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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH
Sachverhalt/Begründung
Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 51.000 € zusammen mit der Stadt Ellwangen (gemeinsame Mehrheitsgesellschafter mit je 25,5 %) und dem Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V. (Minderheitsgesellschafter mit 49 %) beteiligt. Der Ostalbkreis und die Stadt Ellwangen haben über den Kooperationsvertrag vom 1. Februar 2018 Stimmbindung vereinbart.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH mit 25,5 % beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Zustimmung zur Verrechnung des Jahresverlustes mit den Rücklagen
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2021 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allrevisio GmbH, Ellwangen geprüft.
Der Jahresabschluss der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH zum 31.12.2021 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 141.620,07 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 126.905,64 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresverlust in Höhe von 126.905,64 € wird mit den Rücklagen verrechnet.
Nach § 8 Abs. 4 Ziff. b) und j) des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten. Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz 2021 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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