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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat nimmt den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung 2017-2020 der Kliniken Ostalb gkAöR durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sowie die Vermögensverwaltung der Kliniken Ostalb gkAöR für die Jahre 2017-2020 im Zeitraum vom 15.11.2022 bis zum 18.01.2023 geprüft.
Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltete keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung berücksichtigte vielmehr gem. § 102d Abs. 3 i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO über die gesamten Prüfungsinhalte hinweg vorhandene Ergebnisse der örtlichen Prüfung und beschränkte sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben (§ 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 GemPrO).
Mit Wirkung zum 01.01.2017 wurden die drei bestehenden Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises das Ostalb-Klinikum Aalen, die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen und das Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd in Mutlangen gemäß § 102a Abs. 1 GemO durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt „Kliniken Ostalb gkAöR“ umgewandelt. Die verbliebenen Aktiva und Passiva der (ehemaligen) Eigenbetriebe, vornehmlich Grundstücke mit Gebäuden, wurden im neuen Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ des Ostalbkreises zusammengefasst.
Die Kommunalanstalt hat die Wirtschaftsjahre 2017 bis 2020 mit folgenden Bilanzergebnissen abgeschlossen:
Im Prüfungszeitraum hat die die Kommunalanstalt u.a. folgende Trägerzuweisungen erhalten:
Die gegen Ende der Wirtschaftsjahre beim Träger in Anspruch genommenen Kassenkredite haben sich wie folgt entwickelt:
Am 07.02.2023 wurden mit der Klinikleitung die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich besprochen. Der schriftliche Prüfungsbericht wurde mit Datum vom 31.05.2023 an die Kliniken Ostalb versendet. Zu fünf Prüfungsfeststellungen war von der Klinikleitung schriftlich Stellung zu nehmen. Dies erfolgte mit Schreiben vom 28.09.2023. In der Anlage 1 sind die Prüfungsfeststellungen und deren Beantwortung dargestellt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat daraufhin mit Schreiben vom 16.10.2023 die Abschlussbestätigung erteilt:
„Zum Abschluss der überörtlichen Prüfung der Kliniken Ostalb gkAöR wird hiermit gemäß § 48 LKrO i.V.m. § 102d Abs. 3 GemO und § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO die Bestätigung erteilt, dass die wesentlichen Anstände im Prüfbericht der GPA vom 31.05.2023 erledigt sind.“
Die Mitglieder des Verwaltungsrats können auf Verlangen Einsicht in den gesamten Prüfbericht nehmen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Prüfungsfeststellungen und deren Beantwortung
Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. T. Schneider, Finanzvorstand Kliniken Ostalb gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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