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Vorlage - 130/2022  

 
 
Betreff: Beitritt des Ostalbkreises zur Genossenschaft "KI-Allianz Baden-Württemberg eG" und Förderung regionaler KI-Exzellenzzentren
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Europabüro, Kontaktstelle Frau und Beruf   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.06.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung Innovationspark KI BW - Fassung Gründungsversammlung 210219_FINAL

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Dem Beitritt des Ostalbkreises zur Genossenschaft „KI-Allianz Baden-Württemberg eG“, dem Erwerb eines Genossenschaftsanteiles in Höhe von 25.000 EUR und den anteiligen Finanzmitteln zum Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

3. Der Kreistag empfiehlt der Generalversammlung der Genossenschaft „KI-Allianz
Baden-Württemberg eG, Herrn Landrat Dr. Joachim Bläse zum Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft zu bestellen.

 

4. Sofern förderrechtlich erforderlich wird die Verwaltung ermächtigt, eine kommunale Kofinanzierung der Projekte der Hochschule Aalen (Datenqualität, KI-Community-Management) im Rahmen der Förderung regionaler KI-Exzellenzzentren einzubringen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung
gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Wettbewerb Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg

 

Im Dezember 2020 hatte das damalige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einen zweistufigen Wettbewerb für den Aufbau eines Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPKI) in Baden-Württemberg ausgelobt. Das Land hatte hierbei eine Förderung von bis zu 50 Mio. EUR in Aussicht gestellt, bei einem Eigenbeitrag in gleicher Höhe. In der ersten Wettbewerbsphase ging es um ein ausführlicheres Interessenbekundungsverfahren, innerhalb dessen definierte Mindestanforderungen zu erfüllen waren.

 

Im Konsortium mit der Stadt Ulm (Lead-Partner) und der IHK Ulm war der Ostalbkreis in

diesem Wettbewerbsverfahren mit einem separaten Beitrag angetreten. Eine ausführliche Information dazu erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 23.02.2021 (Vorlage Nr. 035/2021). Für das Teilprojekt im Ostalbkreis war der Bau eines multifunktional nutzbaren und höchst energieeffizienten Gebäudes geplant, in dem regionale Innovationskapazitäten zum Thema KI nachhaltig auf- und ausgebaut sowie Flächen für unternehmensnahe Dienstleistungen, Qualifizierungen und FuE-Einrichtungen in den Bereichen Digitalisierung und KI geschaffen werden sollten. In der zweiten Wettbewerbsstufe war ein vorläufiges Gesamtkonzept einzureichen, das es am 25.02.2021 vor einer international besetzten Jury zu präsentieren galt. Im Anschluss war bis zum 10.03.2021 das verbindliche Gesamtkonzept vorzulegen. Insgesamt waren im Wettbewerb neben Ulm/Ostalbkreis noch drei weitere Konsortien angetreten: Freiburg, Heilbronn und Stuttgart/Karlsruhe/Neckar-Alb.

 

Nach der Entscheidung des Ministerrats vom 27.07.2021 und offiziellem Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 15.10.2021 wurde die Landkreisverwaltung darüber informiert, dass den Förderzuschlag das Konsortium Heilbronn bestehend aus Stadt Heilbronn, KI Management GmbH & Co KG, Stadtsiedlung Heilbronn GmbH und Dieter Schwarz Stiftung gGmbH erhalten hat.

 

2. Förderung von KI-Exzellenzzentren

 

Am 22.12.2021 hat der Landtag von Baden-Württemberg im Rahmen des Beschlusses des Staatshaushaltsgesetz 2022 entschieden, dass im Land an mehreren Standorten Innovationscluster als regionale Kl-Exzellenzzentren gefördert werden sollen. Hierdurch sollen neue, aber auch bereits im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zum Innovationspark Künstliche Intelligenz (Kl) Baden-Württemberg entwickelte Ideen umgesetzt und in die Fläche des Landes getragen werden. Konkret in den Erläuterungen zum Haushaltstitel benannt sind die Regionen Stuttgart, Karlsruhe, Neckar-Alb sowie die Standorte Ulm, Ostalbkreis und Freiburg. Gemäß dem Beschluss stehen für die Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb bis 2025 insgesamt 7,5 Millionen EUR zur Verfügung. Für die Standorte Ulm, Ostalbkreis und Freiburg stehen bis 2025 ebenfalls insgesamt 7,5 Millionen EUR zur Verfügung. Die geplanten regionalen Kl-Exzellenzzentren sollen als sogenannte „Innovationscluster” gemäß Art. 27 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gefördert werden.

 

Abzüglich projektbegleitender Aufwendungen des Ministeriums stehen als Fördermittel letztlich jeweils 7,25 Mio. EUR zur Verfügung. Damit können Ideen aus dem Wettbewerbsverfahren und neue Ideen umgesetzt werden. Kooperationen untereinander, aber auch mit anderen Regionen, sind erwünscht. Insgesamt soll ein Beitrag geleistet werden für eine beschleunigte Umsetzung von Forschungsergebnissen in neue KI-basierte Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle bzw. von KI-Lösungen in betriebliche Prozesse. Die Zentren sollen helfen, die vor Ort vorhandene wissenschaftliche Exzellenz in wirtschaftliche Erfolge umzumünzen und die Wertschöpfung im Bereich KI zu steigern. Die ausgewählten Regionen haben, was die inhaltliche Ausgestaltung betrifft, einen großen Ermessensspielraum. Jedoch sind beihilferechtliche Vorgaben zu beachten.

 

3. KI-Allianz Baden-Württemberg

 

In einem mehrmonatigen, intensiven Abstimmungsprozess haben sich die Regionen Stuttgart, Neckar-Alb, Karlsruhe, Ostalbkreis und Freiburg, ggf. erweitert um die Region Nordschwarzwald, darauf verständigt, sich partnerschaftlich für den systematischen Auf- und Ausbau eines landesweiten, international sichtbaren und aktiven Netzwerks von dezentralen KI-Leuchttürmen einsetzen zu wollen. Dies mit dem Ziel, als „KI-Allianz Baden-Württemberg“ einen Innovationsraum mit integrierten, branchenübergreifenden und anwendungsorientierten Datenräumen, Reallaboren und Testfeldern für Unternehmen, Start-ups und Wissenschaft zu schaffen. Darüber hinaus ist es das Ziel, ggf. gemeinsam mit dem Innovationspark KI Baden-Württemberg in Heilbronn, die Bedeutung der Forschung und Anwendung im Bereich der künstlichen Intelligenz durch die „KI-Allianz Baden-Württemberg“ international noch sichtbarer zu machen. Damit kann auch ein aktiver Beitrag für die von Baden-Württemberg International initiierte und vorangetriebene „International AI Alliance“ geleistet werden.

Ulm wird sich aktuell der „KI-Allianz Baden-Württemberg“ nicht anschließen und plant mit Unterstützung privater Investoren den Aufbau eines Ankerzentrums für das Thema KI für die Region.

 

Grundlage für die Zusammenarbeit und die Erarbeitung von Projekten und Initiativen ist die Frage „Welche KI-Angebote benötigt die baden-württembergische Wirtschaft?“. Um herauszufinden, welche konkreten Bedarfe bei den Unternehmen im Land hinsichtlich Künstlicher Intelligenz bestehen, haben die IHKs zwei Mitgliederbefragungen durchgeführt, alle Kammern 2019 und die IHK Karlsruhe 2021. Die Ergebnisse dieser Erhebungen können dabei helfen, zielgerichtete KI-Angebote und Initiativen zu entwickeln. Demnach nutzt nicht einmal jedes vierte Unternehmen KI-Lösungen für seine Geschäftsprozesse, nur ein Drittel zieht das für die Zukunft in Betracht. KMU tun sich dabei besonders schwer. Deutlich wird auch, dass mehr als bisher die Entwicklung von KI-Lösungen auch außerhalb von IT-Unternehmen bei den Anwendern selbst stattfindet. Neben Datenanalyse/Business Intelligence sehen die Unternehmen einen hohen KI-Nutzen bei industrienahen Prozessen wie Produktion, Interaktion Mensch/Maschine oder Instandhaltung/Wartung. Fehlendes eigenes Know-how hält die Firmen von KI ab, für die Verbesserung des Transfers braucht es anwendungsnahe KI-Forschungs- und Transferstrukturen. Die Verfügbarkeit von KI-relevanten Daten ist ein zentrales Erfolgskriterium, eine aktuell fehlende Datenbasis wird als größte Hürde auf der Anwenderseite beschrieben. Die Politik müsse die Unternehmen dabei unterstützen, auf solche Daten zugreifen und diese zur Entwicklung neuer KI-basierter Lösungen und Geschäftsmodelle nutzen zu können. Die Industrie legt hohen Wert auf IT-Sicherheit und braucht dringend gesicherte und standardisierte Plattformen zum Austausch von Daten, also gemeinsam zu nutzende Datenräume, sowie virtuelle Experimentierräume zur Vernetzung bestehender KI-Testfelder, Labore und Makerspaces. Profitieren würden die Unternehmen auch von einem KI-Siegel für geprüfte Software, von einem KI-Sicherheits- und KI-Ethik-Check, sowie von Schaufenstern für Best-practice-Lösungen, Challenges und einem gemeinsamen Marketing um Investitionen und Fachkräfte.

 

Die von den Partnern gemeinsam angestrebte „KI-Allianz Baden-Württemberg“ bietet für den KI-Innovationsstandort Baden-Württemberg Lösungsangebote für die großen Herausforderungen der Unternehmen, Forschung und öffentlichen Hand zur Entwicklung und zum Einsatz neuer KI-Lösungen und bietet eine Plattform für deren Umsetzung. Mit diesem dezentralen Ansatz werden die Stärken der einzelnen Regionen und KI-Standorte vor Ort nachhaltig gestärkt, es erfolgt eine systematische Bündelung der Kräfte und Kompetenzen und notwendige Vernetzungen, Wertschöpfungsketten und branchenübergreifende Datentesträume werden entwickelt und bereitgestellt. Über das Konsortium können deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Regionen und/oder Verbundprojekten auf Bundes- oder EU-Ebene erzielt werden. Dadurch können im Idealfall auch signifikante zusätzliche Mittel für den Ausbau weiterer notwendiger Infrastrukturen allokiert werden.

 

4. Beantragung der Fördermittel

 

In enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus werden aktuell noch inhaltliche Schärfungen und förderrechtliche Details der Konzeption der KI-Allianz Baden-Württemberg erörtert. So muss u. a. landesseitig noch entschieden werden, ob und wenn ja für welche Teilprojekte die jeweils projektverantwortlichen Partner Einzelanträge stellen müssen. Auch die finale Klärung zu je nach Teilprojekt ggf. erforderlichen Kofinanzierungsmitteln steht noch aus. Hieran wird mit hohem Zeitdruck gearbeitet, um schnellstmöglich in die Realisierung der geplanten Maßnahmen eintreten zu können.

 

Die geplanten Projekte der Partnerregionen gliedern sich in drei Teilbereiche:

 

 1. Aufbau branchenübergreifender Datenplattformen

 

 2. Koordination gemeinsamer Aktivitäten und Ausbau der Synergieeffekte im FuE-Bereich

 

 3. Marketing, Vernetzung und Community Management.

 

Zu Ziff. 1:

Darunter fällt das Teilprojekt „KI-Datenqualität“, das die Hochschule Aalen bearbeiten wird, federführend betreut durch Herrn Prorektor Prof. Dr. Heinz-Peter Bürkle. Die Qualität einer KI hängt entscheidend von der Qualität der Daten ab, die zu deren Training verwendet wurden. In industriellen KI-Projekten sind die erforderlichen Daten jedoch oft nicht in hinreichender Qualität verfügbar. Ein großer Teil eines typischen industriellen KI-Projektes widmet sich daher dem Finden und Beheben von Qualitätsmängeln in Datensätzen. Um diesen Aspekt, insbesondere für KMUs, zu erleichtern und zu beschleunigen plant die Hochschule Aalen ein Projekt „KI Datenqualität“ in vier Schritten bzw. Arbeitspaketen:

 

  AP1: Identifikation von Use-Cases

 

  AP2: Sammeln und Entwicklung von Methoden

 

  AP3: Integration und Bewertung der Methoden

 

  AP4: Dissemination.

 

Für die Umsetzung des Projekts wird mit Kosten in Höhe von 900.000 EUR kalkuliert. Vorbehaltlich der noch ausstehenden förderrechtlichen Beurteilung durch das Ministerium wird davon ausgegangen, dass dieses Projekt von der Hochschule Aalen beantragt und vollständig als Forschungsprojekt über die Landesfördermittel finanziert werden kann.

 

 

 

Zu Ziff. 2:

Darunter fallen regionsübergreifende Initiativen wie die „AI-Challenge“ oder der „KI-Investoren-Plug-in“. Ziel ist es, ein standortübergreifendes Leistungsportfolio entlang der gesamten KI-Innovationskette von der Qualifizierung über den Wissens- und Technologietransfer in die Anwendung bis hin zur Kommerzialisierung – mit und von KI-Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen aufzubauen. Ziel des KI-Investoren-Plug-in ist es, den Kapitalbedarf von Start-ups, Gründer*Innen und kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Kapital von Investoren (Business Angels, Venture Capital, Corporate Ventures, Venture Debt oder Private Equity) zusammenzuführen. Die AI-Challenge soll zu einem national und international beachteten Markenzeichen für die Leistungsfähigkeit der KI-Community in Baden-Württemberg entwickelt werden. Organisiert und moderiert von KI-Fachexperten aus der KI-Allianz Baden-Württemberg, Innovatoren und Business Angels werden Unternehmen, insbesondere auch KMU oder Konsortien aus KMU, spannende Aufgabenstellungen aus ihrem Geschäftsbereich formulieren und eine angemessene Summe für die überzeugendsten Lösungsansätze ausloben. Gemäß einer übergeordneten Konzeption sollen mehrere AI-Challenges pro Jahr an verschiedenen Orten durchführt werden.

 

Zu Ziff. 3:

Die Regionen der Partner mit ihren Angeboten werden national und international vermarktet. Ein zielgruppengerechtes Marketing- und Netzwerkangebot für Unternehmen, Start-ups, Investoren, Fachkräfte und Talente, öffentliche Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit soll den KI-Standort Baden-Württemberg in seiner gesamten Bandbreite international sichtbar machen.

Das regionale Community Management (CM) fungiert – neben der übergeordneten Steuerung durch die zentrale Geschäftsstelle der Genossenschaft (s. Ziff. 5), die die Koordination des Gesamtnetzwerkes sowie die Marketing- und die Kommunikationsstrategie verantwortet – als dezentraler Kontakt- und Netzwerkknoten sowie Ansprechpartner vor Ort in den Regionen bzw. regionalen KI Exzellenzzentren: sowohl gegenüber der Genossenschaft und dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Rahmen der Initiative "KI-Allianz BW" als auch gegenüber der Landesgesellschaft BW-I im Rahmen der "International AI Alliance" und weiteren (potenziellen) Netzwerkpartnern. Weitere Aufgaben sind u. a.:

 

  Die Planung, Organisation und Umsetzung standortübergreifender Aktivitäten und Formate der KI-Allianz BW in den Regionen.

 

  Das CM trägt regionale Spezifika in die Genossenschaft hinein, umgekehrt profitieren die CM vom Know-how der Genossenschaft und des landesweiten KI-Netzwerks.

 

  Unterstützung bei der Konzeption der Themenarchitektur und beim Herstellen von Schnittstellen.

 

  Ansprache von in Betracht kommenden Kooperationspartnern für Datenräume und deren Einbindung in das KI-Netzwerk.

 

  Akquise von Förderprojekten und Verbundprojekten in Kooperation mit dem KI-Netzwerk.

 

  Marketing und Vernetzung der Akteure der Regionen.

 

Für das Community-Management, das an der Hochschule Aalen angesiedelt werden soll, sind Kosten in Höhe von insgesamt 200.000 EUR für die Jahre 2022 bis 2025 kalkuliert. Vorbehaltlich der noch ausstehenden förderrechtlichen Beurteilung durch das Ministerium wird davon ausgegangen, dass für dieses Projekt ggf. eine kommunale oder private Kofinanzierung erforderlich wird.

 

5. Genossenschaft „KI-Allianz Baden-Württemberg eG“

 

Als Beteiligungs- und Organisationsmodell kommt die Genossenschaft der Regionen Stuttgart, Neckar-Alb und Karlsruhe in Betracht, die diese bereits im Zuge des gemeinsamen Wettbewerbsbeitrags für den Innovationspark KI unter dem Namen „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ gegründet haben (Satzung in der Fassung der Gründungsversammlung vom 19.02.2021 s. Anlage). Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Stuttgart und ist noch nicht im Genossenschaftsregister eingetragen. Die Umbenennung in „Genossenschaft KI-Allianz Baden-Württemberg eG“ ist vorgesehen. Die Satzungs- und Namensänderungen sollen in der nächsten Mitgliederversammlung erfolgen. Die Genossenschaft hat aktuell 11 Mitglieder: Verband Region Stuttgart, Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Landeshauptstadt Stuttgart, Stadt Böblingen, Stadt Karlsruhe, TechnologieRegion Karlsruhe GmbH, DIZ | Digitales Innovationszentrum GmbH, Regionalverband Neckar-Alb, Stadt Reutlingen, Stadt Tübingen und IHK Reutlingen. Beitreten will außerdem die Wirtschaftsförderung Region Nordschwarzwald. Aufsichtsratsvorsitzender für die ersten zwei Jahre ist der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, sein Stellvertreter der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Dr. Frank Nopper. Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus mindestens drei und höchstens 21 Mitgliedern. Als Vorstände vertreten Dr. Walter Rogg (Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH) und David Hermanns, (Geschäftsführer CyberForum e. V. und DIZ) die Genossenschaft. Ein dritter Vorstandsposten, den ein Vertreter aus der Region Neckar-Alb einnehmen sollte, ist unbesetzt. Der Geschäftsanteil beträgt 25.000 EUR.

 

Die derzeit noch in Gründung befindliche Genossenschaft ist konzeptionell-inhaltlich so aufgestellt, dass sich auch andere interessierte Regionen beteiligen können und die Genossenschaft zugleich als gemeinsam genutzte Infrastrukturträgergesellschaft für zentrale Service- und Koordinierungsaufgaben (Entwicklung einer Datenplattform, Bereitstellung rechtssicherer Verträge und Nutzungsbedingungen, Konzeption von Kooperationsformaten etc.) fungiert. Die Vermarktung der Datenräume, Reallabore und Testfelder soll gemeinsam mit den Regionen und den jeweiligen Ansprech- und Netzwerkpartnern vor Ort erfolgen.

 

Die Vorbereitungen zur Gründung der „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ wurden beratend vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. begleitet. Für die Genossenschaft als geeignete Rechtsform sprechen aus Sicht der Partner u. a. folgende Gründe:

 

  Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

 

  Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Strukturelle Veränderungen sind nur mit Dreiviertel-Mehrheiten möglich. Das verleiht der eingetragenen Genossenschaft eine große Stabilität. Sie sichert damit unternehmerische Selbstständigkeit und schließt eine feindliche Übernahme aus.

 

  Der Ein- oder Austritt erfolgt unbürokratisch, zum Nominalwert und ohne Notar oder Unternehmensbewertungen.

 

  Mitglieder einer Genossenschaft haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.

 

  Mitglieder einer Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die Genossenschaft.

 

Die Genossenschaft ist damit in ihrem Kern eine wirtschaftsfördernde und wirtschaftsdemokratische Institution, die es ihren Mitgliedern ermöglicht, auf Augenhöhe zusammenzukommen, um gemeinsame Ziele im Verbund schneller, mit größerer Durchschlagskraft und kostengünstiger zu erreichen.

 

Als Kernaufgaben der Genossenschaft werden definiert:

 

  Koordination des landesweiten Netzwerks der regionalen Community Manager in den sechs beteiligten bzw. interessierten Regionen bzw. Standorte: Karlsruhe, Stuttgart, Neckar-Alb, Ostalbkreis, Freiburg, Nordschwarzwald.

 

  Entwicklung und Implementierung der Dachmarke "KI-Allianz BW" sowie Vermarktung in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium BW und BW-International.

 

  Organisation und Abstimmung von und Austausch über inhaltliche Schwerpunktthemen (Kompetenzplattform) entlang der Wertschöpfungskette KI.

 

  Inhaltliche und räumliche Weiterentwicklung der "KI-Allianz BW" durch Gewinnung neuer Mitglieder.

 

  Kooperationsaufbau mit Wissenschaft und Forschung im Bereich KI in Baden-Württemberg und darüber hinaus, um Synergiepotenziale zwischen Wirtschaft (Start-ups, Mittelstand etc.) und Wissenschaft zu nutzen.

 

  Aufbau, Bereitstellung und Betrieb gemeinsamer (Basis-)Infrastrukturen zur Datenhaltung (Datengenossenschaft), Testfeldern und Reallaboren für Mitglieder und potenzielle Mitglieder.

 

  Angebot von Fort- und Weiterbildungen.

 

  Erarbeitung von Antragsunterlagen und Antragstellungen für künftige Förderaufrufe und Ausschreibungen, Empfängerin der Zuwendungen und ggf. Weitergabe der Fördermittel an die beteiligten Regionen.

 

Aufbau und Betrieb der Geschäftsstelle

 

Für den Aufbau und den Betrieb einer Geschäftsstelle, die die o. g. Kernaufgaben zu erbringen hat und darüber hinaus die Entwicklung von Dienstleistungsangeboten für die Genossenschaftsmitglieder und Dritte vorantreibt, werden in der Startphase 3-4 Vollzeitstellen gerechnet. Sofern diese nicht durch eine Abordnung von den Partnern gestellt werden, ist mit Personalkosten in Höhe von ca. 300.000 EUR zu rechnen. Für den Bereich Marketing sowie sonstige Infrastrukturkosten der Geschäftsstelle werden ca. 200.000 EUR gerechnet, womit jährliche Gesamtkosten von 500.000 EUR anzusetzen sind. Die Grundfinanzierung ist durch die Mitglieder der Genossenschaft zu gleichen Anteilen für einen Zeitraum von zunächst vier Betriebsjahren bereitzustellen (Leistungsvertrag). Bei aktuell sechs Partnerregionen bzw. KI-Exzellenzzentrum-Standorten sind dies 85.000 EUR p. a. pro Region. Details sind in einem Leistungsvertrag Aufbau/Betrieb der Geschäftsstelle und Entwicklung von Dienstleistungsangeboten für die Genossenschaftsmitglieder und Dritte zu regeln. Aufgrund der vergüteten Dienstleistungen, die durch die Genossenschaft erbracht werden sowie aufgrund der wachsenden Anzahl der Genossen, wird spätestens für das fünfte Betriebsjahr mit einem Rückgang der Grundfinanzierung bei zunehmenden eigenständig erwirtschafteten Geldern gerechnet (finanzielle Nachhaltigkeit).

 

6. Mehrwert für den Ostalbkreis

 

Durch die bisherigen Maßnahmen zur Kreisentwicklung sind im Ostalbkreis vielfältige funktionale Netzwerke entstanden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen zudem, dass auch die Vernetzung und Erschließung neuer Kooperationsfelder mit funktionalen Räumen und Regionen außerhalb des Ostalbkreises in vielen Bereichen äußerst sinnvoll sind, um Kompetenzen zu erweitern, Synergien zu nutzen, Fördermittel zu akquirieren und Innovationen in Kooperationen voranzubringen. Die auf Basis eines breiten Beteiligungsprozesses entstandene RegioWIN-Konzeption NiO „Nachhaltige Innovationen im Ostalbkreis - Zukunftsideen für Mensch & Umwelt“, gemeinsame LEADER-Kulissenbewerbungen oder die aktuellen Entwicklungs- und Beteiligungsprozesse „Zukunft Ostwürttemberg“ und der Europäischen Metropolregion Stuttgart zeigen dies deutlich. Nun bietet sich mit dem Beitritt des Ostalbkreises zur Genossenschaft KI-Allianz Baden-Württemberg eG und der Umsetzung von Teilprojekten durch die Hochschule Aalen im Rahmen der Landesförderung regionaler KI-Exzellenzzentren die Chance, das Zukunftsfeld Künstliche Intelligenz im Verbund noch vielschichtiger, mit weiteren innovativen Akteuren und mit größerer Sichtbarkeit zu entwickeln. Die Kompetenzen bestehender Strukturen im Kreis und der Region können hier in idealer Weise vernetzt und gestärkt werden.

 

Rund um die Hochschule Aalen besteht bereits ein sehr aktives und anwendungsorientiertes Innovationsökosystem zum Thema KI, das im Rahmen der KI-Exzellenzzentren des Landes mit neuen Schwerpunkten ausgebaut werden kann. So soll beispielsweise, wie beschrieben, ein Fokus auf Methoden zur Sicherstellung der Datenqualität gelegt werden. Mit dem Zentrum Machine Learning, der KI-Werkstatt Mittelstand und zahlreichen Forschungsprojekten in KI-Feldern wird die Expertise schon jetzt erfolgreich in Unternehmen und in die dynamische Start-up-Szene transferiert. Mit Fertigstellung des Investorengebäudes Digital Innovation Space auf dem Campus eröffnen sich ideale Möglichkeiten, das Thema KI regional und überregional noch weiter voranzutreiben. Auch das Digitalisierungszentrum Ostwürttemberg digiZ hat sich in den vergangenen Jahren als zentrale Anlaufstelle und als Plattform für alle Akteure der Digitalisierung, insbesondere mit Fokus auf KMU, in Ostwürttemberg etabliert. U. a. bieten die aufgebauten Lern- und Demonstrationswelten ideale Schnittstellen zum Wissens- und Technologietransfer für Unternehmen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Ausgaben für den Geschäftsanteil an der Genossenschaft in Höhe von 25.000 EUR werden fällig, wenn die Genossenschaft im Genossenschaftsregister eingetragen ist. Voraussichtlich wird der Betrag im Haushaltsjahr 2022 wirksam. Er ist im Ergebnishaushalt über die Kostenstelle 5710010000, Sachkonto 42710000 (Wirtschaftsförderung/Besondere Verwaltungs-/Betriebsaufwendungen) gedeckt.

 

Die Ausgaben für die anteilige Finanzierung der Geschäftsstelle der Genossenschaft von je 85.000 EUR in den ersten vier Betriebsjahren werden erstmals im Haushaltsjahr 2022 wirksam und sind im Ergebnishaushalt über die Kostenstelle 5710010000, Sachkonto 42710000 (Wirtschaftsförderung/Besondere Verwaltungs-/Betriebsaufwendungen) gedeckt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird eine separate Kostenstelle eingerichtet.

Sofern Kofinanzierungsmittel des Ostalbkreises für die Projekte der Hochschule Aalen im Rahmen der Förderung von regionalen KI-Exzellenzzentren in den Jahren 2022 bis 2025 erforderlich werden, sind diese im Haushaltsjahr 2022 ggf. außerplanmäßig zu erbringen. Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird eine separate Kostenstelle eingerichtet.   

 

 

 

 


Anlagen

 

Satzung „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ in der Fassung der Gründungsversammlung vom 19.02.2021

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Hahn, Stabsstelle 02

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Innovationspark KI BW - Fassung Gründungsversammlung 210219_FINAL (490 KB)