Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der OstalbMobil GmbH
Sachverhalt/Begründung
Am Stammkapital in Höhe von 100.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 50.000 € (50 %) beteiligt.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der OstalbMobil GmbH, mit 50 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit § 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1 und 2). Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Zustimmung zum Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der OstalbMobil GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Aalener Wirtschaftstreuhand GmbH, Aalen geprüft.
Der Jahresabschluss der OstalbMobil GmbH zum 31.12.2023 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 3.731.434,93 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.378,12 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und zur Finanzierung anstehender Investitionen in Zusammenhang mit der Digitalisierung verwendet.
Nach § 9 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrages der OstalbMobil GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.
Zu 4) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Gemäß § 9 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrages der Ostwürttemberg OstalbMobil GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 soll wiederum Aalener Wirtschaftstreuhand GmbH aus Aalen beauftragt werden.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2024 zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz 2023 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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