Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:
I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wird zugestimmt.
3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
4. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird ab 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:
Ü Gefäße (§§ 29 Absatz 2, 30 Absatz 2 AWS)
Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr |
(9) 30-l-Säcke | 113,90 € |
60 l MGB | 127,22 € |
80 l MGB | 136,15 € |
120 l MGB | 153,88 € |
240 l MGB | 207,18 € |
660 l Container | 763,34 € |
770 l Container | 890,57 € |
1,1 m³ Container | 1.399,46 € |
Ü Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr |
Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten | 214,47 € |
Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten | 315,04 € |
Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten | 415,61 € |
5. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) sowie der Sprintertarif für die Abholung von Sperrmüll bleiben unverändert.
6. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
7. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2012 wird auf 803.504 € festgelegt.
8. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 1.031.143 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
9. Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2007 in Höhe von 722.738,41 € abgedeckt. Der Überschuss aus dem Jahr 2010 in Höhe von 458.113,83 € wird als Einnahme verrechnet.
Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2009 zu einem Teil von 13.906 € im Jahr 2012 abgedeckt.
II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 15. Dezember 2009 wird als Satzung beschlossen.