Antrag der Verwaltung Der Kreistag beschließt: - Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2022/2023, frühestens ab 01.08.2022, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand März 2015).
Die Förderung durch den Ostalbkreis erfolgt nur, falls keine Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ gewährt werden. - Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, d. h. vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.
Anmerkung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 den Antrag der Verwaltung (Vorlage 094/2022) einstimmig angenommen. Zwischenzeitlich haben sich Änderungen ergeben (siehe Ziffer „II. Neuanträge“ bzw. „Finanzierung und Folgekosten“).
|