategie

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd (129 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb Ostalb-Klinikum Aalen (129 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Synopse Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen (129 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd (129 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb Ostalb-Klinikum Aalen (129 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6: Konsolidierte Fassung Steuerliche Ergänzungssatzung zur Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen (129 KB)