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Antrag der Verwaltung
Herr Andreas Straub wird im Juni 2022 zum Kreisbrandamtsrat (Besoldungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) ernannt und mit Wirkung ab 01.06.2022 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Der zukünftige Kreisbrandmeister und Leiter des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz, Herr Andreas Straub, wird zum 01.06.2022 von der Stadt Ludwigsburg zum Landratsamt Ostalbkreis versetzt. Herr Straub befindet sich derzeit als Stadtbrandamtmann in Besoldungsgruppe A 11 LBesG.
Nachdem die Stelle des Kreisbrandmeisters und Leiters des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet ist und angesichts der mit großer Außenwirkung verbundenen Funktion, ist die frühestmögliche Ernennung zum Kreisbrandamtsrat (Besoldungsgruppe A 12 LBesG) gerechtfertigt.
Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG liegen vor.
Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Ernennung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Straub zum Kreisbrandamtsrat (Besoldungsgruppe A 12 LBesG) verbundenen Aufwendungen werden über den Personaletat 2022 abgewickelt.
Anlagen
- persönliche Daten von Herrn Straub
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Seefried, Erste Landesbeamtin i. V. Landrat Dr. Bläse
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