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Vorlage - 073-1/2022  

 
 
Betreff: Beauftragung der EnBW ODR zur Installation eines automatischen Leitungsauskunftssystems für alle Breitbandinfrastrukturen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation Beteiligt:D e z e r n a t IV
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.06.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

Mit der Installation eines automatischen Online-Leitungsauskunftssystems für alle Breitbandinfrastrukturen im Ostalbkreis wird die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen zum Angebotspreis von 206.400,00 € (netto) beauftragt.

 

Anmerkung:

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 den Antrag der Verwaltung (Vorlage 073/2022) einstimmig angenommen. Zwischenzeitlich haben sich folgende Änderungen ergeben:

Die monatlichen Nettokosten wurden mit 2.586,64 € (von 3.078,10 € brutto) angegeben, tatsächlich belaufen sich die Nettokosten auf 2.590 €. Dies ergibt eine Nettogesamtsumme von 206.400 € (vorher 206.198,32 € netto).

 

 

 

 

 


 

Sachverhalt/Begründung

 

Bauunternehmen, Planungsbüros, Landschaftsgärtner und auch Privatpersonen sind bei Tiefbauarbeiten im öffentlichen und privaten Bereich verpflichtet, sich vorab über Existenz und Lage von Versorgungsleitungen zu informieren, um Gefahren für Leib und Leben oder materielle Schäden und Schadensersatz durch Beschädigung von Leitungen zu vermeiden. Der Landkreis und die Kommunen sind zur Leitungsauskunft über die selbst errichtete Breitbandinfrastruktur verpflichtet.

 

Ursprünglich sollte die Online-Leitungsauskunft über Komm.Pakt.Net von NetCom BW für den Alb-Donau-Kreis und den Ostalbkreis angeboten werden. Zwischenzeitlich hat der Alb-Donau-Kreis von dieser Beauftragung Abstand genommen.

 

Das Landratsamt schlägt die eigenständige Beauftragung des automatisierten Leitungsauskunftssystems für das Gebiet des Ostalbkreises für alle aktuell bereits bestehenden und zukünftig noch zu errichtenden Breitbandinfrastrukturen der kommunalen Gebietskörperschaften im Ostalbkreis inkl. Stadtwerke, Zweckverbände etc. vor.

Die Daten werden über die NetCom BW in das System der ODR eingespielt, sämtliche bilateralen Vereinbarungen bzw. Verträge zw. kommunalen Gebietskörperschaften im Ostalbkreis und der NetCom BW bzw. der EnBW ODR AG zum Thema Leitungsauskunft werden dadurch unmittelbar ersetzt und werden mit sofortiger Wirkung ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entgeltfrei gestellt.

 

Die EnBW ODR AG hat am 25.03.2022 ein Angebot für den Ostalbkreis vorgelegt, es umfasst die Leitungsauskunft für den gesamten Ostalbkreis. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre.

Die Kosten betragen einmalig 51.000 € (netto) und monatlich 2.590,00 € (netto).

Die Gesamtsumme über die Laufzeit beträgt 206.400,00 € (netto) für den Ostalbkreis.

 

Von einer öffentlichen Ausschreibung kann in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle abgesehen werden.

Bei der EnBW ODR AG sind die notwendige Struktur und die Daten (GIS und sonstige Leistungen) vorhanden. Das Landratsamt hat schon seit Jahren das landkreiseigene GIS-System bei der EnBW ODR AG gehostet. Durch die Nutzung dieses Synergieeffektes ist die Realisierung günstiger und schneller. Die Daten müssen nicht erst erhoben und aufbereitet werden. Ein anderer Anbieter würde hierzu einige Monate benötigen, dadurch wäre die Beauftragung ab Juli nicht möglich. Durch die zeitnahe Beauftragung ist das Risiko, das der Landkreis trägt, zeitlich minimiert. Solange die Leitungsauskunft nicht geregelt ist, muss der Landkreis für Schäden, die dadurch entstehen, aufkommen.

Ein anderer Anbieter wird die Auskunft nicht günstiger anbieten können, da er einen wesentlich größeren Aufwand hat. Haftungs- und Zeitgründe sprechen deshalb für eine Vergabe an die EnBW, um so weitere Kosten für den Landkreis auszuschließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Landkreis diese Kosten der automatisierten Leitungsauskunft übernimmt. Sie werden nicht auf die Kommunen anteilig umgelegt, da die Zuordnung von verursachergerechten Kosten einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Diese Kosten werden dann durch die Kreisumlage gedeckt. Die Kommunen müssen lediglich die Daten der kommunalen Breitbandinfrastruktur dem GB 45 des Landratsamtes systemkonform zur Verfügung stellen.

 

Der Starttermin ist am 1. September 2022 geplant, da noch die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden müssen.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Ausgaben für die Leitungsauskunft sind im laufenden Haushaltsjahr im Finanzhaushalt unter der Kostenstelle 5360010000, Auftrag 753609000000 beim Sachkonto 78720000 (Breitbandversorgung) gedeckt.

 

Für das Jahr 2022 wurden Finanzmittel in Höhe von 4 Mio. € für den Bereich Breitbandversorgung in den Kreishaushalt eingestellt.

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Riek, Breitbandkompetenzzentrum

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat