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Vorlage - 041/2024  

 
 
Betreff: Ernennung von Herrn Otto Feil zum Ehrenkreisbrandmeister
des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
30.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung      
Kreistag Entscheidung
14.05.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 2 - Ein bewegtes Lebens für die Feuerwehr

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt

 

Herrn Otto Feil zum Ehrenkreisbrandmeister zu ernennen.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 10.01.2024 an Herrn Landrat Dr. Bläse stellte der Kreisfeuerwehrverband den Antrag, den ehemaligen Kreisbrandmeister des Ostalbkreises Otto Feil zum Ehrenkreisbrandmeister zu ernennen. Dies habe die Vorstandschaft des Kreisfeuerwehrverbandes in ihrer Sitzung am 12.12.2023 beschlossen.

 

Der Antrag wurde durch Herrn Kreisbrandmeister Andreas Straub unter Beteiligung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg geprüft.

 

Zum Verfahren:

 

Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandmeister des Landes Baden-Württemberg und dem Landkreistag Baden-Württemberg ist eine Ernennung zum Ehrenkreisbrandmeister durch die Landkreise grundsätzlich möglich.

 

In Absprache mit Herrn Landesbranddirektor Thomas Egelhaaf können die Landkreise selbst bestimmen, ob und wie die Ernennung zum Ehrenkreisbrandmeister erfolgen bzw. ablaufen kann. Es gebe hier keine einheitlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Vielmehr liege eine Entscheidung im Ermessenspielraum der Landkreisverwaltungen.

 

Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg sieht für die Regelungen der Ehrenmitgliedschaften die jeweiligen Satzungen der Feuerwehren vor.

 

Eine Recherche in einigen Landkreisen hat ergeben, dass es im Landkreis Schwäbisch Hall, im Rems-Murr-Kreis, im Landkreis Heilbronn und im Landkreis Esslingen Ehrenkreisbrandmeister gibt bzw. gegeben hat.

 

Rechte und Pflichten eines Ehrenkreisbrandmeisters:

 

Der Ehrenkreisbrandmeister hat das Recht, weiterhin die Uniform des Landkreises bzw. des Kreisbrandmeisters bei entsprechenden Anlässen zu tragen. Weitere Rechte gibt es nicht. Es entstehen keine Pflichten und auch Verpflichtungen.

 

Die Ernennung dient der Wertschätzung der geleisteten Arbeit und eröffnet dem Ehrenkreisbrandmeister die Möglichkeit zu offiziellen Anlässen bzw. Veranstaltungen des Landkreises eingeladen zu werden.

 

Zur Person Otto Feil / Begründung:

 

Herr Otto Feil war von 2007 bis 2022 Kreisbrandmeister des Ostalbkreises.

 

Otto Feil war zu Beginn seiner Zeit als Kreisbrandmeister bis zum Jahr 2013 dem Baurechtsamt im Dezernat IV - Umwelt und Energie zugeordnet. Im Jahr 2013 wechselte die Zuständigkeit für den Brand- und Katastrophenschutz in das Dezernat VII - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen. In den folgenden Jahren bis zum Ende seiner Dienstzeit baute Otto Feil den Geschäftsbereich des Brand- und Katastrophenschutzes von Grund auf mit viel Engagement auf.

 

In seiner gesamten Dienstzeit waren für ihn Wochenend- und Abendtermine selbstverständlich. Otto Feil zeichnete eine hohe Präsenz bei Veranstaltungen der Feuerwehren im ganzen Ostalbkreis aus.

 

Otto Feil brachte sich auch mit vielen ehrenamtlichen Stunden bei verschiedensten Anlässen der Hilfsorganisationen innerhalb der „Blaulicht-Familie“ ein. Insbesondere für die Belange der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren hatte Otto Feil immer ein offenes Ohr.

 

Bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen sowie bei der Erweiterung oder Neubau von Feuerwehrgerätehäusern hatte Otto Feil immer die Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde im Blick und hat hierbei die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen unterstützt und beraten.

 

Herausragende Beispiele waren die Beschaffungsprogramm für Sonderfahrzeuge der Feuerwehren im Ostalbkreis speziell für die überörtliche Hilfe oder die Möglichkeit der Sammelbeschaffung von Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehren im Ostalbkreis, organisiert durch den Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz. Letztere ermöglichte es dem Landkreis, einen Antragsstau bei der Förderung entsprechender Fahrzeuge komplett im Ostalbkreis aufzulösen.

 

Otto Feil waren die zeitgemäßen Ausstattungen und die guten Ausbildungen der Feuerwehren stets ein wichtiges Anliegen. Er führte sein Amt mit hohem persönlichem Engagement und viel Leidenschaft aus.

 

Durch seine große fachliche Kompetenz und sein kameradschaftliches Miteinander hat er sich in den Feuerwehren und politischen Gremien ein hohes Ansehen erworben.

 

Bei größeren Einsatzlagen war er stets an der Einsatzstelle präsent und stand mit Rat und Tat dem Einsatzleiter zur Seite.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für zwei Paar Funktionsabzeichen betragen ca. 40 Euro. Ansonsten gibt es keine Folgekosten.


Anlagen

 

Antrag Kreisfeuerwehrverband

Pressebericht der Schwäbischen Post: „Ein bewegtes Leben für die Feuerwehr“

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Straub, Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landra

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Ein bewegtes Lebens für die Feuerwehr (10324 KB)