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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien  

 
 
Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
Gremien: Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien, Betriebsausschuss Klinikimmobilien, Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Jahresergebnisse der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2022
Enthält Anlagen
196/2023  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Feststellung der Jahresergebnisse des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2022
Enthält Anlagen
197/2023  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2024
198/2023  
Ö 6  
Wirtschaftspläne der Tochtergesellschaften für das Jahr 2024 a) Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH b) Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH c) MVZ Ostalb Kliniken gGmbH
Enthält Anlagen
199/2023  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2024    
Ö 8  
Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2022 im Bereich des KHEntgG für die Kliniken Ostalb gkAöR
200/2023  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Bericht über den Neubau der ZNA und weiterer Funktionsbereiche am Standort Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd    
Ö 10  
Änderung der Rechtsgrundlagen der Kliniken Ostalb gkAöR    
Ö 10.1  
Änderung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR
Enthält Anlagen
225/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag, folgende Änderungen der Satzung der Kliniken Ostalb gkAöR zu beschließen:

 

  • § 2 Abs. 4 wird neu eingefügt:

Die Kommunalanstalt hält jeweils hundert Prozent der Gesellschaftsanteile der drei Tochtergesellschaften Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH, MVZ Ostalb Kliniken gGmbH und Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH.

 

  • § 3 der Anstaltssatzung wird um folgenden Abs. 5 ergänzt:

Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenarbeiten mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des Klinikverbandes Kliniken Ostalb gemeinnützige gkAöR zum Wohle der Patienten und Bewohner.

 

  • § 6 Abs. 7 wird geändert:

Der Vorsitzende des Vorstands ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Bediensteten der Kommunalanstalt mit Ausnahme der angestellten Mitglieder des Vorstands.

 

  • § 8 Abs. 1 wird geändert:

Der Verwaltungsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt. Der jeweilige Landrat des Ostalbkreises ist kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrats. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der angestellten Mitglieder des Vorstands der Kommunalanstalt. Der Kreistag des Ostalbkreises wählt einen Stellvertreter, der den Landrat als Vorsitzenden des Verwaltungsrats im Verhinderungsfall vertritt. 17 weitere Mitglieder und deren Stellvertreter werden vom Kreistag des Ostalbkreises aus dessen Mitte für fünf Jahre bestellt. Für das Wahlverfahren der weiteren Mitglieder gilt § 40 Abs. 2 GemO entsprechend.

 

  • § 9 Abs. 4 g) wird gestrichen.

 

  • § 10 Abs. 3 wird geändert:

Neben dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats sind zwei weitere Mitglieder des Gesamtpersonalrats berechtigt an den Sitzungen und Beratungen des Verwaltungsrats als ständige Gäste mit eigenem Rede- und Antragsrecht im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz teilzunehmen. Dabei soll jeder Klinikstandort vertreten sein. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt, der dieses im Verhinderungsfall vertritt (persönlicher Stellvertreter).

 

  • § 11 Abs. 2 wird geändert:

In entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Vorstand jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht) auf. Der Wirtschaftsführung ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan nebst Finanzplanung ist so rechtzeitig dem Verwaltungsrat vorzulegen, dass dieser vor oder zu Beginn des neuen Geschäftsjahres darüber beschließen kann. Im Übrigen gilt § 102a Abs. 6 GemO.

 

 

 

 

   
    05.12.2023 - Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
    Ö 10.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Verwaltungsratsmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und verweisen die Beschlussfassung einstimmig an den Kreistag.

   
    19.12.2023 - Kreistag
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung im Rahmen der Pauschalabstimmung einstimmig zu (siehe TOP 1).

Ö 10.2  
Satzungsänderungen der a) Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH b) Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH c) MVZ Ostalb Kliniken gGmbH
Enthält Anlagen
201/2023  
Ö 10.3  
Neufassung der Betriebssatzung Immobilien Kliniken Ostalb
Enthält Anlagen
227/2023  
Ö 11  
Bericht über die allgemeine Finanzprüfung 2017 - 2020 der Kliniken Ostalb gkAöR durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Enthält Anlagen
203/2023  
Ö 12  
Annahme von Spenden und Sponsoring der Kliniken Ostalb gkAöR
Enthält Anlagen
202/2023  
Ö 13  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 14  
Anfragen der Verwaltungsrats-/Ausschussmitglieder    
Ö 15  
Frageviertelstunde