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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR beschließt:
Der Budget- und Entgeltvereinbarung 2022 im Bereich des Krankenhausentgeltgesetzes für die Betriebsstätten der Kliniken Ostalb gkAöR wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Die Budget- und Entgeltvereinbarung für das Jahr 2022 baut in den Grundzügen auf der Vereinbarung des Vorjahres 2021 (Umsetzung ab 01.08.2023) auf.
Nach Übermittlung der umfangreichen Forderungsunterlagen und ersten Abstimmungen auf dem Schriftweg konnten sich die Kliniken Ostalb gkAöR und die Kostenträger in einem ganz-tägigen Verhandlungstermin am 05.09.2023 auf ein Gesamtpaket einigen.
Das Pflegebudget 2022 entspricht in seiner Systematik dem Pflegebudget des Vorjahres. Die im Jahr 2022 in den Bereichen „Sonstigen Berufe“ und „Pflegekräfte ohne Berufsabschluss“ über dem Niveau des Jahres 2018 (gesetzlicher Referenzwert) beschäftigten Personen wer-den wie in den Vorjahren bis zum gesetzlichen Höchstsatz i. H. v. 4% des Gesamt-Pflegebudgets über die pflegeentlastenden Maßnahmen finanziert. Diese gesetzliche Obergrenze konnte auf dem Verhandlungsweg vollumfänglich ausgeschöpft werden. Weiter wird, wie auch schon im Vorjahr verhandelt und vereinbart, das Pflegepersonal der bettenführenden Aufnahmestationen der Notaufnahme an den Standorten Aalen und Schwäbisch Gmünd im Pflegebudget voll berücksichtigt.
Im Bereich der Leistungsmenge wurden, wie gesetzlich vorgeschrieben, die tatsächlichen Ist-Leistungen vereinbart. Dies wirkt sich positiv auf die Liquidität der Kliniken Ostalb gkAöR aus und hat keine negativen Auswirkungen auf die Folgejahre.
Weiter konnten bei der Preisvereinbarung der „unbepreisten Zusatzentgelte“ in vielen Fällen die Vorstellungen der Klinikseite Berücksichtigung finden.
Für den Standort St. Anna-Virngrund-Klinik konnte erneut die stationäre Notfallstufe 1 gesichert werden. Damit erhalten, wie im Vorjahr, alle Standorte der Kliniken Ostalb gkAöR einen stationären Notfallstufen-Zuschlag (Aalen und Mutlangen stationäre Notfallstufe 2).
Bis dato laufen die detailreichen und zeitintensiven Abstimmungen zwischen den Verhandlungspartnern zu den Nebenrechnungen zur Budget- und Entgeltvereinbarung sowie den komplexen bürokratischen Formular- und Umsetzungsregularien zur Vereinbarung.
Die Vertragsparteien streben eine Umsetzung der Budget- und Entgeltvereinbarung aus Liquiditätsgründen ab dem 01.01.2024 an. Sollten im Rahmen der Detailabstimmungen aufgrund der komplexen Umsetzungsformalien unwesentliche, marginale Änderungen aus formalen Gründen nötig werden, finden diese noch Berücksichtigung.
Nach Unterzeichnung und Zustimmung der zuständigen Gremien auf Kassenseite wird das Regierungspräsidium Stuttgart um Genehmigung gebeten.
Die Ergebnisse im Detail:
50.572.854,84 €, darin enthalten 296.071,12 € für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2022
18.554,04 €
316.499,32 €
13.014,403
793.711,79 €.
20.286.236,61 €, darin enthalten 92.025,06 € für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2022
9.378,51 €
5.260,001
522.838,03 €.
52.333.017,55 €, darin enthalten 645.564,13 € für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2022
34.597,68 €
449.949,62 €
13.343,055
723.131,58 €.
Finanzierung und Folgekosten
Im Jahresabschluss 2022 mussten für die ertragswirksamen Bestandteile der Budget- und Entgeltverhandlung mangels eines Abschlusses zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung Annahmen getroffen werden. Mit den nun vorliegenden Budgetabschlüssen sind die damals getroffenen Annahmen vollumfänglich gedeckt, es entstehen keine periodenfremden Aufwendungen. Überdeckungen aus der Budget- und Entgeltvereinbarung 2022 gehen ertragssteigernd in den Jahresabschluss 2023 als positiver Einmaleffekt ein. Die nun geschlossene Vereinbarung zum Budgetjahr 2022 wirkt sich zudem positiv auf die Liquidität der Kliniken Ostalb gkAöR aus – ca. 7,6 Mio. € werden über den Pflegeentgeltwert mit Ausgleichen voraussichtlich über einen Zeitraum von sechs Monaten abfinanziert.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. T. Schneider Finanzvorstand der Kliniken Ostalb gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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