Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
den in den Haushaltsplanberatungen 2024 beschlossenen Sperrvermerk hinsichtlich des Stadtverkehrs Lorch aufzuheben.
Sachverhalt/Begründung
Die besonderen Herausforderungen liegen unter anderem darin begründet, dass das Lorcher ÖPNV-Angebot aufgrund seiner exponierten Lage von zahlreichen Akteuren geprägt ist, etwa mehrere Aufgabenträger (Ostalbkreis, Landkreis Göppingen und Rems-Murr-Kreis, zzgl. Verband Region Stuttgart), zwei Verbünde (OstalbMobil, VVS), zwei Genehmigungsbehörden (Landratsamt Ostalbkreis und Regierungspräsidium Stuttgart) oder unterschiedlicher Liniengenehmigungslaufzeiten.
Konzept
Der Stadtverkehr der Linie 14 sieht für Lorch erstmals ein vertaktetes Angebot von Montag bis Freitag zwischen 5:00 und 20:00 Uhr mit konsequentem Stundentakt und einer regelmäßigen Anbindung an den Schienenknoten in Lorch vor. Da sich das SPNV-Angebot in beide Richtungen (Aalen und Stuttgart) begegnet, werden hierdurch optimale Reiseketten (Bus-Schiene) ermöglicht. Darüber hinaus werden die Innenstadt und Einkaufsstandorte in der Maierhofstraße angebunden (siehe Anlage 1).
Die Linie 14A dient dabei ergänzend, um den Belangen des Schülerverkehrs zu den Lorcher Schulstandorten (Schulzentrum Schäfersfeld mit Gymnasium und Realschule sowie Grundschule Lorch und Waldhausen) gerecht zu werden (siehe Anlage 2).
Verkehrlicher Übergang
Aufgrund unterschiedlicher Genehmigungslaufzeiten ist ein schrittweiser Übergang erforderlich:
Die Genehmigung der Linie 14 (Stadtverkehr) läuft bis zum 30. September 2024. Inhaberin der Genehmigung ist derzeit die Omnibusverkehr Göppingen (OVG). Im Anschluss beantragt die OK.go Mobilitäts AG (OK.go) die Genehmigung ab 1. Oktober 2024. Ab diesem Zeitpunkt fährt die OVG im Übergang grundsätzlich das derzeitige Angebot, insbesondere den Schülerverkehr, im Auftrag von OK.go weiter. Parallel startet OK.go sein oben skizziertes Stadtbus-Angebot. Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 übernimmt OK.go dann alle Fahrten im Stadtverkehr gemäß des neuen Konzepts.
Die Genehmigung der Linie 14A (Schülerverkehr Wäschenbeuren-Kirneck-Rattenharz-Waldhauen-Lorch) läuft noch bis zum 30. November 2025 (Inhaberin OVG). Hierzu existiert ein Schülerbeförderungsvertrag zwischen dem Ostalbkreis und der OVG mit Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024. Im Anschluss wird auch dieser Verkehr von der OK.go im Rahmen ihres Gesamtkonzepts übernommen.
Es bedarf bilateraler Vereinbarungen der beiden Unternehmen zur Übertragung der Verkehrsleistungen und Vergütungen.
Es ist angedacht die Konzessionslaufzeiten im Verkehrsraum Lorch künftig zu harmonisieren. Die Linie 931 (Göppingen-Lorch) soll nach Ablauf der Genehmigung am 30. November 2025 in Wäschenbeuren geteilt werden. Es ist geplant, dass der Ostalbkreis die Aufgabenträgerschaft für den Abschnitt Wäschenbeuren-Lorch übernimmt.
Kosten
Das Verkehrsunternehmen rechnet zur Finanzierung des Angebotes mit ihrem genehmigten Beförderungsentgelt nach § 39 PBefG. Hierzu müssen sowohl die entstehenden Kosten als auch Einnahmen (v.a. D-Ticket JugendBW, D-Ticket Jedermann und Vertragsleistungen im Schülerverkehr) gegenüber der Genehmigungsbehörde dargelegt werden. Bei einer jährlichen Fahrleistung von etwa 282.000 km muss mit Kosten von ca. 1 Mio. Euro gerechnet werden. Dem würden zur Gegenfinanzierung beim Unternehmen ca. 620.000 Euro über die Schüler-Abonnenten und einen Vertrag für Schülerkurse von ca. 175.000 Euro gegenüberstehen. Über § 15 ÖPNVG bekäme der Ostalbkreis aufgrund der Aufwertung („mehr Fahrplankilometer als bisher“) künftig ca. 50.000 Euro an Landeszuweisungen zusätzlich zugeschieden. Die Stadt Lorch hat sich bereit erklärt jährlich 15.000 Euro zuzusteuern. Somit würden ca. 140.000 Euro/Jahr zur Finanzierung des Gesamtkonzepts „Verkehrsraum Lorch“ fehlen. Der mit Sperrvermerk versehenen Haushaltsansatz beträgt 100.000 Euro. Somit ergäbe sich ein offener Betrag von etwa 40.000 Euro, der sofern nicht weitere Einnahmen (Fahrgast, Einzelfahrscheine) generiert werden, vom Ostalbkreis getragen werden müsste.
Durch die Ungewissheiten bei der grundsätzlichen ÖPNV-Finanzierung (Zukunft D-Ticket) können auch hier, so wie im gesamten ÖPNV derzeit, nur sehr schwer umfänglich belastbare Aussagen zu finanziellen Folgewirkungen getätigt werden.
Nach einem Zeitraum von zwei Jahren nach Betriebsaufnahme ist eine Erfolgskontrolle des neuen Angebotskonzepts vorgesehen. Der Ausschuss wird dann entsprechend informiert.
Einbettung in den Nahverkehrsplan
Das vorgesehene Angebotsniveau orientiert sich an den Belangen des ausgeprägten Schülerverkehrs und ist dabei stets konform zu den Festlegungen im Nahverkehrsplan. Die Stadt Lorch ist dabei bezüglich ihres Stadtverkehres im Nahverkehrsplan in der Kategorie „Korridor Stadtverkehr IIIB“. Diese sieht einen grundsätzlichen Stundentakt an allen Tagen (ggf. als flexible Bedienform) in Städten mit mindestens 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern vor, von denen je Umlauf mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner vom Angebot erfasst werden müssten.
Weitere Städte im Ostalbkreis in dieser Eingruppierung sind Bopfingen und Neresheim. Das neu strukturierte Angebot in Lorch erfüllt diese Standards während der Woche. Am Wochenende ist zunächst aus Kostengründen kein Angebot vorgesehen, im Gegensatz zu z.B. Bopfingen, wo der dort verkehrende „Ipf-Express“ auch am Samstagvormittag fährt.
Um auch am Wochenende in Lorch ein Rufbus-Angebot im „StadtLandBus“-Format vorsehen zu können, muss mit zusätzlichen Mitteln im u.U. höheren fünfstelligen, bzw. niederen sechsstelligen Bereich pro Jahr gerechnet werden. Je nach Annahme des Angebotes und einer damit einhergehenden auskömmlichen Finanzierungsaussicht in Lorch, ist eine solche Ausweitung denkbar. Im ersten Schritt erfolgt eine Konzentration auf die Tage unter der Woche (Mo.-Fr.), aus erwähnten Kostengründen und insbesondere, um Pendlerinnen und Pendler etwa durch die Ausrichtung auf das SPNV-Angebot zu gewinnen. Durch die Lage Lorchs an der Stuttgarter Metropolregion, der Integration des Bahnhalts in den VVS, der halbstündigen Taktung auf der Remsbahn und der Fokussierung auf Pendler wird in Lorch bereits um ca. 5:00 Uhr der Betrieb aufgenommen. Nicht weniger als 1.800 Locher Bürgerinnen und Bürger fahren laut Pendleratlas Richtung Stuttgart, weitere 600 nach Schwäbisch Gmünd. Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den Stadtbus-Angeboten in Bopfingen und Neresheim, wo es vor allem um eine Stärkung im Sinne der innerörtlichen Daseinsvorsorge geht und die dortigen Verkehre daher eher den Charakter einer „Innenanbindung“ von Versorgungseinrichtungen erfüllen. Aus diesem Grunde starten die Verkehre in Bopfingen und Neresheim erst gegen 8:00 Uhr.
Finanzierung und Folgekosten
Der zusätzlich entstehende Abmangel wir über den Haushaltsansatz „Stadtbus Lorch“ beglichen. Der etwaig darüber hinaus entstehende Fehlbetrag (derzeitiger Kalkulationsstand: 40.000 Euro) würde in der HH-Planung für 2025 Berücksichtigung finden.
Anlagen
Fahrplan Linie 14 Fahrplan Linie 14A
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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