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Vorlage - 122/2011  

 
 
Betreff: Einführung eines Metropoltarifs in der Metropolregion Stuttgart
- Einbeziehung des Ostalbkreises/OstalbMobil
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
18.10.2011 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
25.10.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage 122_2011 - Anlage 1 Metropolregion

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.              Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Beteiligung des Ostalbkreises am MetropolTagesTicket und MetropolEinzelTicket befristet auf 3 Jahre unter der Voraussetzung zu, dass sich das Land mit 50 % am Kostenrisiko beteiligt.

 

2.              Die Projektbeteiligten haben nach 2 Jahren eine Evaluation vorzulegen, auf deren Grundlage über eine Fortführung des Metropoltarifs entschieden werden soll.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.              Hintergrund

 

              Im Koordinierungsausschuss der europäischen Metropolregion Stuttgart, die den Ostalbkreis mit umfasst, wird ein Metropoltarif im Nahverkehr intensiv gefordert. Ziel ist die Schaffung eines Tarifangebots vor allem für gelegentliche Fahrgäste auf der Schiene, das die Nutzung des ÖPNV am Zielort (Busse/Straßenbahn) mit einschließt. Damit soll eine Vereinfachung der Nutzung des Nahverkehrs verbunden sein. Der Geltungsbereich soll alle Verbünde/Kooperationen entsprechend Anlage 1 umfassen. Verbundinterne Fahrpreisangebote werden durch den Metropoltarif nicht berührt.

 

              Der Kreistag wurde am 28. April 2009 über das Thema informiert. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 3. Mai 2011 erfolgte ein mündlicher Bericht zum Metropol-Tagesticket/Metropol-Einzelticket.

 

              Das Land Baden-Württemberg fordert ebenfalls die Einführung eines Metropoltarifs als Vorstufe zu einem geplanten Landestarif und hat zugesagt, die einmaligen Einführungskosten mit 50 % und die laufenden Kosten im Jahr 2012 mit 50 %, im Jahr 2013 mit 40 % und im Jahr 2014 mit 30 % zu übernehmen, sofern alle Verbünde und Landkreise der Metropolregion der Einführung eines MetropolTagesTickets und eines MetropolEinzelTickets zustimmen. 

 

2.              MetropolTickets

 

              Von der Arbeitsgruppe der beteiligten Verbünde wird die Einführung eines MetropolTagesTickets und eines MetropolEinzelTickets vorgeschlagen. Ein Zeitkartenangebot wird zunächst zurückgestellt.

 

              MetropolTagesTicket (MTT)

 

              Beim MTT handelt es sich um ein neues Tarifangebot der jeweiligen Verbünde, das sich an die verschiedenen Baden-Württemberg-Tickets (BWT) anlehnt. Das MTT soll damit von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie Samstagen und Sonn- und Feiertagen von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages in allen Nahverkehrsmitteln innerhalb der Metropolregion gelten. Das MTT soll 2,50 € günstiger sein als die entsprechenden BWTs (Einzelpersonen 18,50 €, jede weitere Person + 4,00 €). Durch den günstigeren Preis kommt es zu Verlagerungen vom etwas teureren BWT zum MTT und damit zu Harmonisierungsverlusten in Höhe der Preisdifferenz zwischen MTT und BWT. Durch die Einbindung lokaler Aktionspartner, die z. B. Ermäßigungen auf Eintrittspreise gewähren, soll das MTT attraktiv werden und den Tourismus in den Landkreisen der Metropolregion fördern.

 

              MetropolEinzelticket (MET)

 

              Der derzeitige DB-Tarif im verbundübergreifenden Verkehr wird durch das MET abgelöst, verschiedenen BahnCard-Angebote werden anerkannt. Die Finanzierung soll durch einen obligatorischen Zuschlag auf den Einzelfahrschein (0,85 € je Fahrt) erfolgen. Dieses bietet dafür eine Berechtigung zur Nutzung des ÖPNV in den jeweiligen angeschlossenen Zonen am Start- und Zielort. Dieser Zuschlag ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung weiterer Verkehrsmittel fällig. Momentan werden noch Überlegungen für einen gestaffelten Zuschlag angestellt, die noch nicht abgeschlossen sind.

 

3.              Kosten

 

              Wegen des im Vergleich zum BWT günstigeren Preises entsteht beim MetropolTagesTicket ein Einnahmerisiko von ca. 1 Mio. € pro Jahr. Auf den Ostalbkreis würde davon ein maximales jährliches Einnahmerisiko von bis zu 81.200 € entfallen, das im Jahr 2012 zu 50 %, im Jahr 2013 zu 40 % und im Jahr 2014 zu 30 % vom Land übernommen wird. Dieses wurde für den ungünstigsten Fall berechnet, dass eine Verlagerung aller Verkäufe des BWT auf das neue MTT erfolgt. Bei einem Mehrverkehr reduziert sich dieser Betrag. Sollten sich die Verkaufszahlen um 5 % erhöhen, würde sich das Risiko halbieren.

 

              Für die Anpassung des Vertriebs für das MetropolEinzelTicket fallen bei der DB Kosten von ca. 350.000 € netto einmalig an. Für die gutachterliche Begleitung der Einnahmenaufteilung des Zuschussbetrags ist einmalig mit Kosten von ca. 24.500 € zu rechnen. Die einmaligen Kosten werden zu 50 % vom Land bezuschusst. Die Anteile des Ostalbkreises belaufen sich dabei auf 13.700 € für die Anpassung des Vertriebs und 1.000 € für das Gutachten.

 

4.              Aktueller Stand/Vorgehen

 

              Der Verband Region Stuttgart hat alle Verbünde/Landkreise des Umlandes von Stuttgart angeschrieben und gebeten, das Mindereinnahmenrisiko für das MTT und die anteiligen Einmalkosten für das MET zu übernehmen und hierzu entsprechende Beschlüsse zu fassen. Es wird erwartet, dass das MTT zum 1. Januar 2012 eingeführt wird. Die Einführung des MET ist für das Jahr 2013 vorgesehen.

 

              Die Landkreisverwaltung konnte in Gesprächen mit dem Verband Region Stuttgart und dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) erreichen, dass der VVS einer Lösung für die Verbundlücke zwischen Lorch-Waldhausen und Plüderhausen sowie einem Anschlusssemesterticket grundsätzlich zustimmt, sofern der Ostalbkreis eine Einführung des MTT und des MET, befristet auf 3 Jahre und unter der Bedingung des Landeszuschusses, unterstützt. Entgegen der üblichen Praxis wird der VVS dabei auf die Zahlung eines Verwaltungsbeitrags verzichten und sich zu 50 % an den Kosten beteiligen.

 

              Zwischen Lorch-Waldhausen und Plüderhausen besteht das Problem, dass OstalbMobil-Fahrscheine nur bis Waldhausen gelten und VVS-Fahrscheine grundsätzlich nur Fahrten von/bis Plüderhausen ermöglichen. Fahrgäste müssen entweder einen durchgehenden Fahrschein der DB-Regio für die gesamte Schienenstrecke oder einen Fahrschein für den Abschnitt Lorch-Waldhausen nach Plüderhausen erwerben. Dies ist vielen Fahrgästen nicht bekannt. Durch einen gemeinsamen Tarifpunkt kann die Problematik gelöst werden.

 

              Der Ostalbkreis plant gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen die Einführung eines Semestertickets für Studenten. Dieses ermöglicht aber Studenten nur die Nutzung des ÖPNV innerhalb des Ostalbkreises. Durch ein Anschlusssemesterticket können Studenten, die im Gebiet des VVS wohnen und im Ostalbkreis studieren auch einen verbilligten Fahrschein des VVS erwerben.

 

5.              Wertung aus Sicht Ostalbkreis

 

              Unter der Voraussetzung einer Beteiligung des Landes und einer zeitlichen Befristung befürwortet die Landkreisverwaltung das MTT und das MET. Es besteht zwar ein Kostenrisiko, jedoch hat eine Lösung für die Verbundlücke zwischen Lorch-Waldhausen und Plüderhausen und ein Anschlusssemesterticket eine deutlich höhere Bedeutung.

 

              Zudem können durch die Koppelung der Zustimmung zum Metropoltarif die bei der Schließung der Verbundlücke Lorch-Waldhausen/Plüderhausen anfallenden Kosten gesenkt werden.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Mit der Beteiligung des Ostalbkreises am MetropolTagesTicket und MetropolEinzelTicket ist ein maximales Einnahmerisiko von bis zu 40.600 € im Jahr 2012, 48.700 € im Jahr 2013 und 56.800 € im Jahr 2014 sowie Einmalkosten von 14.700 € verbunden. Dieses Risiko ist innerhalb der Haushaltsstelle von OstalbMobil abzudecken. Mehrkosten dürfen nicht entstehen.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1

 

 

 

Sichtvermerke

 

Nahverkehr

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Dehner

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage 122_2011 - Anlage 1 Metropolregion (83 KB)