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Vorlage - 145/2011  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht und Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2012 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
18.10.2011 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
25.10.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2012
Änderungssatzung ab 01.01.2012
Gebührenvergleich

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

 

I.              Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.              Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2.              Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wird zugestimmt.

 

3.      Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

4.      Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird ab 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:

 

Ü Gefäße (§§ 29 Absatz 2, 30 Absatz 2 AWS)

 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

              (9)  30-l-Säcke

113,90 €

              60 l MGB

127,22 €

              80 l MGB

136,15 €

              120 l MGB

153,88 €

              240 l MGB

207,18 €

              660 l Container

763,34 €

              770 l Container

890,57 €

              1,1 m³ Container

1.399,46 €

 

Ü        Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten

214,47 €

Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten

315,04 €

Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten

415,61 €

 

 

5.      Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) sowie der Sprintertarif für die Abholung von Sperrmüll bleiben unverändert.

 

6.      Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
 

7.      Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2012 wird auf 803.504 € festgelegt.
 

8.      Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 1.031.143 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
 

9.      Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2007 in Höhe von 722.738,41 € abgedeckt. Der Überschuss aus dem Jahr 2010 in Höhe von 458.113,83 € wird als Einnahme verrechnet.

Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2009 zu einem Teil von 13.906 € im Jahr 2012 abgedeckt.

 

II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 15. Dezember 2009 wird als Satzung beschlossen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2012 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises

 

Nachdem das Jahr 2010 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen hat und die GOA sehr erfolgreiche Arbeit leistet, können die Abfallgebühren nach einer Senkung im Jahr 2009 im Jahr 2012 erneut gesenkt werden.

 

Der im Jahr 2010 erwirtschaftete Gebührenüberschuss in Höhe von 458.113,83 €, wird dem Gebührenhaushalt im Jahr 2012 als Einnahme zugerechnet. Zugleich muss der Fehlbetrag aus dem Jahr 2007 in Höhe von 722.738,41 € im Jahr 2012 abgedeckt werden. Die Abdeckung der restlichen Fehlbeträge in Höhe von voraussichtlich 1,27 Mio. €  (aus 2009: 271.000 €; aus 2011: ca. 1 Mio. €) ist dann in den Folgejahren vorzunehmen.

 

Die Gebührenkalkulation 2012 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Neben den bereits genannten Faktoren wurden folgende wesentliche Punkte in die Kalkulation der Abfallgebühren 2012 einbezogen:

 

a)        Die kalkulatorische Abschreibung der Deponie Reutehau erfolgt wie bisher mengenmäßig. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt ebenfalls wie in den Vorjahren nach der Durchschnittswertmethode mit einem Mischzinssatz von 4 %. Diesen Kosten steht die von der GOA zu entrichtende Pacht für die Nutzung der Deponie (nach Übertragung der Entsorgungspflicht für die im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle) als Einnahme gegenüber.

 

b)        Für die Nachsorge der stillgelegten Hausmülldeponien Ellert, Heubach-Buch, Blasienberg sowie Teile der Deponie Reutehau und Herlikofen sind Entnahmen von rund 2,1 Mio. aus den angesammelten Rücklagen vorgesehen. Den Nachsorgerücklagen wird wie in den Vorjahren die Verzinsung (4 %) des ange­sammelten Kapitals zugeführt.

 

              Der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2012 beträgt:

 

              - für die Hausmülldeponien                       18.581.739,96

              - für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen                 1.228.625,40

 

c)         Die Kosten und Erlöse der GOA wurden entsprechend den Vorgaben des Ko­operationsvertrags geplant. Die Reduzierung des Entgelts für die gebühren­relevanten abfallwirtschaftlichen Leistungen im hoheitlichen Bereich von rund 18,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (18,2 Mio. ) ist trotz der allgemeinen Preissteigerungsrate im Wesentlichen auf gestiegene Wertstofferlöse zurückzuführen.

 

d)        Aus dem zu erwartenden Gewinn der GOA wird der Anteil des Ostalbkreises mit rd. 1 Mio. dem Abfallhaushalt als Einnahme zugeführt.
 

e)        Die Verteilung der gebührenfähigen Kosten auf die Jahresgebühren und die Leerungsgebühren erfolgt leicht geändert nach dem Schlüssel von rd. 79 % zu rd. 21 %. Diese Verteilung entspricht nach wie vor dem Verhältnis der Fixkosten zu den variablen Kosten.

 

Insgesamt ergeben sich nach der Kalkulation im Abfallhaushalt 2012 mit rund 22,0 Mio.  niedrigere über Gebühren abzudeckende Kosten als im Vorjahr mit rund 23,59 Mio. €. Dadurch wird eine Reduzierung bei den Jahresgebühren um durchschnittlich 8,65 % ermöglicht. Der„Musterhaushalt“ wird in seinen gesamten Abfallgebühren, je nach Nutzung der Bioabfallsammlung, um 6,5 % bis 7 % entlastet (siehe Anlage 3).

 

Satzungsänderungen
 
Da sich die Gebührensätze für die Jahresgebühren ab 01.01.2012 verändern, müssen die entsprechenden Paragraphen mit Gebührenreglungen (§§ 29, 30 AWS) in der Abfallwirtschaftssatzung angepasst werden. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) sowie der Sprintertarif für die Abholung von Sperrmüll bleiben unverändert.

 

Die Änderungen betreffen nur die Höhe der Jahresgebühren. Weitere Änderungen inhaltlicher Art wurden nicht vorgenommen. Die Änderungssatzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

II. Sachstandsbericht zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Im Zusammenhang mit der Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2012 soll auch der aktuelle Sachstand zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erläutert werden.

 

Bekanntlich will die Bundesregierung das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Diesem Zweck dient der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Ziel der Novelle ist insgesamt eine ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft.

 

Bei seiner Plenarsitzung am 27. Mai 2011 hat sich der Bundesrat mit der Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz befasst. Der Bundesrat hat darin im Sinne der Kommunen votiert und erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gesehen.

Der Bundestag hat den Entwurf daraufhin in einer ersten Lesung am 10. Juni 2011 an die Bundestagsausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Unter der Federführung des Umweltausschusses fand am 19. September 2011 eine öffentliche Anhörung über den Gesetzentwurf im Bundestag statt. Darin wurde von den kommunalen Spitzenverbänden deutlich gemacht, dass eine nachhaltige und bürgerfreundliche Kreislaufwirtschaft nur mit Kommunen möglich ist. „Die Recyclingquoten in Deutschland sind mit 64 % dank der starken Rolle der Kommunen die höchsten in Europa. Dieser Erfolg beim Umwelt- und Ressourcenschutz darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, nur um die Abfallwirtschaft in Deutschland weiter zu liberalisieren.“ Weitere Ausschussberatungen werden Anfang Oktober stattfinden.

Schwerpunkte der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz:

 

Gewerbliche Sammlung

Die Vorstellungen der Bundesregierung zur Liberalisierung der Hausmüllentsorgung sind im Bundesrat auf deutliche Kritik gestoßen. So hat der Bundesrat in seiner Sitzung beschlossen, an den Grundlinien des „Altpapier-Urteils“ des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 festzuhalten. Es soll nunmehr im Gesetz ausdrücklich verankert werde, dass es sich bei einer gewerblichen Sammlung um ein allgemeines, auf freiwilliger Basis beruhendes Angebot der unentgeltlichen Überlassung verwertbarer Abfälle aus privaten Haushaltungen ohne dauerhafte Strukturen handeln muss. Der Bundesrat widerspricht auch ausdrücklich der Auffassung der Bundesregierung, wonach das Europarecht eine Ausweitung gewerblicher Sammlungen verlangen würde.

Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass private Unternehmen - anders als bisher - ohne Auftrag der Kommunen und parallel zu kommunalen Sammlungen werthaltige Abfälle einsammeln können. Gewerbliche Sammlungen sollen bereits zulässig sein, wenn überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Durch dieses „Rosinenpicken“ der privaten Entsorger würden die Erlöse der Wertstoffe im Gebührenhaushalt fehlen und die Abfallgebühren entsprechend steigen. Wenn die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Überlassungspflicht Gesetz würde, würde dies die privaten, gewerblichen Sammlungen gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in unangemessener Weise bevorzugen. Die öffentliche Hand müsste die Entsorgungssicherheit gewährleisten, während die Einnahmeseite wegzubrechen droht.

 

Einheitliche Wertstofferfassung

Auch hinsichtlich der Regelungen zur Wertstofftonne hat der Bundesrat in seiner Sitzung wichtige Korrekturen angemahnt. So soll ausdrücklich ausgeschlossen werden, dass Wertstoffgemische durch gewerbliche Sammler erfasst werden. Zudem spricht sich der Bundesrat dafür aus, auf eine gesetzliche Festsetzung einer „einheitlichen Wertstofftonne“ zu verzichten und lediglich eine „einheitliche Wertstofferfassung“ vorzugeben. Damit soll dem kommunalen Organisationsermessen Rechnung getragen und z.B. auch ein Wertstoffhofsystem zugelassen werden. Die nähere Ausgestaltung der Wertstofftonne soll nach den aktuellen Vorstellungen in einer eigenständigen Wertstoffverordnung bzw. in einem Wertstoffgesetz erfolgen.

 

Beleihungsmöglichkeit

Das Anliegen der Kommunen, die derzeit in § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG geregelte Beleihungsmöglichkeit in das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz zu überführen, wurde vom Bundesrat nicht aufgegriffen. Die Möglichkeit der Pflichtenübertragung auf Dritte ist im neuen Gesetzentwurf nicht mehr vorgesehen. Eine Beleihung für die im Rahmen der Selbstanlieferung übergebenen Abfälle auf die GOA wäre damit ab 01.01.2016 nicht mehr möglich. Der Ostalbkreis wäre für die Selbstanlieferungen auf den Entsorgungszentren wieder eigenverantwortlich zuständig.

 

Im Anschluss an die Ausschussberatungen der Bundestagsausschüsse wird die 2. und 3. Lesung am 26. bzw. 28. Oktober 2011 im Bundestag erfolgen. Nach weiteren Ausschussterminen im Bundesrat ist die Abschlussberatung des Bundestagsplenums am 26. November 2011 geplant. Bei dann immer noch abweichenden Empfehlungen dürfte das Gesetz in den Vermittlungsausschuss kommen.

 

 

III. Rückblick auf die Tätigkeiten der GOA im Jahr 2011

 

1. Projekt Rohstofftonne

Zur Minderung der Importabhängigkeit wird zukünftig das effiziente stoffliche Recycling für ein relativ rohstoffarmes Land wie Deutschland immer mehr an Bedeutung gewinnen. Eine Weiterentwicklung der traditionellen Abfallwirtschaft, hin zu einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft ist darum auch Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Baden-Württembergs.

 

Aus diesen Gründen hatte sich die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirt­schaftung mbH (GOA) in Abstimmung mit dem Ostalbkreis entschlossen, einen Versuch zur alternativen Erfassung von Abfällen aus Haushalten durchzuführen. Im Zeitraum von Januar 2010 bis Juli 2011 wurden im Rahmen des Pilotprojekts die Abfälle gesammelt. Das Versuchsgebiet bestand aus jeweils ca. 170 Haushalten in einem ländlichen (Degenfeld) und einem städtischen (Schwäbisch Gmünd-Süd) Siedlungsgebiet. Die anfallenden Fraktionen Papier, Restmüll, Bioabfall und Leichtverpackungen (Grüner Punkt) wurden in speziell dafür vorgesehenen, farblich gekennzeichneten Säcken gesammelt, die dann in einer 240 l-Tonne alle 14 Tage abgefahren wurden.

 

Ziel des Projektes war es, zu untersuchen, ob sich hierbei qualitative und quantitative Verbesserungen der Wertstofferfassung erreichen lassen und Sammel- und Transportkosten reduziert werden können. Ferner sollten Erkenntnisse gesammelt werden, ob die Zusammenfassung von vier Abholterminen zu einem Termin von den Bürgern und Bürgerinnen als Komfortgewinn empfunden werden.

 

Während des Projekts wurden bei den beteiligten Haushalten 4 Fragebogenaktionen durchgeführt, die jeweils mit über 50 % eine sehr gute Rücklaufquote hatten. Eine große Mehrheit der Befragten befand das System Rohstofftonne komfortabler oder zumindest gleich gut wie das bisherige Sammelsystem. Auch die 240 l-Tonne hatte für die meisten Haushalte ein ausreichendes Volumen. Bei den Einsammeltouren konnte so auch eine hohe Bereitstellungsquote festgestellt werden.

 

Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Versuch „Rohstofftonne“ sind nachfolgend zusammengefasst:

 

+

-

Ø   der14-tätige Abfuhrrhythmus ist auch im Sommer ausreichend

 

Ø   die Zusammenfassung von vier unter-schiedlichen Abfuhrterminen wird ausdrücklich begrüßt

 

Ø   die Mengenströme der Haushaltsabfälle werden sich zugunsten einer höherwertigen Verwertung verschieben

 

Ø   die Verwertungsquote bei den Haus-haltsabfällen könnte von bisher etwa 45 % auf über 60 % steigen

 

Ø   es wird eine starke Erhöhung insbesondere bei den Bio-Abfällen und in geringerem Umfang beim Altpapier zu verzeichnen sein - bei gleichzeitigem Rückgang der Restmüll- und LVP- Mengen

 

Ø   die Einsammlungskosten können reduziert werden, wobei das Potential im ländlichen Bereich weit höher ist als im städtischen Gebiet

Ø   der Input der Rohstofftonne besteht derzeit aus jeweils 2 gebührenpflichtigen  (Restmüll und Bioabfall) und 2 „kostenlosen“ (PPK und LVP) Fraktionen. Bei einem mengenabhängigen Gebührentarif besteht die Gefahr, dass die sich aus dem Versuch ergebene Sortenreinheit der Wertstoffe wieder verliert. Es besteht die Gefahr, dass aus Kostengründen gebührenpflichtige Abfälle wieder als Fehlwürfe in den „kostenlosen“ Säcken landen

 

Ø   durch die sehr hohe Anzahl an auszugebenden Fraktionssäcken entsteht hoher Material-, Lager- und Verteilungsaufwand. Reglementierung der auszugebenden Sackanzahl kann auch wieder zu Fehlwürfen führen

 

Ø   bei Umsetzung der Rohstofftonne nur in den wirtschaftlich günstigeren ländlichen Gebieten entsteht eine Problematik durch verschiedene Ein-sammlungssysteme im Landkreis

 

Im Hinblick auf die noch immer kontroverse politische Diskussion um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Regelungen zur einheitlichen Wertstofferfassung (siehe oben II.) wurde der Versuch „Rohstofftonne“ zum 30.06.2011 beendet.

 

 

2. Projekt Gartentonne

Seit Mai 2011 bietet die GOA im Rahmen eines Versuchs den Haushalten im Stadtgebiet Heubach eine „Gartentonne“ als entgeltpflichtigen zusätzlichen Service zur Grünabfallerfassung an. Die Gartentonne fasst 240 l und ist für Grünabfälle wie Grasschnitt, Laub, Heckenschnitt etc. aus dem Garten vorgesehen. Die Leerung erfolgt alle 14 Tage und kostet jeweils 3,95 €. Mit der Gartentonne können sich die Nutzer den Weg zum Grünabfallcontainer oder Wertstoffhof und damit Zeit und Treibstoff sparen.

Von den rd. 4.500 Haushalten in Heubach, davon ca. 1.700 Gartenbesitzer, haben bisher knapp 300 eine Gartentonne geordert. Die GOA hält dies für eine überraschend starke Nachfrage. Die Bereitstellungsquoten variieren je nach Witterung zwischen 30 % und 40 % mit zunehmender Tendenz im Herbst. Das eingesammelte Grüngut ist weitgehend frei von Störstoffen. Nach Auswertung der zur Zeit noch laufenden Fragebogenaktion, die mit bisher 58 % Rücklauf ebenfalls sehr gute Resonanz findet, soll festgelegt werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen der Versuch fortgesetzt bzw. räumlich erweitert wird.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Ergeben sich aus den beigefügten Kalkulationsunterlagen.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1. Abfallgebührenkalkulation 2012

2. Entwurf der Änderungssatzung

3. Gebührenvergleich 2011/2012

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

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Hauber                                          Schneider

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation 2012 (93 KB)    
Anlage 2 2 Änderungssatzung ab 01.01.2012 (32 KB)    
Anlage 3 3 Gebührenvergleich (21 KB)