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Auszug - Sachstandsbericht und Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2012 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises  

 
 
Sitzung des Kreistags
TOP: Ö 3
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen
145/2011 Sachstandsbericht und Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2012 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   

Beschluss

Landrat Pavel ruft zunächst den abweichenden Antrag der Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis wie folgt zur Abstimmung auf :

 

Die geplante Senkung der Jahresgebühren beim Hausmüll soll in das kommende Jahr 2012 verschoben werden, um die Verluste aus den vorangegangenen Jahren vollständig auszugleichen und die Risiken, die sich aus dem neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ergeben werden, abschätzen zu können.

 

Beschluss

 

Dieser Antrag wird mehrheitlich bei 19 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

Landrat Pavel ruft den Antrag der Verwaltung, Vorlage Nr. 145/2011, zur Abstimmung auf :

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

 

I.              Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.              Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2.              Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wird zugestimmt.

 

3.      Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird ab 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:

 

Gefäße (§§ 29 Absatz 2, 30 Absatz 2 AWS)

 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

              (9)  30-l-Säcke

113,90 €

              60 l MGB

127,22 €

              80 l MGB

136,15 €

              120 l MGB

153,88 €

              240 l MGB

207,18 €

              660 l Container

763,34 €

              770 l Container

890,57 €

              1,1 m³ Container

1.399,46 €

 

        Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten

214,47 €

Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten

315,04 €

Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten

415,61 €

 

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) sowie der Sprintertarif für die Abholung von Sperrmüll bleiben unverändert.

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
     
  2. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2012 wird auf 803.504 € festgelegt.
     
  3. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 1.031.143 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
     
  4. Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2007 in Höhe von 722.738,41 € abgedeckt. Der Überschuss aus dem Jahr 2010 in Höhe von 458.113,83 € wird als Einnahme verrechnet.

    Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2009 zu einem Teil von 13.906 € im Jahr 2012 abgedeckt.

 

II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 15. Dezember 2009 wird als Satzung beschlossen.

 

 

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird bei 15 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen mehrheitlich angenommen.